Stadt Wien: Kompositionsförderung

Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Musik unter anderem Förderungen für Kompositionen aus den Bereichen Neue Musik, Improvisation und Elektronik, Musikdrama (Oper, Musiktheater, Film), genreübergreifende Gegenwartsmusik und Jazz, die noch nicht uraufgeführt wurden.

Gefördert werden:

  • Ausschließlich neue Kompositionen, die noch nicht uraufgeführt wurden
  • Kompositionen aus den Bereichen Neue Musik, Improvisation und Elektronik, Musikdrama (Oper, Musiktheater, Film), genreübergreifende Gegenwartsmusik, Jazz

Nicht gefördert werden:

  • Vorhaben im Rahmen universitärer Studien
  • Vorrangig kommerzielle Musikformen, z. B. Schlager
  • Vorhaben, die bereits durch die Fördergeberin im Rahmen anderer Förderprogramme gefördert werden
  • Vorhaben, die im selben Kalenderjahr bereits beantragt und durch die Fördergeberin abgelehnt wurden

Antragsberechtigt sind Komponist*innen, die:

  • Das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
  • Ein Studium abgeschlossenen haben oder professionelle kompositorische Tätigkeit (Lebenslauf) nachweisen können

Allgemeine Fördervoraussetzungen

  1. Ein Vorhaben ist förderwürdig, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert oder steigert beziehungsweise zum wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritt beiträgt.
  2. Förderwerbende müssen die vorliegenden Förderrichtlinien rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. Dies geschieht direkt im Online-Formular bei der Antragstellung entweder mittels ID Austria oder durch Hochladen der unterschriebenen Einverständniserklärung.

Inhaltliche Fördervoraussetzungen

Grundsätzlich werden nur Kompositionen gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens eine Aufführung der geförderten Komposition muss gesichert sein. Dies muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung nachgewiesen werden.
  • Hervorragende Qualität
  • Stilistische Eigenständigkeit
  • Innovationspotenzial

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu “Antragsberechtigte” und “Fördervoraussetzungen”.

Fristen und Termine

  • Bis 15. April, 24 Uhr: für das laufende Jahr
  • Bis 15. November, 24 Uhr: für das nächste Jahr

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Musik und Kulturinitiativen
E-Mail: musik@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84728

Erforderliche Unterlagen

In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag erforderlichen Unterlagen.

Schicken Sie korrigierte Unterlagen oder Unterlagen, die Sie vergessen haben, bitte per E-Mail an musik@ma07.wien.gv.at.

Formular

Antrag und Abrechnung mit ID Austria

Antrag und Abrechnung ohne ID Austria

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Zusätzliche Informationen

Beziehen Sie bitte die Grundsätze des “Code of Ethics” der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.

Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

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Stadt Wien Kultur: Kompositionsförderung