FAIR PAY – Mindesthonorarempfehlungen für den Musikbereich

For English please see Minimum fee recommendations and collective agreements in the music sector.


Wissenswertes zum Themenbereich Fair Pay und Mindesthonorarempfehlungen für den Musikbereich: Fairness Prozess, Fair Pay Konzept, Fair Pay Strategie, Fokusgruppe Fair Pay, Fair Pay Gap, Forum Fairness, Fairpay, Honorarrichtlinien, Honorarsätze, Mindesthonorare, Mindeststandards. Wie hoch ist die Gage für Musiker? Wie viel verdient man als Musiker pro Konzert? Wie viel kostet Musikunterricht? Wenn nach Durchsicht noch Fragen offen bleiben, beantworten wir diese gerne persönlich.

In der Kulturbranche reden viele von Fair Pay – aber was bedeutet das eigentlich genau? Was bedeuten die Mindesthonorarempfehlungen für mich als Musiker:in und Unternehmer:in? Wo finde ich weiterführende Informationen und an wen kann ich mich wenden? Auf dieser Seite haben wir alles Wissenswerte zusammengetragen, die Informationen werden laufend aktualisiert und ergänzt.

Fair Pay Reader 2024
Der aktuelle Fair Pay Reader wird vom Kulturrat Österreich zur Verfügung gestellt. Darin findet ihr nicht nur die auf dieser Seite angeführten Informationen für den Musikbereich, sondern auch eine aktuelle Sammlung an Fair-Pay-Tools in Form von Gehaltstabellen, Kollektivverträgen, Kalkulationshilfen und unverbindlichen Honorarempfehlungen für andere Sparten in Kunst und Kultur.
Download: Fair Pay Reader 2024 – Für faire Bedingungen in Kunst, Kultur und Medien (Hrsg. Kulturrat Österreich), PDF-Datei

Kalkulationshilfe
Der Österreichische Musikrat und mica – music austria haben eine Kalkulationshilfe entwickelt, die zur Unterstützung bei der Projektplanung und als Grundlage für Fördereinreichungen, insbesondere für die Berechnung von Personalkosten, verwendet werden kann. Sie enthält auch Honorarsätze auf Fair-Pay-Grundlage.
Download: Kalkulationshilfe Musik – faire Honorare, faire Gehälter (ÖMR & mica – music austria), xlsx-Datei

Die Mindesthonorarempfehlungen bzw. Honorarspiegel für den Musikbereich in Österreich wurden von der IG Freie Musikschaffende (IGFM), der Musikergilde, dem Österreichischen Musikrat (ÖMR), dem Österreichischer Gewerkschaftsbund/younion, der Austrian Composers Association und der Plattform Musikvermittlung Österreich (PMÖ) erarbeitet.


Branchen-spezifische Erläuterungen zu Pop/Rock/Elektronik, Jazz/Global, Neue Musik/Klassik

Erläuterungen

Wer sich die empfohlenen Mindesthonorare ansieht, könnte zunächst auf den Gedanken kommen, dass ein Honorar von 370 Euro für einen einzigen Auftritt von einer Dauer von ein bis zwei Stunden schon einen satten Stundenlohn darstellt. Sieht man jedoch etwas genauer hin, ist rasch ersichtlich, dass der Arbeitsaufwand, um überhaupt an Auftritte zu kommen, um ein Vielfaches höher als die reine Dauer des Konzerts ist. Wir möchten hier ein paar Beispiele anführen, um zu erläutern, welche zusätzlichen Tätigkeiten Musikschaffende in ihrem Arbeitsalltag erfüllen müssen und so aufzeigen, dass der tatsächliche Stundenlohn wesentlich mehr Arbeitsstunden abdecken muss, als nur die Zeit für die Aufführung.

