zusammen:wachsen – Kunst und Integration

Die SEKTION FÜR KUNST UND KULTUR im BUNDESKANZLERAMT vergibt im Jahr 2016 Projektkosten-Zuschüsse für Vorhaben, die dem Integrationsgedanken Rechnung tragen.

Gesucht werden
innovative Kunst- und Kulturprojekte in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik sowie Spartenübergreifendes.

Zielsetzung ist
die Förderung innovativer Projekte, die den Austausch zwischen unterschiedlichen Ethnien fördern, die kulturelle Teilhabe von Migrantinnen und Migranten vergrößern, die beteiligten Institutionen und Einrichtungen interkulturell weiter öffnen und die interkulturelle Kompetenz der Projektteilnehmenden stärken.

Zur Einreichung berechtigt sind
Kunst- und Kultureinrichtungen mit Sitz in Österreich sowie Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich.

Einreichungen von Bundeseinrichtungen sowie Einrichtungen, an denen der Bund beteiligt ist, und Projekte, die bereits von der Sektion für Kunst und Kultur gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden.

Vergeben werden:

  • 15 Projektförderungen zwischen EUR 10.000,00 und maximal EUR 20.000,00
  • Insgesamt stehen EUR 200.000,00 zur Verfügung

Kriterien:

  • hohe künstlerische Qualität
  • innovativer Charakter
  • überregionale Auswirkung und/oder beispielgebender Charakter
  • Projektstart im Jahr 2016

Vergabe:
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury. Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich bis zum 30. Juni 2016 vom Ergebnis der Jury-Sitzung in Kenntnis gesetzt.

Einreichunterlagen (bitte in vierfacher Ausfertigung):

  • Förderungsformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • Bei Vereinen: Kurzbeschreibung des Vereins (Geschichte, Schwerpunkt, verantwortliche Personen, max. 2 A4-Seiten)
  • Statuten, Vereinsregisterauszug
  • Bei Personen: Kurzbiografie und Meldezettel
  • Beschreibung des Projektes (max. 10 A4-Seiten)
  • Kurzbiografien der beteiligten Personen
  • Kostenkalkulation
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)

Einreichfrist: bis 30. April 2016

Einreichadresse:
Bundeskanzleramt Österreich / Sektion II: Kunst und Kultur
Abteilung II/7
Kennwort: Kunst und Integration
Concordiaplatz 2
1010 Wien

Kontakt:
Mag. Karin Zizala, karin.zizala@bka.gv.at, Telefon: 01-53115-206870
Mag. Sonja Olensky-Vorwalder, sonja.olensky-vorwalder@bka.gv.at, Tel.: 01-53115-206875