Urheberrechtsnovelle 2021: Kleines Land – kleine Lösungen

Wien (OTS)Expert*innen und Verbände aus Kunst und Kultur fordern in einem offenen Brief ein faires Urheber*innenrecht für Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigte.

Sehr geehrte Frau Ministerin Zadić!
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung!

Die Umsetzung der Urheber*innenrechtsnovelle 2021 steht unmittelbar bevor. Für die Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigten war der Begutachtungsentwurf ein Schock. Die Hoffnungen, die sich an die Arbeitspapiere des Justizministeriums geknüpft hatten, wurden jäh zerstört. Die ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission, deren Schwerpunkt der Schutz und die Förderung kultureller Vielfalt ist, sieht in diesem Entwurf eine massive Bedrohung der kulturellen Vielfalt und des Ziels der gerechten Entlohnung von Kunst- und Kulturakteur*innen.

Wir fordern Sie daher dazu auf, den vorliegenden Entwurf einer grundlegenden Revision und insbesondere in folgenden Punkten einer neuen Betrachtung und Änderung zu unterziehen:

  • Direkte Vergütungsansprüche bei Online-Nutzungen

In Deutschland ist in einem eigenen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz ein allgemeiner Vergütungsanspruch von Urheber*innen direkt gegen die Plattform in angemessener Höhe vorgesehen, ebenfalls angemessene Vergütungen bei Werknutzungen (Zitate, Parodien, Karikaturen…) und Bagatellnutzungen. Wir erwarten eine Anpassung an das deutsche Gesetz.

  • Fehlende kollektive Rechtewahrnehmung

Dadurch müssen alle Beteiligungen individuell vertraglich geregelt werden, mehr noch: Angestellte bekommen ihre Rechte via Gage abgegolten. Wir verlangen die Entkopplung von Arbeits- und Urheber*innenrecht.

  • Möglichkeit einer Verbandsklage

Notwendig ist der Schutz der Urheber*innen durch ihre Vereinigungen und Verbände. Die Rechtsdurchsetzung einzelner ist so gut wie unmöglich.

  • Urheber*innenvertragsrecht

In der Ausgestaltung des deutschen Urheber*innenvertragsrechts ist vieles vorgesehen, das die Position der Urheber*innen in weitaus höherem Maß stärkt und in Österreich eben nicht. So sollen z.B. beim Zweckübertragungsgrundsatz im österreichischen Urheberrechtsgesetz Werke, die unter arbeitsrechtlichen Verhältnissen geschaffen werden, nicht als vergütungspflichtig bzw. verhandelbar gelten. Dasselbe gilt für unbekannte Nutzungsarten und Vertragsänderungen bei nicht angemessener Vergütung sowie dem Widerrufsrecht. Wir fordern dasselbe Urheber*innenvertragsrechtsniveau in Österreich wie in Deutschland.

Hochachtungsvoll, Vertreter*innen und Verbände der ARGE Kulturelle Vielfalt

Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren / Gabriele Gerbasits, IG Kultur Österreich / Günther Wildner & Harald Huber, Österreichischer Musikrat / Kulturrat Österreich / Kurt Brazda, EU XXL / Lidija Krienzer-Radojevic, IG Kultur Steiermark / Ludwig Laher, Vorsitzender des Fachbeirats Kulturelle Vielfalt / Maria Anna Kollmann, Dachverband der Filmschaffenden / Miriam Schmid, Forum Stadtpark / Sabine Kock, SMartAt Mobility / Sabine Reiter, mica – music austria / Veronika Ratzenböck, österreichische kulturdokumentation / Werner Richter & Birgit Weilguny, IG Übersetzerinnen Übersetzer / Edith Perez Wolf, Austria Arts for Health / Zahra Mani, austrian composers association

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Link:
Österreichische UNECO-Kommission