Freie Musikschaffende verfügen nicht über eine Anstellung und in den meisten Fällen auch nicht über regelmäßige Einnahmen durch regelmäßige Auftritte. Das bedeutet, dass zur musikalischen Tätigkeit auch die Arbeit erbracht werden muss, sich um Aufträge zu kümmern – etwa Netzwerkarbeit, die zeitaufwendig und nicht von vornherein mit Erfolg gekrönt ist. Zusätzlich muss man sich auch um Notwendigkeiten wie Versicherung, Buchhaltung und diverse organisatorische Tätigkeiten kümmern, die oft einen nicht unwesentlichen Teil der Arbeit ausmachen. Weitere Kosten, die durch die Honorare abgedeckt werden müssen, bestehen in der Anschaffung der teilweise sehr teuren Instrumente und des technischen Equipments, Übungs- bzw. Proberäume müssen von freischaffenden Musikerinnen und Musikern selbst angemietet, Noten angeschafft werden etc.

Nun aber zu den tatsächlich musikalischen Tätigkeiten, deren Ausmaß für ein Konzert von Fall zu Fall sehr variieren kann. Egal in welchem Genre man sich bewegt, beginnt die Arbeit dafür bekanntlich nicht mit dem Konzert. Wir möchten hier ein paar Beispiele und die Bedeutung der empfohlenen Honorare kurz erläutern.

Pop/Rock/Elektronik

Bei Popbands wird üblicherweise ausschließlich ein Honorar für den Auftritt verhandelt, das Üben und Proben wird hier vorausgesetzt. Rechnet man für den Auftritt 1,5 Stunden, 1 Stunde für den Soundcheck, 1 Stunde für das Ausladen und den Aufbau des Equipments, wiederum eine halbe Stunde für den Abbau und das Einladen nach dem Konzert und zumindest 2 Stunden für eine Probe im Vorfeld, ergibt sich bei einem Honorar von 370 Euro ein Stundenlohn von 62 Euro, der nicht nur vor Abzug von Steuer und Sozialversicherung zu verstehen ist, sondern auch den Aufwand von Administration, Marketing etc. beinhaltet und somit in der Realität deutlich darunter liegt. Musikschaffende sind für einen Auftritt oft zwei bis drei Tage unterwegs, an denen sie auch keine anderen Auftritte spielen können (außer an dem Aufführungsort werden gleich mehrere Konzerte in Folge gespielt). Auch diese Zeiten muss das Honorar abdecken. Die Reise- und Unterkunftskosten an sich sollten natürlich vom Veranstalter übernommen werden. Arbeitet die Band mit einer Booking-Agentur und/oder einem Management zusammen, muss sie von der vereinbarten Gage jeweils ca. 20 Prozent an Agentur und Management abführen. Wenn die Popband nicht nur Coverversionen spielt, sondern selbst neue Songs erarbeitet, muss auch die Zeit dafür eingerechnet werden.

Jazz/Global

Die meisten Musikerinnen und Musiker, die im Bereich Jazz/Global arbeiten, sind auf eine Vielzahl an Projekten angewiesen, um genügend Aufträge für ihr Überleben zu erhalten. Ein mehrmaliges Spielen an einem Ort setzt immer unterschiedliche Programme voraus, um wieder engagiert zu werden. Daraus ergibt sich die Situation, dass die Musikschaffenden ständig und auch parallel unterschiedliche Konzertprogramme einstudieren. Die Vielfalt instrumenteller Fähigkeiten auf unterschiedlichen Instrumenten ist in diesen Genres für die meisten Musikerinnen und Musiker Voraussetzung. Projektorientiertes Arbeiten als Voraussetzung für ständige Sichtbarkeit bedingt als Folge auch vielfältigen musikalischen Output bei gleichzeitig nur geringer Aufführungszahl.

Neue Musik/Klassik

Geht es um Stücke im Bereich der klassischen oder Neuen Musik, die die Musikerinnen und Musiker noch nicht in ihrem Repertoire haben, ist sowohl das Üben als auch das Proben sehr aufwändig. So kann es sein, dass für ein Stück, das die Beteiligten noch nie zuvor gespielt haben, einige Proben notwendig sind (die auch organisiert werden und zu denen sämtliche Musikschaffende vor Ort sein sollten). Für Stücke der Neuen Musik kann es zudem notwendig sein, dass neue Spieltechniken erlernt und eingeübt werden müssen, was einen bedeutenden Mehraufwand beim Üben darstellt, der durch das Honorar abgedeckt werden muss. Auch die Proben sollten entgeltlich stattfinden. Ein Probendienst dauert üblicherweise drei Stunden und inkludiert eine Pause.

Nach dem angegebenen Satz ergibt das beispielsweise bei einer Aufführung und drei Proben ein Honorar von 470,80 Euro. Bei einem Aufwand von 9 Stunden für Proben und 2 Stunden für den Auftritt, ergibt sich ein Brutto-Stundenlohn von 42,80 Euro, wovon nach Abzug von Steuer und Sozialversicherung rund 50 Prozent und damit ca. 21 Euro übrigbleiben. Rechnet man allerdings auch noch den Zeitaufwand für das Üben, Administration, Instrumentenkauf etc. ein, liegt dieser Stundenlohn noch um einiges darunter. Als weiterer Aspekt ist zu beachten, dass viele neue Werke aus diversen Gründen oft nur eine einzige oder wenige Aufführungen erleben. Ins Repertoire hingegen schaffen es viele Werke nicht. Bedenkt man weiters, dass Musikschaffende von der Auftragslage abhängig sind und sich die Proben und Aufführungen der unterschiedlichen Ensembles, Orchester etc., in denen eine einzelne Musikerin bzw. ein einzelner Musiker tätig sein muss, nicht überschneiden dürfen, so lässt sich erahnen, dass es selbst bei Einhaltung der Honoraruntergrenzen für Musikschaffende nicht einfach ist, ihren Lebensunterhalt davon zu bestreiten. Dass diese Honoraruntergrenzen oft weit unterschritten werden, macht deutlich, warum zahlreiche Musikschaffende selbst bei guter Auftragslage und zeitlicher Auslastung unter teils äußerst prekären Bedingungen leben.


Mindesthonorar- und Fair-Pay-empfehlungen für Musiker:innen

freie Orchesterprojekte und Ensembles

Die Interessengemeinschaft Freie Musikschaffende (IGFM) empfiehlt folgende Honoraruntergrenzen. Alle Angaben sind Nettopreise in Euro.

Mindesthonorare für musikalische Arbeit – Großes Ensemble/Orchester/Big band

Die IGFM bezieht sich angelehnt an die Ergebnisse ihrer Berechnung auf den Kollektivvertrag eines mittleren österreichischen Orchesters (Brucknerorchester). Zielgruppe sind primär “klassische” Orchester und Musiker:innen in den Genres Alte Musik, Neue Musik, Freie und Improvisierte Musik. Die Empfehlungen orientieren sich am Dienstsystem.

  • Honoraruntergrenze von 114,- Euro pro Probedienst (3 Stunden mit einer Pause)
  • Honoraruntergrenze von 228,- Euro pro Konzertdienst (6 Stunden exklusive Anreise und Einspielung, kann somit 2 Einheiten mit Konzert- und/oder Probeneinheit enthalten)

Mindesthonorare für musikalische Arbeit – kleines Ensemble, solistisch besetzt

Die Honorarempfehlungen für die musikalische Arbeit in kleinem Ensemble bzw. solistisch besetzt sind für alle musikalischen Genres konzipiert und wurden von Musikerinnen und Musikern aus diversen Bereichen begutachtet:

  • Probeeinheit: 190,- Euro (3 Stunden)
  • Konzerteinheit: 380,- Euro

Ein Arbeitstag dauert 6 Stunden (exklusive Anreise, Einspielung usw.) und kann somit 2 Einheiten, wie oben definiert, enthalten. So lässt sich ein gerechter Tagessatz von diesen Honorarempfehlungen ableiten, zum Beispiel:

  • Tagessatz für 2 Proben: 380,- Euro
  • Tagessatz 1 Probe + 1 Konzert: 570,- Euro
  • Fahrtkosten: 0,28 Euro pro Kilometer
  • Pro Mitfahrer:in: + 0,12 Euro pro Kilometer
  • Tagesdiäten: 29,00 Euro

Bei mehrtägigen Projekten können sich Musikschaffende und ArbeitgeberInnen auf einen pauschalisierten Tagessatz für das gesamte Projekt einigen, der sich von diesen Empfehlungen ableitet.

Aufnahmen
Ein einzelner Aufnahmetermin dauert bis zu 3 Stunden, mit einer Pause von mindestens 20 Minuten, und wird wie ein Konzertdienst entlohnt (siehe oben).

Link:
IGFM: Dokumente zur Berechnung der Mindesthonorarempfehlungen

Stand: Jänner 2024

kleine Formationen, Ensembles und Bands

Die Musikergilde empfiehlt folgende Fair-Pay-Empfehlungen für Auftritte von Ensembles und Bands, deren Mitglieder solistisch agieren, wie etwa eine vierköpfige Band im Popbereich oder kleine klassische Ensembles.

Die niedrigste empfohlene Gage – für einen regionalen Act – beträgt pro Person 400 Euro. Für Solo-Honorare im eigentlichen Sinn gibt es keine Empfehlungen, sie unterliegen der freien Vereinbarung.

  • Konzert internationaler Act: 820,- Euro
  • Konzert nationaler Act: 620,- Euro
  • Konzert regionaler Act: 400,- Euro
  • Playbackauftritt Hörfunk: 520,- Euro
  • Playbackauftritt Fernsehen: 820,- Euro
  • Probenhonorar
    – 1 Tag (max. 8 Stunden): 50 % der Abendgage
    – Sonn- und Feiertagszuschlag: 50 % der Abendgage
  • Leistungsschutzrechte für Konzertmitschnitte: 1 Abendgage
  • Fernseh-Aufzeichnung/Übertragung: 2 Abendgagen
  • Bild/Tonträgermitschnitt: 1 Abendgage

Stand: Jänner 2024

freieR Instrumental- und Gesangsunterricht

Die IGFM empfiehlt für den Instrumental- und Gesangsunterricht Mindesthonorare von ca. 72,60 Euro brutto/Stunde für den freien Musikunterricht. Dieses Honorar sollte je nach persönlicher Situation entsprechend angepasst werden.

Link:
IGFM: Honorarempfehlungen der IGFM

Stand: Jänner 2024


Mindesthonorarempfehlungen für Komponist:innen

Mindestarbeitshonorare für Komponistinnen und Komponisten – eine gemeinsame Empfehlung der younion – die Daseinsgewerkschaft (Fachgruppe Komponisten und Kapellmeister) und der Austrian Composers Association (ehemals Österreichischer Komponistenbund). Alle Angaben sind Nettopreise in Euro.

Kompositionen

Ausgangspunkt der Entwicklung dieser Honorarrichtlinien waren Überlegungen zum Zeitaufwand für die unterschiedlichen kompositorischen Tätigkeiten, darüber hinaus zu unternehmerischen Kosten sowie zu Lebenshaltungskosten, aber auch der Durchschnittsverdienst Neuer Selbständiger (Statistik Austria) ist hier eingeflossen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist natürlich zu berücksichtigen, ob die Leistung den hier dargestellten Durchschnitt erheblich über- oder unterschreitet.

1 – 10 Min.10 – 15 Min.15 – 20 Min.20 – 30 Min.30 – 60 Min.über 60 Min.
Werke für 2 Instrumenteab 2.000ab 2.600ab 2.900ab 3.100ab 3.400ab 7.100
Werke für 3 Instrumenteab 2.600ab 2.800ab 3.100ab 3.400ab 3.600ab 7.700
Werke für Solo Instrumenteab 2.800ab 3.100ab 3.400ab 3.700ab 3.900ab 8.400
Werke bis 9 Instrumenteab 3.100ab 3.400ab 3.700ab 4.000ab 4.300ab 9.180
Werke bis 15 Instrumenteab 3.400ab 3.800ab 4.100ab 4.500ab 5.100ab 10.200
Werke bis 20 Instrumenteab 3.900ab 4.200ab 4.600ab 5.000ab 5.400ab 11.475
Kammerorchesterab 4.400ab 4.900ab 5.300ab 5.700ab 6.200ab 13.114
Sinfonieorchesterab 5.100ab 5.600ab 6.200ab 6.700ab 7.200ab 15.300
Großes Sinfonieorchesterab 6.200ab 6.800ab 7.400ab 8.000ab 8.600ab 18.360
Musiktheater bis 15 Min.ab 3.000
Musiktheater bis 30 Min.ab 5.000
Musiktheater bis 60 Min.ab 7.000
Bühnenmusikab 4.000
Musiktheater/Bühnenmusik Große Häuser30 % Zuschlag zu den o.g. Mindesthonoraren
Bei der Verwendung von Chor oder einer Solostimme25 % Zuschlag zu den o.g. Mindesthonoraren
Bei der Verwendung von Video30 % Zuschlag zu den o.g. Mindesthonoraren
Bearbeitungen/Remix/Arrangements50 % der o.g. Mindesthonorare
Herstellungskosten für das Aufführungsmaterial15 % Zuschlag zu den o.g. Mindesthonoraren
Festivalzuschlag25 % Zuschlag zu den o.g. Mindesthonoraren
Klavierauszug30 % Zuschlag zu den o.g. Mindesthonoraren

Elektronische Werke werden wie Solowerke zu den o.g. Mindesthonoraren behandelt. 

Bei zusätzlicher Verwendung von Instrumentalist:innen gelten die o.g. Empfehlungen.

Die Notenmaterialkosten entsprechen den „Herstellungskosten für das Aufführungsmaterial“.

Link:
Arbeitshonorare für Auftragskompositionen – gültig ab November 2020 (PDF)

Stand: Jänner 2024

Proben mit Musiker:innen

Mindesttarife für Proben mit Musiker:innen:
Im Inland80 Euro/Stunde
Im Inland Festivals120 Euro/Stunde
Im Ausland160 Euro/Probe
Im Ausland Festivals200 Euro/Probe

Stand: Jänner 2024

Auftritte im Bereich Improvisation

Auftritte Improvisation:
Preis pro Auftritt und Person200
In einer Gruppe (bis drei) pro Auftritt und Person200 – 400
Im Ensemble pro Auftritt und Person200
Für Auftragswerke, die einen improvisierten Part beinhalten, gelten die oben genannten Mindesthonorare.

Stand: November 2024


Mindesthonorarempfehlungen für Musikvermittler:innen

Musikvermittler:innen übernehmen oft zahlreiche unterschiedliche Tätigkeiten in Personalunion. Daher umfasst der Honorarspiegel zahlreiche unterschiedliche Bereiche.

Der Honorarspiegel für den Bereich Musikvermittlung wurde zusammengestellt von der „Arbeitsgruppe Honorarempfehlungen“ der Plattform Musikvermittlung Österreich. Als Basis wurden der Honorarspiegel der IG Kultur, die Mindesthonorarempfehlungen der IG Freie Musikschaffende sowie Informationen von aktiven Musikvermittler:innen herangezogen (geltend seit September 2023). Die Honorarempfehlungen für freie Musikvermittler:innen stehen auch als PDF zum Download bereit.

