STADT WIEN KULTUR: MUSIKFÖRDERUNG

Die Stadt Wien Kultur fördert im Bereich Musik: Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung (bisher “Projektförderung”) und Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung (bisher “Jahresförderung”).

Allgemeine Informationen

Gefördert werden Musik-Institutionen, Ensembles, Orchester und Chöre und Projekte wie Konzertveranstaltungen und Festivals auf hohem künstlerischen Niveau.

Nicht gefördert werden:

  • Kommerzielle Projekte
  • Musik-Produktionen und Musikvideo-Produktionen im Rahmen der Einzelförderung
  • Projekte im Rahmen von Musik-Ausbildungen
  • Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen, z. B. Benefizveranstaltungen
  • Parteipolitische Veranstaltungen und Projekte, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z. B. Gottesdienste, sowie Benefizveranstaltungen
  • Vorhaben, die bei SHIFT der Basiskultur Wien eingereicht wurden

Bitte beachten: Musiktheater-Projekte (Oper, Operette, Musical et cetera) sind im Bereich der Darstellenden Kunst zu beantragen.

Hinweis zu mehrjährigen Gesamtförderungen:

  • Einreichungen sind nur bei laufender Förderung des Jahresbetriebs ausschließlich nach Absprache mit dem entsprechenden Fachreferat möglich.
  • Nicht bei Ersteinreichungen und Einzelprojekten

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien. Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.

Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Inhaltliche Fördervoraussetzungen

  • Qualitätsanspruch, professionelle und ernsthafte künstlerische Auseinandersetzung. Die Basis zur Begutachtung des Qualitätsanspruchs kann je nach Genre variieren.
  • Die künstlerische Arbeit sollte Kontinuität oder zumindest Entschlossenheit vorweisen.
  • Das künstlerische Vorhaben muss in der Projektbeschreibung überzeugend und klar dargestellt werden.
  • Das Vorhaben sollte sich durch Eigenständigkeit und Innovation auszeichnen.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit des Vorhabens sollte eine angemessene Qualität und innovative Ansätze vorweisen, um ein ausreichendes Publikumsinteresse zu garantieren.

Seit September 2018 wird ein Musikbeirat eingesetzt, der Förderempfehlungen im Bereich des innovativen, zeitgenössischen, urbanen Musikschaffens ausspricht. Künstlerische Vorhaben und Produktionen außerhalb des Mainstreams werden als besonders förderungswürdig eingestuft.

Die Erfüllung der folgenden Kriterien begünstigt die Begutachtung:

  • Erschließung neuer Publikumsschichten (Musikvermittlung im weitesten Sinne)
  • Gesellschaftspolitische Relevanz und Zeitgenossenschaft
  • Transdisziplinäres Zusammenarbeiten
  • Vernetzung lokal-national-international, Kooperationen und Koproduktionen
  • Auseinandersetzung mit der Stadt Wien, ihren Bewohnerinnen und Bewohnern, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Gegebenheiten und hier ansässigen Künstlerinnen und Künstlern oder der Kunstszene

Der Beirat achtet darauf, eine Ausgewogenheit herzustellen in Bezug auf:

  • Berücksichtigung interdisziplinärer, genderspezifischer, interkultureller und inklusiver Ansätze
  • Auswahl zwischen etablierten KünstlerInnen und jungen KünstlerInnen, die am Beginn einer Karriere stehen
  • Zentrale und dezentrale Spielstätten (Peripherie)

Bitte beachten: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung oder der Handy-Signatur bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Fristen und Termine

Sie können Ihren Antrag bis zum angegebenen Datum bis 24 Uhr einreichen.

Einreichtermine für den Musikbeirat:

  • 15. Oktober (für Gesamtförderungen des Folgejahres und Einzelförderungen des 1. Halbjahrs)
  • 15. März (für Einzelförderungen des 2. Halbjahrs)

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Termine bei der Fachreferentin oder dem Fachreferenten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Referat: Musik, Stadtteilkultur und Interkulturalität
E-Mail: musik@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84728

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:

  • Detaillierte Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben. Bitte verwenden Sie dafür das Formular der Kulturabteilung. Hinweis: Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen Sie später bei der Abrechnung, den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenüberstellen. Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt als Excel-Datei für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können:
  • Wenn Sie keine Handy-Signatur haben, müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung beilegen: Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften muss die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben werden.
  • Zusätzlich bei Vereinen:
    • Vereinsstatuten (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Vereinsstatuten)
    • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei GmbH:
    • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
    • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch
    • Aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei Stiftungen und Fonds:
    • Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung)
    • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch oder Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei eingetragenen Personengesellschaften:
    • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
    • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei Einzelunternehmen:
    • Nicht im Firmenbuch eingetragen:
      • GISA-Auszug
      • Aktueller Auszug aus dem Ergänzungsregister
    • Im Firmenbuch eingetragen: aktueller Firmenbuchauszug
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Übersicht über das Betriebsvermögen (Anlagenverzeichnis, Bankguthaben)
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei allen nicht natürlichen Personen, die weder über eine ZVR-Zahl noch über eine Firmenbuchnummer verfügen:
    • Aktueller Auszug aus dem Ergänzungsregister
  • Zusätzlich bei Einzelpersonen:

Für die Abrechnung benötigen Sie: Projektbericht bzw. Bericht über die Jahrestätigkeit: 83 KB PDF

Eine ausführliche Beschreibung zu den Abrechnungsunterlagen finden Sie in den Förderrichtlinien im Bereich Musik.

Aktuelle Information zu den Einschränkungen aufgrund von COVID-19

Da Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie dazu führen können, dass geförderte Produktionen nur sehr verspätet oder gar nicht zur Aufführung gelangen, weisen wir darauf hin, dass Kosten, die mit einer Veröffentlichung des Projektes im Internet verbunden sind bzw. andere mit den COVID-19-Regeln kompatible Präsentationsformen ebenfalls abgerechnet werden können.

Fördernehmerinnen und Fördernehmer werden in jedem Fall ersucht, Änderungen des ursprünglichen Vorhabens dem Fachreferat schriftlich mitzuteilen.

Hinweis:

  • Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
  • Geben Sie uns bitte bekannt, wenn Sie für das eingereichte Projekt oder Jahresprogramm bei anderen Förderstellen angesucht haben.
  • Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
  • Wenn der Antrag erfolgreich bei uns eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
  • Fehlerhafte Beilagen können per E-Mail nachgereicht werden.
  • Falls es notwendig ist, einen korrigierten Förderantrag zu übermitteln, tragen Sie bitte den Hinweis “Korrektur” in das Freitext-Feld “Mitteilungen” am Ende des Förderantrags ein.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Wenn Sie keine Handy-Signatur haben:

Wenn Sie eine Handy-Signatur haben:

Für die Abrechnung benötigen Sie: Projektbericht bzw. Bericht über die Jahrestätigkeit: 83 KB PDF

Zusätzliche Informationen

Sie müssen in allen Mitteilungen über das geförderte Vorhaben das Logo “Stadt Wien Kultur” verwenden und/oder auf die Förderung durch die Kulturabteilung hinweisen:
Logo herunterladen.

Wenn das Vorhaben zusätzlich auch von anderen Abteilungen der Stadt Wien gefördert wird, muss anstelle des Logos “Stadt Wien Kultur” das Logo der “Stadt Wien” verwendet werden.
Logo herunterladen.

Bei Vorhaben oder Kulturprojekten, die nicht von der Kulturabteilung direkt gefördert werden, ist die Verwendung dieses Logos und der Verweis auf die Kulturabteilung verboten.