Die Bundesregierung hat vergangene Woche am Rande der heutigen Ministerratssitzung neben der Verlängerung weiterer Corona-Hilfsmaßnahmen auch die Ausweitung der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler bekanntgegeben.
Seit Juli können Künstlerinnen und Künstler, die bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind und sich in einer Notlage befinden, aus diesem Topf eine Einmalzahlung von 6.000 Euro beantragen. Diese Zahlung wird jetzt auf 10.000 Euro erhöht.
„Wir sind ursprünglich von 1.000 Euro pro Monat für 6 Monate ausgegangen, um die gröbsten Notlagen abzufedern“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. „Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass die Lage im Kunst- und Kulturbereich nach wie vor schwierig bleiben wird. Daher haben wir uns in der Bundesregierung entschieden, die Einmalzahlung aus der Überbrückungsfinanzierung vorerst auf 10.000 Euro zu erhöhen.“
Bisher wurden aus dem mit insgesamt 90 Millionen Euro dotierten Topf rund 25 Millionen Euro an knapp 5.000 Personen ausgezahlt. Die Antragstellung für die erhöhte Überbrückungsfinanzierung ist ab sofort bei der SVS möglich.
Bereits geleistete Zahlungen aus der Überbrückungsfinanzierung und aus dem Härtefallfonds werden von der maximalen Fördersumme abgezogen.
„Insgesamt wurden seit Anfang Juli bereits über 5.000 Anträge gestellt und von der SVS positiv abgewickelt“, sagt Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen. „Die Bearbeitungsdauer vom Einlangen des Antrags zur Anweisung beträgt rund zwei Werktage. Bis die Förderung auf dem Konto des Künstlers und der Künstlerin eingeht, vergehen durchschnittlich insgesamt rund vier Tage. Mit der aktuellen Erweiterung helfen wir nicht nur rasch und effizient, sondern auch nachhaltig jenen Künstlerinnen und Künstlern, die besonders hart von der Corona-Krise betroffen sind.“
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Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport