FAIR PAY – Mindesthonorarempfehlungen für den Musikbereich

For English please see Minimum fee recommendations and collective agreements in the music sector.


Wissenswertes zum Themenbereich Fair Pay und Mindesthonorarempfehlungen für den Musikbereich: Fairness Prozess, Fair Pay Konzept, Fair Pay Strategie, Fokusgruppe Fair Pay, Fair Pay Gap, Forum Fairness, Fairpay, Honorarrichtlinien, Honorarsätze, Mindesthonorare, Mindeststandards. Wie hoch ist die Gage für Musiker? Wie viel verdient man als Musiker pro Konzert? Wie viel kostet Musikunterricht? Wenn nach Durchsicht noch Fragen offen bleiben, beantworten wir diese gerne persönlich.

Fair Pay Reader 2024
Der aktuelle Fair Pay Reader wird vom Kulturrat Österreich zur Verfügung gestellt. Darin findet ihr nicht nur die auf dieser Seite angeführten Informationen für den Musikbereich, sondern auch eine aktuelle Sammlung an Fair-Pay-Tools in Form von Gehaltstabellen, Kollektivverträgen, Kalkulationshilfen und unverbindlichen Honorarempfehlungen für andere Sparten in Kunst und Kultur.
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Kalkulationshilfe
Der Österreichische Musikrat und mica – music austria haben eine Kalkulationshilfe entwickelt, die zur Unterstützung bei der Projektplanung und als Grundlage für Fördereinreichungen, insbesondere für die Berechnung von Personalkosten, verwendet werden kann. Sie enthält auch Honorarsätze auf Fair-Pay-Grundlage.
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Die Mindesthonorarempfehlungen bzw. Honorarspiegel für den Musikbereich in Österreich wurden von der IG Freie Musikschaffende (IGFM), der Musikergilde, dem Österreichischen Musikrat (ÖMR), dem Österreichischer Gewerkschaftsbund/younion, der Austrian Composers Association und der Plattform Musikvermittlung Österreich (PMÖ) erarbeitet.


Erläuterungen zu den Honorarempfehlungen

Wer sich die empfohlenen Mindesthonorare ansieht, könnte zunächst auf den Gedanken kommen, dass sich daraus ein ganz guter Stundenlohn ergibt – allerdings nur, wenn man ausschließlich die Auftrittsstunden einrechnet.  

Das Honorar muss aber auch folgendes abdecken:

  • Netzwerkarbeit und Akquise von Auftritten
  • Einstudieren und Proben des Programms
  • Administration, wie Finanzplanung, Buchhaltung, Steuer, Sozialversicherung und weitere Versicherungen, organisatorische Tätigkeiten in Zusammenhang mit den Auftritten,
  • Kosten, die durch die Honorare abgedeckt werden müssen: Anschaffung von teilweise sehr teuren Instrumenten, technischem Equipment, Notenmaterial, Übungs- bzw. Proberäume etc.

Bei Pop- und Jazzbands wird üblicherweise ausschließlich ein Honorar für den Auftritt verhandelt, das Üben und Proben wird hier vorausgesetzt.
Das Honorar muss folgendes abdecken:

  • ca.1 Tag für Ausladen und Aufbau des Equipments, Soundcheck, Probe, Auftritt Abbau und das Einladen des Equipments nach dem Konzert und zumindest 2 Stunden für eine Probe im Vorfeld,
  • Musikschaffende sind für einen Auftritt oft zwei bis drei Tage unterwegs, an denen sie auch keine anderen Auftritte spielen können (außer an dem Aufführungsort werden gleich mehrere Konzerte in gespielt).
  • Wenn die Popband nicht nur Coverversionen spielt, sondern selbst neue Songs erarbeitet, muss auch die Zeit dafür eingerechnet werden. Arbeitet die Band mit einer Booking-Agentur und/oder einem Management zusammen, muss sie von der vereinbarten Gage jeweils ca. 20 Prozent an Agentur und Management abführen.
  • Die Reise- und Unterkunftskosten an sich sollten natürlich vom Veranstalter übernommen werden.

Die meisten Musikerinnen und Musiker, die im Bereich Jazz/Global arbeiten, sind auf eine Vielzahl an Projekten angewiesen, um genügend Aufträge für ihr Überleben zu erhalten. Daraus ergibt sich die Situation, dass die Musikschaffenden ständig und auch parallel unterschiedliche Konzertprogramme einstudieren.

Werden Stücke im Bereich Klassik und neue Musik neu einstudiert, ist sowohl das Üben als auch das gemeinsame Proben sehr aufwändig. Für Stücke der Neuen Musik kann es zudem notwendig sein, dass neue Spieltechniken erlernt und eingeübt werden müssen, was einen bedeutenden Mehraufwand beim Üben darstellt, der durch das Honorar abgedeckt werden muss. Als weiterer Aspekt ist zu beachten, dass viele neue Werke es aus diversen Gründen nicht ins Repertoire der viel gespielten Werke schaffen, oft nur wenige Aufführungen erleben und daher häufig Neueinstudierungen nötig sind. Auch die Proben sollten entgeltlich stattfinden. Gerechnet wird meist mit sogenannten Probendiensten: Ein Probendienst dauert üblicherweise drei Stunden und inkludiert eine Pause.
Außerdem können Musikschaffende, die in verschiedenen Ensembles und Orchestern tätig sind, nicht alle Aufträge annehmen, da sich Proben und Aufführungen nicht überschneiden dürfen.


Orchester und Ensembles (Dienstesystem)

Stand: Jänner 2025

Die Interessengemeinschaft Freie Musikschaffende (IGFM)  hat  ihre Empfehlungen auf Basis des Kollektivvertrags eines mittleren österreichischen Orchesters, des Brucknerorchesters, berechnet. Zielgruppe sind primär “klassische” Orchester und Musiker:innen in den Genres Alte Musik, Neue Musik, Freie und Improvisierte Musik. Die Empfehlungen orientieren sich am sogenannten „Dienstsystem“. Alle Angaben sind Nettopreise in Euro.

Bei mehrtägigen Projekten können sich Musikschaffende und ArbeitgeberInnen auf einen pauschalisierten Tagessatz für das gesamte Projekt einigen, der sich von diesen Empfehlungen ableitet.

Großes Orchester

Probe (3 Stunden mit einer Pause)119,70 Euro
Konzert239,40 Euro
2 Proben (6 Stunden)239,40 Euro

Kleines Ensemble

Probe (3 Stunden mit einer Pause)199,50 Euro
Konzert399,00 Euro
2 Proben (6 Stunden)399,00 Euro
Probe (3 Stunden) und Konzert598,50 Euro

Aufnahmen (bis zu 3 Stunden)wie Konzertdienst

Fahrtkosten0,29 Euro pro Kilometer
Pro Mitfahrer:in0,13 Euro pro Kilometer
Tagesdiäten30,50 Euro


Ensembles und Bands (Auftrittsgagen und Leistungsschutzrechte)

Stand Jänner 2025

Die Fair-Pay-Empfehlungen für Auftritte von Ensembles und Bands, deren Mitglieder solistisch agieren, werden von der Musikergilde herausgegeben. Die Gagen sind pro Person zu verstehen.

Für Solo-Honorare im eigentlichen Sinn gibt es keine Empfehlungen, sie unterliegen der freien Vereinbarung.

Konzert internationaler Act:820,- Euro
Konzert nationaler Act:620,- Euro
Konzert regionaler Act:400,- Euro
Playbackauftritt Hörfunk:520,- Euro
Playbackauftritt Fernsehen:820,- Euro
Probenhonorar – 1 Tag (max. 8 Stunden):50 % der Abendgage
Probenhonorar – Sonn- und Feiertagszuschlag:50 % der Abendgage
Leistungsschutzrechte für Konzertmitschnitte:1 Abendgage
Fernseh-Aufzeichnung/Übertragung:2 Abendgagen
Bild/Tonträgermitschnitt:1 Abendgage

Komposition, Improvisation

Stand: Komposition Jänner 2024, Improvisation Jänner 2025

Mindestarbeitshonorare für Komponistinnen und Komponisten – eine gemeinsame Empfehlung der younion – die Daseinsgewerkschaft (Fachgruppe Komponisten und Kapellmeister) und der Austrian Composers Association (ehemals Österreichischer Komponistenbund). Alle Angaben sind Nettopreise in Euro.

Komposition

In die Berechnungen eingeflossen sind Überlegungen zum Zeitaufwand für die unterschiedlichen kompositorischen Tätigkeiten, darüber hinaus zu unternehmerischen Kosten sowie zu Lebenshaltungskosten, aber auch der Durchschnittsverdienst Neuer Selbständiger (Statistik Austria). Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist zu berücksichtigen, ob die Leistung den hier dargestellten Durchschnitt erheblich über- oder unterschreitet.

1 – 10 Min.10 – 15 Min.15 – 20 Min.20 – 30 Min.30 – 60 Min.über 60 Min.
Werke für 2 Instrumenteab 2.000ab 2.600ab 2.900ab 3.100ab 3.400ab 7.100
Werke für 3 Instrumenteab 2.600ab 2.800ab 3.100ab 3.400ab 3.600ab 7.700
Werke für Solo Instrumenteab 2.800ab 3.100ab 3.400ab 3.700ab 3.900ab 8.400
Werke bis 9 Instrumenteab 3.100ab 3.400ab 3.700ab 4.000ab 4.300ab 9.180
Werke bis 15 Instrumenteab 3.400ab 3.800ab 4.100ab 4.500ab 5.100ab 10.200
Werke bis 20 Instrumenteab 3.900ab 4.200ab 4.600ab 5.000ab 5.400ab 11.475
Kammerorchesterab 4.400ab 4.900ab 5.300ab 5.700ab 6.200ab 13.114
Sinfonieorchesterab 5.100ab 5.600ab 6.200ab 6.700ab 7.200ab 15.300
Großes Sinfonieorchesterab 6.200ab 6.800ab 7.400ab 8.000ab 8.600ab 18.360

Elektronische Werke werden wie Solowerke zu den o.g. Mindesthonoraren behandelt. 
Bei zusätzlicher Verwendung von Instrumentalist:innen gelten die o.g. Empfehlungen.
Die Notenmaterialkosten entsprechen den „Herstellungskosten für das Aufführungsmaterial“.

Proben mit Musiker:innen

Mindesttarife für Proben mit Musiker:innen:
Im Inland80 Euro/Stunde
Im Inland Festivals120 Euro/Stunde
Im Ausland160 Euro/Probe
Im Ausland Festivals200 Euro/Probe

Auftritte im Bereich Improvisation

Preis pro Auftritt und Person:500 Euro
In einer Gruppe (bis drei) pro Auftritt und Person:750 Euro
Im Ensemble pro Auftritt und Person:400 Euro
Solo mit Gruppe/Ensemble pro Auftritt und Person:1.000 Euro


Instrumental- und Gesangsunterricht

Stand: Jänner 2025

Die IGFM empfiehlt für den Instrumental- und Gesangsunterricht

Pro Stunde76,20 Euro


Musikvermittlung

Stand: Jänner 2024

Der Honorarspiegel für den Bereich Musikvermittlung wurde zusammengestellt von der „Arbeitsgruppe Honorarempfehlungen“ der Plattform Musikvermittlung Österreich. Als Basis wurden der Honorarspiegel der IG Kultur, die Mindesthonorarempfehlungen der IG Freie Musikschaffende sowie Informationen von aktiven Musikvermittler:innen herangezogen .

Die Honorarempfehlungen für freie Musikvermittler:innen stehen mit detaillierten Erläuterungen auch als PDF zum Download bereit

Konzeptarbeit
(inkl. Spesen wie Literatur, Telefon, Materialien)              
Organisatorisches Konzept einer Veranstaltung
Inhaltlich/künstlerisches Konzept einer Veranstaltung, eines Videos, einer Sendung u.a.

Pro Stunde75–95 Euro    
Fertiges Konzept je nach Umfang pauschalab 800 Euro für ein Kammerkonzert
ab 1500 Euro für ein Orchesterkonzert
ab 500 Euro für einen Workshop

Organisatorische Tätigkeiten

Pro Stunde35–55 Euro

Bei Akquise von finanziellen Mitteln kann eine Provision von 10–15% vereinbart werden.

Projektumsetzung/Durchführung/Nachbereitung

Pro Stunde80–120 Euro
Kammermusik bei 1-2 Vorstellungenmind. 500 Euro pro Vorstellung
ab der 3. Vorstellung am selben Tagmind. 350 Euro
Orchesterkonzerteab 750 Euro
für 2. Vorstellung am selben Tag500 Euro

Proben

3 Stundenab 180 Euro

Spesen

Wegzeitpauschale pro Stunde20 Euro
Fahrtkosten, Kilometergeld, Unterkunft, Spesennach Realwert
Sonder-Aufwendungen (Leihgebühren, Kostüme etc.)nach Realwert

Einfache Tätigkeiten ohne besondere Vorkenntnisse
z. B. Verteilen von Flyern, Plakatieren, Massensendungen, Abendkassa

Pro Stunde23,20 – 35,84 Euro

Selbstständige Projektarbeit

Stand März 2025

Die Honorarempfehlungen werden herausgegeben vom Österreichischen Musikrat. Sie sind abgeleitet vom GPA-Gehaltsschema für Vereine bzw. von den Basissätzen der IG Bildende Kunst. Sie beziehen sich auf eine angemessene Bezahlung für selbstständige Projektarbeit, die im Rahmen eines Werkvertrags geleistet wird. Es handelt sich um Honorarspannen – der Stundensatz kann daher je nach Berufserfahrung und Projekt-Kontext individuell festgelegt werden. Die empfohlenen Stundensätze beziehen sich auf die Arbeitskosten, also den Unternehmerlohn exklusive Umsatzsteuer. Sie beinhalten keine Spesen.

Achtung! Wenn Tätigkeiten (auch) Merkmale eines echten Dienstverhältnisses aufweisen, handelt es sich womöglich um unselbstständige Beschäftigung. Es wird eine Abklärung im Einzelfall empfohlen.

Stundenrichtsätze und Pauschalen

Selbstständige leitende, konzeptuelle,
organisatorische und technische Tätigkeiten
Gruppe
laut GPA-Schema
Stundenrichtsätze
exkl. Ust.
Projektleitung / Produktionsleitung / Intendanz
mit Finanzverantwortung
857 – 104 Euro
Kuratierung, künstlerische Konzeptarbeit749 – 94 Euro
Kommunikationsarbeit
(z.B. PR, Medienarbeit, Social Media)
641 – 78 Euro
Artist Management / Musikmanagement
(z.B. Booking, Label, Musikverlag)
641 – 78 Euro
Projekt- und Veranstaltungsorganisation536 – 69 Euro
Tätigkeiten ohne besondere Vorkenntnisse
(z.B. Flyer verteilen, Garderobe, Buffet, Empfang)
125 – 38 Euro
Workshop / Vortrag / ModerationPauschale
exkl. Ust.
Workshop (bis 120 Minuten)375 Euro
Moderation (bis 120 Minuten)375 Euro
Keynote / Vortrag / Referat – lang375 Euro
Keynote / Vortrag / Referat – kurz270 Euro
Podiumsdiskussion (bis 120 Minuten)270 Euro


Tonträgerproduktion

Stand: September 2024

Die Musikergilde hat eine Übersicht für Mindesthonorare für Tonträgeraufnahmen bei Studioproduktionen, Livemitschnitten und Arrangements veröffentlicht.

