Der KSVF leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbständigen Künstlerinnen und Künstler, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein.
Seit Jänner 2001 sind alle selbstständig erwerbstätigen Künstlerinnen und Künstler in die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) einbezogen.
Um den pensionsversicherten Künstlerinnen und Künstlern die Aufbringung der Sozialversicherungsbeiträge zu erleichtern, wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) geschaffen. Aufgabe dieses Fonds ist die Leistung von Zuschüssen zu den Pensionsversicherungsbeiträgen, mit Wirksamkeit ab dem Kalenderjahr 2008 zusätzlich auch die Leistung von Zuschüssen zu den Kranken- und Unfallversicherungsbeiträgen.
Mehrere Gesetzesänderungen haben, aufbauend auf der bestehenden Systematik, zu zahlreiche Verbesserungen geführt. Die aktuellste Novelle (gültig ab 14. Jänner 2015) hat den Zugang zum Zuschuss nochmals wesentlich erleichtert.
Am 21. Oktober 2010 wurde das KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz (KSV-SG) im Nationalrat beschlossen. Diese neue gesetzliche Regelung, die mit 1. Jänner 2011 in Kraft tritt, sieht vor, dass Künstlerinnen und Künstler die vorübergehende Einstellung ihrer selbständigen künstlerischen Tätigkeit beim Künstler-Sozialversicherungsfonds melden können.
Beitragszuschuss
Wie kommen Sie zu Ihrem Zuschuss? Eine Anleitung vom Antrag bis zum Geld auf Ihrem SVS-Konto finden Sie im Bereich Beitragszuschuss.
Mindestgrenze Wert 2024: € 6.221,28
Höchstgrenze Wert 2024: € 33.698,60
Ruhendmeldung
Probleme mit dem AMS wegen Ihrer Pflichtversicherung bei der SVS? Einen Lösungsansatz finden Sie im Bereich Ruhendmeldung.
Weiterführende Informationen
- Alle Formulare und Downloads
- Alle Grenzen auf einen Blick (PDF)
- Gesetze und Verordnungen, Aktuelle Berichte
Kontakt
Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)
Goethegasse 1, Stiege 2, 4. Stock
1010 Wien
Tel: +43 1 586 71 85
Fax: +43 1 586 71 85 7959
E-Mail: office@ksvf.at
Website: Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)