Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH. Die LSG ist eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Interpreten und der Produzenten von Tonträgern und Musikvideos. Sie nimmt die Rechte von rund 18.000 ausübenden Künstlern, 5.000 Musikproduzenten und 250 Musikvideoproduzenten wahr.
SKE-Richtlinien der LSG-Interpreten
Sozialen Zwecken dienende Leistungen
Aus den Mitteln der SKE können an Bezugsberechtigte einmalige oder wiederkehrende, individuelle Unterstützungen gewährt werden, die der Verbesserung der wirtschaftlichen, ideellen oder rechtlichen Lage dieser Personen dienen (z.B. durch Übernahme von Steuer-und Rechtsberatungskosten, Ausbildungskosten, Zuschüsse oder ähnliche Maßnahmen).
Kulturellen Zwecken dienende Leistungen
Grundsätze
Aus den Mitteln der SKE können kulturellen Zwecken dienende Förderungen von der LSG mit oder ohne Antrag vergeben werden. Derartige Zuwendungen können sowohl an Bezugsberechtigte der LSG als auch an Personen erbracht werden, die gegenüber der LSG nicht bezugsberechtigt sind. Art und Höhe des Zuschusses werden im Einzelfall festgelegt
Einzelfördermaßnahmen
Nachwuchsförderung
- Ankauf von Musikinstrumenten und Lehrbedarf über Ansuchen von Musikhochschulen, Konservatorien und Musikschulen. Förderung von Konzertveranstaltungen und Wettbewerben, die der Nachwuchsförderung dienen
Arbeitsplatzsicherung
- Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes in Verbindung eines kulturellen und sozialen Auftrages
- Rechtsberatung im Leistungsschutz
- Symposien
- Pirateriebekämpfung
- Publikationen und Gutachten
- Markt-und Grundlagenforschung
- Statistische Aufbereitungen
Interessenverbände
- Unterstützung durch Mitgliedsbeiträge
- Beteiligung an Maßnahmen zur Festigung der urheberrechtlichen Stellung des Künstlers
- Projektförderung im Einzelnenals auch im Zusammenhang mit anderen Verwertungsgesellschaften
Kollektive und individuelle Unterstützung für aktive und nichtaktive Bezugsberechtigte
- Kollektive Unterstützung in Form von finanziellen Zuschüssen zur Erhaltung der speziell für die Interpreten zur Verfügung stehenden Erholungsheime und Aufführungsorte
- Individuelle Unterstützung für Notfälle bei Krankheit oder Verlust eines Dauerarbeitsplatzes eines Bezugsberechtigten als Interpret
Förderung von Organisationen
Aus den SKE können Organisationen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften oder dgl.unterstützt werden, die die Interessen derBezugsberechtigten oder Gruppen von Bezugsberechtigen der LSG vertreten oder sonst in deren Interesse national oder international tätig werden.
(PDF) SKE Richtlinien der LSG Interpreten
Kontakt
LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
Interpretenverrechnung
Seilerstätte 18-20/Mezzanin
1010 Wien
Tel: +43 1 587 17 92
Fax: +43 1 587 21 94
E-Mail: office@lsg-interpreten.com
Website: LSG Interpreten
SKE-Richtlinien der LSG-Produzenten
Sozialen Zwecken dienende Leistungen
Aus den Mitteln der SKE können an Bezugsberechtigte sowie an Personen, die in einem Vertragsverhältnis zur LSG stehen einmalige oder wiederkehrende, individuelle Unterstüt-zungen gewährt werden, die der Verbesserung der wirtschaftlichen, ideellen oder rechtlichen Lage dieser Personen dienen (z.B. durch Übernahme von Steuer-und Rechtsberatungskosten, Ausbildungskosten, Zuschüsse oder ähnlichen Maßnahmen).
Kulturellen Zwecken dienende Leistungen
Grundsätze
Aus den Mitteln der SKE können kulturellen Zwecken dienende Förderungen von der LSG mit oder ohne Antrag vergeben werden. Derartige Zuwendungen können sowohl an Bezugsberechtigte der LSG als auch an Personen erbracht werden, die gegenüber der LSG nicht bezugsberechtigt sind. Art und Höhe des Zuschusses werden im Einzelfall festgelegt.
Produktionsförderung
Die LSG beschließt im Rahmen ihrer Vorschaurechnung jährlich einen Betrag, der für die Förderung von Musikproduktionen ihrer Bezugsberechtigten zur Verfügung gestellt wird. Der Förderbetrag ist in mehrere Kontingente aufzuteilen, die bestimmten Gruppen von Bezugs-berechtigten der LSG zuzuordnen sind. Diese Gruppen sind auf Grundlage der Einnahmen bei der letzten Jahresausschüttung und unter Berücksichtigung der vorhandenen Fördermittel zu bilden. Jedem Bezugsberechtigten, der sich für eine solche Gruppe qualifiziert hat, steht ein gleich hoher Förderbetrag aus dem jeweiligen Kontingent zur Verfügung, der auf eine oder mehrere eingereichte Produktionen entfallen kann. Analog ist auch für den Bereich Musikvideos vorzugehen.
Gefördert werden im Jahr der Förderung anfallende Produktionskosten von Albenproduktionen und Musikvideos. Die Förderanträge sind schriftlich an die LSG zu stellen und haben jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
Musikproduktionen (Alben):
- Name des Komponisten/Textautors/Verlags
- Name des/der Interpreten
- Label, auf dem das Album erscheint
- Titel des Albums und Trackliste
- Kalkulation
- Kopien von Rechnungen über Produktionskosten des Albums
- Auflistung anderer Förderungsanträge bzw. Förderzusagen
Musikvideos:
- Name des Komponisten/Textautors/Verlags
- Name des/der Interpreten
- Label, auf dem das Musikvideo erscheint
- Titel und gegebenenfalls Version des Titels
- Treatment oder Drehbuch
- Kalkulation
- Kopien von Rechnungen über Produktionskosten des Musikvideos
- Auflistung anderer Förderungsanträge bzw. Förderzusagen
Bei im Zeitpunkt der Einreichung bereits abgeschlossenen Alben- oder Musikvideo-Produktionen zusätzlich:
- Belegexemplar
- Abrechnung der Produktion
Nach Ende der Produktion, spätestens jedoch sechs Monate nach Förderungszusage, ist der LSG-Produzentenverrechnung eine Abrechnung der Produktionskosten sowie ein Belegexemplar zu übersenden. In begründeten Fällen kann eine Fristverlängerung erfolgen. Werden diese Unterlagen nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form zur Verfügung gestellt, dann kann die Zusage ganz oder teilweise widerrufen und die gänzliche oder teilweise Rückzahlung allenfalls bereits ausbezahlter Mittel verlangt werden.
Allgemeine Förderung und Projektförderung
Ziele der allgemeinen Förderung und Projektförderung aus den SKE sind die Verbesserung der künstlerischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder allgemeinen Stellung der Bezugsberechtigten oder Gruppen von Bezugsberechtigen der LSG sowie die Förderung der gesamten Musikbranche und ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Fördermittel können insbesondere, aber nicht abschließend, bewilligt werden für:
- Nachwuchsförderung
- Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung einschließlich Stipendien
- Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying
- Förderung von Publikationen und sonstigen medialen Inhalten
- Durchführung und Unterstützung zweckentsprechender Veranstaltungen
- Finanzierung von Musterprozessen und rechtlichen Gutachten
- Bekämpfung der Piraterie
- Rechtsberatung
- Markt- und Grundlagenforschung
- Statistische Aufbereitungen
Förderung von Organisationen
Aus den SKE können Organisationen, Vereine, Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften oder dgl. unterstützt werden, die die Interessen der Bezugsberechtigten oder Gruppen von Bezugsberechtigen der LSG vertreten oder sonst in deren Interesse national oder international tätig werden.
(PDF) SKE Richtlinien der LSG Produzenten
Kontakt
LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
Produzentenverrechnung
Seilerstätte 18-20/Mezzanin
1010 Wien
Tel: +43 1 535 60 35
Fax: +43 1 535 51 91
E-Mail: office@lsg.at
Website: LSG Produzenten