Stadt Wien schreibt Förderungspreise für Musik (Komposition) aus

Die STADT WIEN KULTUR stiftet jährlich 2 Förderungspreise für Komposition. Das Preisgeld beträgt je 4.000 Euro. Der Förderungspreis wird als Würdigung der bisherigen hervorragenden Gesamttätigkeit im Bereich Komposition vergeben. Die Einreichfrist läuft bis 31. März 2021.

Allgemeine Informationen

Die Förderungspreise der Stadt Wien werden seit 1951 jährlich als Würdigung an Kunst- und Kulturschaffende sowie Wissenschafterinnen und Wissenschafter in den Bereichen Architektur, bildende Kunst, Literatur, Musik, Volksbildung und Wissenschaft vergeben. Mit dieser Ehrung können Einzelpersonen und Teams ausgezeichnet werden.

Die Stadt Wien Kultur stiftet jährlich 2 Förderungspreise für Komposition. Das Preisgeld beträgt je 4.000 Euro. Der Förderungspreis wird als Würdigung der bisherigen hervorragenden Gesamttätigkeit im Bereich Komposition vergeben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Komponistinnen und Komponisten, die seit mindestens 3 Jahren in Wien wohnen oder arbeiten und das 40. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht vollendet haben. Es können sowohl Einzelpersonen als auch Teams einen Antrag stellen.

Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie im Leitfaden für die Förderungspreise für Musik (Komposition). Bitte lesen Sie diesen aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.

Grundsätzliche Voraussetzungen

  • Personen und Teams, die bereits einmal mit einem Förderungspreis ausgezeichnet wurden, sind von einer nochmaligen Antragstellung im selben Bereich ausgeschlossen.

Bitte beachten: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung oder der Handy-Signatur bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Fristen und Termine

Die Unterlagen sind bis zum 31. März 2021 (24 uhr) einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:

  • Wenn Sie keine Handy-Signatur haben, müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung beilegen: Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften muss die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben werden.
  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Werkliste, die die bisherige Tätigkeit in geeigneter Form darstellt
  • Meldebestätigung oder
  • Nachweis des Arbeitsmittelpunktes:
    • Aktueller Vereinsregisterauszug,
    • Aktueller Firmenbuchauszug bzw.
    • Mietvertrag
  • Wenn vorhanden: Link zu im Internet veröffentlichten Hörproben
  • Wenn vorhanden: eine beispielhafte Partitur als PDF
  • Wenn vorhanden: einen Nachweis über die abgeschlossene künstlerische Ausbildung der Komponistin oder des Komponisten

Hinweis:

  • Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
  • Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
  • Wenn der Antrag erfolgreich bei uns eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
  • Fehlerhafte Beilagen können per E-Mail nachgereicht werden.
  • Falls es notwendig ist, einen korrigierten Förderantrag zu übermitteln, tragen Sie bitte den Hinweis “Korrektur” in das Freitext-Feld “Mitteilungen” am Ende des Förderantrags ein.

Formular

Wenn Sie keine Handy-Signatur haben:

Wenn Sie eine Handy-Signatur haben: