Wirtschaftskammer und Verwertungsgesellschaften erzielen Einigung über die Festplattenabgabe

Die österreichischen Verwertungsgesellschaften haben sich mit der Wirtschaftskammer in der Frage der Festplattenabgabe außergerichtlich geeinigt. Der Vergleich sieht vor, dass für in Österreich verkaufte Datenträger ab 2012 rückwirkend Urheberrechtsabgaben zu entrichten sind.

Der jahrelange Streit um die Festplattenabgabe scheint nun beigelegt zu sein. Nach dem Inkrafttreten der novellierten Speichermedienvergütung im Oktober des vergangenen Jahres ist es  in den finalen Verhandlungen zwischen den österreichischen Verwertungsgesellschaften und der den Elektro- und Computerhandel vertretenden Wirtschaftskammer noch um den genauen Zeitpunkt gegangen, ab dem die Urheberrechtsabgaben rückwirkend zu entrichten sind. Die Streitparteien einigten sich nun auf das Jahr 2012. Dem Vergleich bereits zugestimmt haben mittlerweile rund hundert Unternehmen.

Nicht aber Amazon. Der amerikanische Konzern weigert sich bis heute, die Speichermedienvergütung für nach Österreich gelieferte Handys oder Festplatten anzuerkennen. Ein Verfahren zwischen der Austro Mechana und Amazon läuft diesbezüglich seit 2007 und soll bis Jahresende entschieden sein.

Neue Tarife

Zwischen den Verwertungsgesellschaften und der Wirtschaftskammer noch verhandelt werden müssen neue Gesamtvertragstarife der Speichermedienabgabe. Diese aktuell geltenden laufen mit Jahresende aus. Die Parteien wollen  sich noch heuer zusammensetzen.