Staatssekretärin Lunacek: 3,07 Mio. Euro mehr Förderungen für Musik- und Filmwirtschaft, Buch- und Verlagswesen sowie Bildende Kunst

Förderungen helfen Strukturen zu sichern, die die Beschäftigung von Künstlerinnen und Künstlern gewährleisten und deren Arbeit honorieren. Staatssekretärin ULRIKE LUNACEK erhöht die Bundesmittel für den Musikfonds um 420.000 auf 1 Million Euro. Förderangebot wird erweitert und den Anforderungen des Digitalmarktes angepasst.

„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, im Budget der Sektion für Kunst und Kultur in einem ersten Schritt Geldmittel für die Bereiche Musik- und Filmwirtschaft, Buch- und Verlagswesen sowie bildende Kunst zur Verfügung stellen zu können und damit einige Härten für die Branche abzufedern,“ erklärt Staatssekretärin für Kunst und Kultur Ulrike Lunacek im Vorfeld des Kulturausschusses.

Das Gesamtvolumen der Förderungen beläuft sich auf 3,07 Millionen Euro. So wird die Verlagsförderung um 800.000 Euro erhöht und auf 3 Millionen angehoben, das Förderbudget für den österreichischen Film um 1,1 Millionen Euro. Die Programmkinos erhalten einen außerordentlichen Zuschuss von 500.000 Euro. Die Mittel für Kunstankäufe werden um 250.000 Euro erhöht. Der Österreichische Musikfonds erhält zusätzliche 420.000 Euro.

„Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Sparten wurde geprüft, wo es unmittelbar und dringend Maßnahmen braucht, um Strukturen zu sichern, die die Beschäftigung von Künstlerinnen und Künstlern gewährleisten und deren Arbeit auch honorieren. Die Bereitstellung dieser Förderungen ist eine wichtige Komponente im gesamten Maßnahmen-Mix der Bundesregierung,“ so Staatssekretärin Lunacek.

Und weiter: „Darüber hinaus verhandeln wir derzeit noch ein Hilfspaket für den Non-Profit-Bereich. Unser Ziel ist eine gute Lösung in dreistelliger Millionenhöhe, die großen wie kleinen gemeinnützigen Organisationen in Österreich gleichermaßen zugutekommt. Wir hoffen auf baldige Einigung mit dem Koalitionspartner. Selbstverständlich wird die Kunst und Kultur auch vom Konjunkturpaket der Bundesregierung profitieren.“

Die Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Detail

Die Verlagsförderung wird von 2,2 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro angehoben. Die für Verwertung und Vertrieb bereitgestellten Mittel werden dabei verdoppelt, um sicherzustellen, dass die österreichischen Literatur- und Sachbuchverlage ihre Autorinnen und Autoren und Bücher optimal sichtbar machen und letztere auch entsprechend absetzen können.

Das Förderbudget für Innovativen Film wird um 100.000 Euro und das Budget des Österreichischen Filminstituts um 1 Mio. Euro erhöht. Damit werden insbesondere Drehbuch- und Stoffentwicklungen unterstützt – eine Maßnahme, die den Filmschaffenden auf direktem Wege zugutekommt.

Weiters werden rund 500.000 Euro zur Abfederung von Einnahmeausfällen als außerordentlicher Zuschuss für Programmkinos eingesetzt. Über weitere struktursichernde Maßnahmen für Landkinos laufen bereits Gespräche.

Die Mittel für Kunstankäufe werden um 250.000 Euro erhöht. Direkt-Ankäufe unterstützen Künstlerinnen und Künstler unmittelbar – was gerade in der derzeitigen Situation von höchster Dringlichkeit ist.

Freischaffende Musikerinnen und Musiker sind seit dem Veranstaltungsverbot von der aktuellen Situation wirtschaftlich besonders stark betroffen. Daher setzt das Staatssekretariat hier stärkende Akzente im Bereich der Produktion und der Vermarktung. Die Mittel des Österreichischen Musikfonds, ein unverzichtbares Förderungsinstrument für die professionelle Musikproduktion, wird darum um 420.000 Euro auf 1 Mio. Euro erhöht.

Breiter Maßnahmen-Mix der Bundesregierung für den Kunst- und Kulturbetrieb

Die heute angekündigten Förderungen sind ein weiterer Baustein im Maßnahmen-Mix der Bundesregierung. Dieser Mix aus Hilfsinstrumenten enthält wichtige Soforthilfen zur Abfederung persönlicher Not (Härtefallfonds, COVID-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds), Kurzarbeit für Kulturinstitutionen, Erleichterungen bei Sozialversicherung und steuerliche Maßnahmen. Gesamt erhielten rund 8.400 in der Kunst- und Kultur Tätige erste Unterstützungszahlungen aus dem Härtefallfonds und dem COVID-19-Fonds des KSVF.

Besondere und umfassende Unterstützung erhalten in Kunst und Kultur Tätige seit Anbeginn der Gesundheitskrise seitens der Sektion für Kunst und Kultur. Diese agiert flexibel und serviceorientiert und berät auch Künstlerinnen und Künstler, die keine Förderungen vom Bund erhalten. Bislang wurden Förderzahlungen zur Sicherstellung der Liquidität in Höhe von rund 45 Mio. Euro ausgeschüttet.

„Neben monetären Maßnahmen ist die Öffnung des Kunst- und Kulturbetriebs von vorrangiger Bedeutung. Diese Lockerungen erfolgen nun schrittweise,“ so Lunacek abschließend.

Link:
Bundesministerium für Kunst, Kultur öffentlichen Dienst und Sport