Tonträger-StudioproduktionenInstrumentalist:innen & Vocalist:innen
1 Titel / 1 Take jedes erste Layout400 Euro
jedes weitere Overdub130 Euro
1 Drei-Stunden-Termin400 Euro
1 weitere angefangene Stunde130 Euro
Bild-/Tonträger-LivemitschnitteInstrumentalist:innen & Vocalist:innen
Zusätzlich zur Abendgage pro veröffentlichter Minute
plus Abgeltung der Leistungsschutzrechte (s. unten)
40 Euro
Tonträger- und Bühnenarrangementsje Instrumentengruppe*
bis 4 Stimmen pro Minute100 Euro
mehr als 4 Stimmen pro Minute125 Euro
* z.B. Rhythmus, Bläser, Streicher

Leistungsschutzrechte für Konzertmitschnitte
Hörfunk-Aufzeichnung/Übertragung1 Abendgage**
Fernseh- Aufzeichnung/Übertragung2 Abendgagen**
Bild-/Tonträgermitschnitt1 Abendgage**
** siehe dazu oben “Mindesthonorar- und Fair-Pay-Empfehlungen für Musiker:innen” – “Kleine Formationen, Ensembles und Bands”

DJ-Acts im geförderten Bereich

Stand: 2024

Die DJ Gewerkschaft DECK ist in younion – die Daseinsgewerkschaft eingegliedert. Ihre Fair-Pay-Empfehlung findet Anwendung für bei AKM / LSG registrierte DJs im öffentlich geförderten Veranstaltungsbereich und wurde als Unternehmerlohn berechnet unter Einbeziehung von Lebenshaltungs- und sonstigen Kosten, aber exklusive Ust.

Eine Stunde auflegen, mind. 40% Eigenproduktionen350 Euro
Eine Stunde auflegen, weniger als 40% Eigenproduktionen250 Euro

Kollektivverträge

Alle Kollektivverträge sind in ihrer aktuellen Fassung auf kollektivvertrag.at abrufbar.

In Österreich gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Allerdings sind 99 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kollektivverträgen erfasst und haben somit Anspruch auf einen Mindestlohn. Zum Vergleich: In Deutschland ist der Mindestlohn in einem Gesetz geregelt und beträgt seit Jänner 2025 brutto 12,82 Euro/Stunde. Es besteht Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit.

In Teilbereichen des Musiklebens existieren kollektivvertragliche Regelungen. Im Folgenden sollen die wichtigsten vorgestellt werden.

Kollektivvertrag für Musiker:innen in Konzertlokal-, Musik- und Tanzbetrieben

Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen dem Österreichischen Veranstalterverband und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, younion – die Daseinsgewerkschaft abgeschlossen. Er gilt, wenn ein Mitglied des Veranstalterverbands Musikerinnen und Musiker engagiert.

Kollektivvertrag Film- und Musikwirtschaft

Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen dem Fachverband der Film- und Musikwirtschaft Österreichs der Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, younion Die Daseinsgewerkschaft vereinbart. Er gilt für Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge der Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft Österreichs. Davon ausgenommen sind Arbeitnehmer:innen, die dem Kollektivvertrag der Filmberufe unterliegen.

Kollektivverträge für Angestellte im Orchester- und Theaterbetrieb

Gültige Kollektivverträge gibt es aktuell für Orchesterangehörige von :

  • Badener Städtisches Orchester
  • Bruckner-Orchester Linz
  • Grazer Philharmonisches Orchester
  • Mozarteum Orchester Salzburg
  • Tiroler Symphonieorchester Innsbruck
  • Wiener Symphoniker

Für die Theaterhäuser der Bundestheaterholding, darunter auch die Wiener Staatsoper und die Wiener Volksoper, sind derzeit kollektivvertragliche Vereinbarungen Orchesterangehörige in Geltung.
Die Vereinigten Bühnen Wien haben keinen Kollektivvertrag für Orchesterangehörige.

Rahmenkollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen des Österreichischen Rundfunks

Dieser wurde abgeschlossen zwischen dem Österreichischen Rundfunk und dem Zentralbetriebsrat des ORF.


Anderer Kunstsparten und Kulturinitiativen


Entwicklung der Fair-Pay-Maßnahmen

Seit 2020 arbeitet das BMKÖS gemeinsam mit den Bundesländern und dem Kulturrat Österreich an einer Fair-Pay-Strategie, ein wichtiges Thema, zu dem wir von Beginn an mit unserer Expertise beigetragen haben. Bereits im Jahr 2019 hat die Stadt Wien dem Thema Fair Pay ein eigenes Symposium gewidmet.

In Teilbereichen des Musiklebens existieren kollektivvertragliche Regelungen. So haben etwa die großen Orchester in den Bundesländern, aber auch das Staatsopernorchester oder die Vereinigten Bühnen Wien Kollektivverträge. Auch der Veranstalterverband hat mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund/younion einen Kollektivvertrag für seine Mitglieder abgeschlossen.

Für die freischaffenden Komponist:innen und Musiker:innen haben die jeweiligen Interessenvertretungen Mindesthonorarempfehlungen entwickelt.

In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die EU im Jahr 2021 eine Konsultation angestoßen hat, die darauf abzielt, Solo-Selbständigen kollektives Verhandeln zu ermöglichen.

Der Überblick über die Mindesthonorarempfehlungen wurde als Orientierung für Fördereinreichungen veröffentlicht. Zielgruppe sind Einreichende sowie Fördergremien.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es in der Verantwortung der Auftraggeber:innen liegt, festzustellen, ob eine anstellungspflichtige Tätigkeit vorliegt oder nicht. Liegt eine anstellungspflichtige Tätigkeit vor, wäre möglicherweise ein Kollektivvertrag anzuwenden.

In Österreich gibt es mehrere Berufsverbände, die Mindesthonorarempfehlungen entwickelt haben, unter anderem die Austrian Composers Association (ehemals Österreichischer Komponistenbund) und die Musikergilde. In die Entwicklung dieser Empfehlungen ist auch der Österreichische Gewerkschaftsbund/younion involviert. Die Austrian Composers Association hat ihre Mindesthonorarempfehlungen hier zur Verfügung gestellt.

Im Sommer 2020 hat sich die IG Freie Musikschaffende gegründet, die speziell für den freien Orchesterbereich und den freien Instrumentalunterricht Mindesthonorarempfehlungen entwickelt hat, die sich an Kollektivverträgen anlehnen.

Der Honoraranspruch von Musikschaffenden ergibt sich aus den zwischen ihnen und ihren Auftraggeber:innen getroffenen Vereinbarungen. Diese sollten schriftlich getroffen werden. Falls eine schriftliche Vereinbarung nicht vorliegt, wird trotzdem vorbehaltlich etwaiger anzuwendender gesetzlicher Regelungen eine angemessene Entlohnung geschuldet und zwar gemäß den beiden Paragraphen 1004 und 1152 des ABGB: „Wird für die Besorgung eines fremden Geschäftes entweder ausdrücklich, oder nach dem Stande des Geschäftsträgers auch nur stillschweigend eine Belohnung bedungen, so gehört der Vertrag zu den entgeltlichen (—). Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen“.

Die Honorarempfehlungen setzen Leistungen von Musikschaffenden voraus. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist zu berücksichtigen, ob die Leistungen den Durchschnitt erheblich über- oder unterschreiten.

Gemeint sind die einzelnen Musikschaffenden und ihre künstlerischen Leistungen sowie ihre Selbstorganisation. Die angeführten Erläuterungen zielen nicht auf Leistungen von Agenturen, Managements oder Ensembleleitungen ab.

Aktuelles zu Fair Pay


Die Veröffentlichung dieser Informationen erfolgte mit freundlicher Genehmigung von:

IGFM
Musikergilde
younion
Austrian Composers Association
ÖMR