Die Herstellung von Musikproduktionen bzw. Tonträgern bzw. Musikvideos wird üblicherweise von der STADT SALZBURG aus budgetären Gründen nicht gefördert. Auf Grund des Stellenwertes einer qualitätsvollen Aufnahme für die Musikerinnen und Musiker und Bands und infolge häufiger Anfragen aus dem Rock- und Popbereich wurde dafür im Rahmen des Budgets der Kulturabteilung der Stadt Salzburg (MA 2 – Kultur, Bildung und Wissen) für Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von insgesamt 7.000,– € im Fachbereich zeitgenössische Musik vorgesehen.
GEFÖRDERT WERDEN:
Musikproduktionen und dazu gehörige Musik-Videoproduktionen aus den Bereichen Rock, Pop, Elektronik, Hip Hop, Alternative, Cross-Over, Weltmusik und zwar:
Aufnahme: (Mittelverwendung möglich für Tonstudio, Mix, Mastering, Computerbearbeitung, Equipment Mieten, Pressung CD, DVD, Vinyl, etc.)
Video: (Mittelverwendung möglich für Aufnahme, Regie, Schnitt, Nachbearbeitung, Equipment, Mieten etc.)
FÖRDERHÖHE:
Es sind Beiträge bis zu maximal 3.000,- € möglich.
BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN:
Wer kann sich bewerben?
Musikgruppen bzw. Einzelkünstlerinnen und -künstler aus den Bereichen, Rock, Pop, Elektronik, Hip Hop, Alternative, Cross-Over, Weltmusik, die zu ihrer Präsentation eine Musikproduktion einen Tonträger/ein Musikvideo im Jahr 2021 produzieren.+
Wohnsitz des Antragstellers in Salzburg und/oder nachweislich kontinuierliche Tätigkeit in der Musikszene der Stadt Salzburg in zumindest einem der oben genannten Musikgenres.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Förderantrag
- Ausgefülltes und unterfertigtes Ansuchen-Formular (Beilage)
- Beschreibung (Musiker*innen/Band, Projekt)
- Einnahmen-/Ausgabenkalkulation
- Falls vorhanden, Audio-Beispiele aus dem bisherigen Musikschaffen (Übermittlung per mp3)
Weiteres vorausgesetzt wird
- Künstlerischer Anspruch
- Herstellung bis Ende 2021
- Einhaltung der Subventionsrichtlinien der Stadt
EINREICHFRISTENDE: 22. Juni 2021 (Vergabesitzung im Herbst 2021)
Kennwort: Tonträgersonderförderung 2021
Die eingereichten Anträge werden von einer Jury (Vertreterinnen und Vertreter aus dem Musikbereich, dem Rockhouse Salzburg und der Kulturabteilung) geprüft. Die Vergabe erfolgt auf Vorschlag der Jury auf Vorschlag der Jury über die Kulturabteilung der Stadt. Mittel, die auf Grundlage der Einreichungen im Rahmen der Sonderdotierung nicht vergeben werden, fließen dem Budget für zeitgenössische Musik der MA 2 – Kultur, Bildung und Wissen zu. Bei den eingereichten Ansuchen werden bei entsprechender Qualität Nachwuchsprojekte vorrangig behandelt.
Der finanzielle Nachweis ist der Kulturabteilung mittels Formular (wird im Falle der Förderzusage übermittelt), Einnahmen-/Ausgabenaufstellung und Originalbelegen zu übermitteln.
Als inhaltlicher Nachweis ist die fertige Produktion in Form des Tonträgers/Musikvideos bzw. via mp3 vorzulegen.
Einreichung bzw. Rückfragen an:
Magistratsabteilung 2 − Kultur, Bildung und Wissen
Mag.a Barbara Köstler-Schruf, Mozartplatz 5, 5024 Salzburg
Link:
Stadt Salzburg