Stellungnahme zum Urhebervertragsrecht: Gabriele Gerbasits (IG Kultur Österreich)

Stellungnahme zum Urhebervertragsrecht: Gabriele Gerbasits (IG Kultur Österreich)Bereits seit vielen Jahren beschäftigt sich mica – music austria für den Musikbereich mit dem Thema Urhebervertragsrecht. Auch in der Parlamentarischen Enquete “Zukunftsmusik” vom 3. Juni 2008 hat mica – music austria Geschäftsführer Peter Rantasa erneut ein starkes Urhebervertragsrecht zur Stärkung der österreichischen Musikschaffenden gefordert. Durch die alarmierenden Ergebnisse der Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen erhält dieses Anliegen neue Aktualität. Aus diesem Grund hat das mica – music austria einen Brief mit der Bitte um Stellungnahme zu der Thematik  an Personen und Organisationen aus dem österreichischen Musikleben versandt, um einen weiteren Impuls für diese Diskussion zu setzen. Nachfolgend die Stellungnahme von Gabriele Gerbasits (IG Kultur Österreich).

Sehr geehrter Herr Rantasa!

 

Zu Ihrem Schreiben vom 12. Mai 2009 zum Urhebervertragsrecht, darf ich im Namen der IG Kultur Österreich wie folgt Stellung nehmen:

 

1) Die IG Kultur Österreich befürwortet ein wirksames Urhebervertragsrecht in Österreich. Allerdings ist es – angesichts der umfangreichen Aktivitäten der EU im Urheberrechtsbereich – sicherlich notwendig, auch auf europäischer Ebene aktiv zu werden, wo intensives Lobbying von u.a. Tonträgerherstellern zum Beispiel deutliche Auswirkungen auf die in Arbeit befindliche Richtlinie zur Verlängerung der Schutzfristen für Tonträger hat.

 

2) Nach Auffassung der IG Kultur Österreich sind für ein Urhebervertragsrecht folgende Bereiche von Interesse: Zweckübertragungstheorie (kein Buy-out) , Bestsellerparagraf (unerwartete Erfolge müssen auch den KünstlerInnen zugute kommen), Use-it or lose-it  Klausel (wenn ein Rechteaufkäufer innerhalb einer bestimmten Zeit, z.B. zwei Jahren, keinen Gebrauch von seinen Rechten macht, fallen diese an die KünstlerInnen zurück). Die Abschaffung der Cessio Legis im Filmbereich ist längst überfällig und würde die Position der FilmurheberInnen stärken.

 

Denkbar wäre auch eine Regelung, nach der nur wirkliche ProduzentInnen an den Erträgen aus der Zweitverwertung (Vergütungsansprüche) partizipieren, nicht aber die Aufkäufer von Rechten. Eine Kulturflatrate würde die Position der KünstlerInnen ebenfalls wesentlich verbessern.

 

3) Als Interessenvertretung der Kulturinitiative ist es nicht unmittelbar Aufgabe der IG Kultur Österreich, ein Urhebervertragsrecht einzufordern, wenngleich wir die faire Bezahlung von künstlerischer Arbeit befürworten. Die Kulturinitiativen sind stetige Auftraggeber von KünstlerInnen und haben ein Interesse an einer umfangreichen künstlerischen Produktion. Dies setzt voraus, dass KünstlerInnen von ihrer Arbeit leben können.

 

Gabriele Gerbasits
Geschäftsführung
IG Kultur Österreich

 

 

IG Kultur Österreich

http://www.igkultur.at/