Mindesthonorare für Konzeptarbeit

Konzeptarbeit (inkl. Spesen wie Literatur, Telefon, Materialien):

  • Organisatorisches Konzept einer Veranstaltung
  • Inhaltlich/künstlerisches Konzept einer Veranstaltung, eines Videos, einer Sendung u.a.

Das kann Folgendes umfassen:

  • Drehbuch/Story-Board erstellen
  • Moderation konzipieren/schreiben/Recherche
  • Künstlerische Programmierung (Konzert, Festival, Projekt, Jahresprogramm)
  • Workshop-Planung
  • Entwicklung partizipativer Formate
  • Kostüme
  • Bühne, Setting
  • Regie
  • Materialen erstellen (Unterricht, Noten, Arrangements, Dateien, Filme, Sounds, Bewegungsbegleitung etc.)
  • Öffentlichkeitsarbeit (Entwicklung von PR-Konzepten, Organisation von Pressekonferenzen, Publikation, Programmhefte, Kataloge, Social Media, Pressetexte, Bild- und Textredaktion)
  • Technical Rider
  • Inhalte für Publikationen
  • Inhalte für Radio/Fernsehsendung
  • (Kulturpolitisches) Lobbying
  • Entwicklung von Apps, digitalen Formaten

Honorarempfehlung für Stundensatz:

  • 75–95 € pro Stunde

Honorarempfehlungen für Pauschale:

Fertiges Konzept je nach Umfang

  • ab 800 € für ein Kammerkonzert,
  • ab 1500 € für ein Orchesterkonzert
  • ab 500 € für einen Workshop

Organisatorische Tätigkeiten

Das kann folgende Tätigkeiten umfassen:

  • Sponsoring und Akquise von Geldmitteln
  • Kommunikation mit Kooperationspartner:innen und anderen Institutionen, Besprechungen
  • Organisatorische Recherchen
  • Administrative Tätigkeiten
  • Steuern, Abgaben, Honorare
  • Öffentlichkeitsarbeit (Texte, Social Media, Fotos …)
  • Assistenztätigkeiten

Honorarempfehlung

  • 35–55 € pro Stunde
  • Bei Akquise von finanziellen Mitteln kann eine Provision von 10–15% vereinbart werden

Projektumsetzung/Durchführung/Nachbereitung

Das kann folgende Tätigkeiten umfassen:

  • Konzert (Moderation, Musik, Tanz)
  • Festival od. anderes Kulturprojekt
  • Workshop (Leitung)
  • Video- und Fotoerstellung
  • Technische Produktion (Leitung)
  • Regie
  • Gesamtverantwortung/ Projektleitung/ Finanzverantwortung
  • Radio-/Fernsehauftritt
  • Referententätigkeit

Honorarempfehlungen

  • 80-120 € pro Stunde (z. B. Workshop)
  • Kammermusik: bei 1-2 Vorstellungen mind. 500 € pro Vorstellung, ab der 3. Vorstellung am selben Tag mind. 350 €
  • Orchesterkonzerte: ab 750 € (500 € für 2. Vorstellung am selben Tag)

Probenhonorar für Musikvermittler:innen

Honorarempfehlung:

  • 3 Stunden ab 180 €

Spesen

Honorarempfehlung

  • Wegzeitpauschale (pro Std.): 20 € pro Stunde
  • Fahrtkosten, Kilometergeld, Unterkunft, Spesen: nach Realwert
  • Sonder-Aufwendungen (Leihgebühren, Reinigungskosten, Kostüme etc.): nach Realwert

Einfache Tätigkeiten ohne besondere Vorkenntnisse

z. B. Verteilen von Flyern, Plakatieren, Massensendungen, Abendkassa

Honorarempfehlung

  • € 23,20 – 35,84 € pro Stunde

Stand: Jänner 2024


HonorarEMPFEHLUNGEN Für Selbstständige Projektarbeit in der Musik

Der Österreichische Musikrat ÖMR gibt mit seinen Honorarempfehlungen unverbindliche Empfehlungen für eine angemessene Bezahlung selbstständiger Projektarbeit in der Musik, die im Rahmen eines Werkvertrags geleistet wird. Sie stellen eine Kalkulationshilfe für die Planung eigener Projekte dar und soll jedenfalls bei Fördereinreichungen im Bereich Musik zur Anwendung kommen. Angelehnt sind die Honorarempfehlungen an das GPA-Gehaltsschema für Vereine / Leitfaden für faire Bezahlung in der bildenden Kunst (Basissätze in der selbstständigen Arbeit).

Stundenrichtsätze und Pauschalen

Selbstständige leitende, konzeptuelle,
organisatorische und technische Tätigkeiten
Gruppe
laut GPA-Schema
Stundenrichtsätze
exkl. Ust.
Projektleitung / Produktionsleitung / Intendanz
mit Finanzverantwortung
8€ 53,63 – 97,29
Kuratierung, künstlerische Konzeptarbeit7€ 46,06 – 88,11
Kommunikationsarbeit
(z.B. PR, Medienarbeit, Social Media)
6€ 38,27 – 73,06
Artist Management / Musikmanagement
(z.B. Booking, Label, Musikverlag)
Management: üblicherweise prozentuelle Beteiligung (ca. 20% der Netto-Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit)
Booking: üblicherweise prozentuelle Beteiligung (ca. 20% der Netto-Einnahmen aus künstlerischen Konzerten)
Label: üblicherweise Vergütung über Einnahmen aus Verwertung der Aufnahmen, an denen Interpret:innen beteiligt werden
Verlag: üblicherweise Vergütung über Einnahmen aus Verwertung der Aufnahmen, an denen Urheber:innen beteiligt werden
Projekt- und Veranstaltungsorganisation5€ 33,73 – 64,63
Tätigkeiten ohne besondere Vorkenntnisse
(z.B. Flyer verteilen, Garderobe, Buffet, Empfang)
1€ 23,20 – 35,84
Workshop / Vortrag / ModerationPauschale
exkl. Ust.
Workshop (bis 120 Minuten)€ 375
Moderation (bis 120 Minuten)€ 375
Keynote / Vortrag / Referat – lang€ 375
Keynote / Vortrag / Referat – kurz€ 270
Podiumsdiskussion (bis 120 Minuten)€ 270

Mindesthonorarempfehlungen für Tonträger

Die Musikergilde hat eine Übersicht für Mindesthonorare für Tonträgeraufnahmen bei Studioproduktionen, Livemitschnitten und Arrangements veröffentlicht.

Mindesthonorare Tonträger

Tonträger-StudioproduktionenInstrumentalist:innen & Vocalist:innen
1 Titel / 1 Take jedes erste Layout€ 400
jedes weitere Overdub€ 130
1 Drei-Stunden-Termin€ 400
1 weitere angefangene Stunde€ 130
Bild-/Tonträger-LivemitschnitteInstrumentalist:innen & Vocalist:innen
Zusätzlich zur Abendgage pro veröffentlichter Minute
plus Abgeltung der Leistungsschutzrechte (s. unten)
€ 40
Tonträger- und Bühnenarrangementsje Instrumentengruppe*
bis 4 Stimmen pro Minute€ 100
mehr als 4 Stimmen pro Minute€ 125
* z.B. Rhythmus, Bläser, Streicher

Leistungsschutzrechte für Konzertmitschnitte
Hörfunk-Aufzeichnung/Übertragung1 Abendgage**
Fernseh- Aufzeichnung/Übertragung2 Abendgagen**
Bild-/Tonträgermitschnitt1 Abendgage**
** siehe dazu oben “Mindesthonorar- und Fair-Pay-Empfehlungen für Musiker:innen” – “Kleine Formationen, Ensembles und Bands”

Stand: September 2024


Fair-Pay-Empfehlungen für DJ-Acts im geförderten Bereich

Die DJ Gewerkschaft DECK ist in younion – die Daseinsgewerkschaft eingegliedert. Ihre Fair-Pay-Empfehlung findet Anwendung für bei AKM / LSG registrierte DJs im öffentlich geförderten Veranstaltungsbereich und wurde als Unternehmerlohn berechnet unter Einbeziehung von Lebenserhaltungs- und sonstigen Kosten, aber exklusive Ust.

DJ-Honorarempfehlungen

Wenn DJs eine Stunde auflegen und bei ihrem DJ-Set 40% Eigenproduktionen spielen, dann ist dies wie eine Live-Set zu behandeln. Dafür ist die Fair-Pay-Empfehlung wie bei Musiker:innen €350 netto. Wenn DJs eine Stunde auflegen und dabei weniger als 40% Eigenproduktionen spielen, schlägt DECK eine Gage von €250 netto vor.


Kollektivverträge

In Teilbereichen des Musiklebens existieren kollektivvertragliche Regelungen. Im Folgenden sollen die wichtigsten vorgestellt werden.

Kollektivvertrag für Musiker:innen

Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen dem Österreichischen Veranstalterverband und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, younion – die Daseinsgewerkschaft abgeschlossen. Er gilt, wenn ein Mitglied des Veranstalterverbands Musikerinnen und Musiker engagiert.

Gehaltstabelle

Kollektivvertrag für Musiker:innen seit 01. Mai 2023
Anlage A/1 zu § 32 des Musiker:innenkollektivvertrages.

Angaben als monatliches Gehalt in Euro.

täglichviermal pro Wochedreimal pro Wochezweimal pro Woche
Bei einer Arbeitszeit bis zu 4 Stunden pro Arbeitstag1.502,251.103,79927,49651,30
Bei einer Arbeitszeit bis zu 5 Stunden pro Arbeitstag1.743,681.252,751.066,86736,34
Bei einer Arbeitszeit bis zu 6 Stunden pro Arbeitstag1.901,651.364,571.156,79810,47

Seit 1. Mai 2023 erhalten die Musiker:innen je nach der Dauer ihrer ambulanten Dienstleistung
ein Gehalt nach folgenden Mindestsätzen:

€ 43,50 brutto pro Arbeitsstunde bis zu einer Arbeitszeit von 6 Stunden Dauer.
Bei längerer Arbeitszeit beträgt der Stundensatz € 36,10 brutto. Das Mindestgehalt pro Dienstleistung beträgt € 77,70 brutto.

Kollektivvertrag Film- und Musikwirtschaft

Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen dem Fachverband der Film- und Musikwirtschaft Österreichs der Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, younion Die Daseinsgewerkschaft vereinbart. Er gilt für Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge der Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft Österreichs. Davon ausgenommen sind Arbeitnehmer:innen, die dem Kollektivvertrag der Filmberufe unterliegen.

2024 wurde der Kollektivvertrag mit 9,8% indexangepasst.

Kollektivverträge für Angestellte im Orchester- und Theaterbetrieb

Gültige Kollektivverträge gibt es aktuell für Orchesterangehörige von Wiener Symphoniker, Mozarteum Orchester Salzburg, Tiroler Symphonieorchester Innsbruck, Grazer Philharmonisches Orchester, Bruckner-Orchester Linz und Badener Städtisches Orchester.

Für die Vereinigten Bühnen Wien und die Theaterhäuser der Bundestheaterholding, darunter auch die Wiener Staatsoper und die Wiener Volksoper, sind derzeit kollektivvertragliche Vereinbarungen für künstlerisches Personal, Ballettmitglieder, Solist:innen, Orchesterangehörige, Chor, Gastspielmusiker:innen und technisches Personal in Geltung.

Alle Kollektivverträge sind in ihrer aktuellen Fassung ist auf kollektivvertrag.at abrufbar.

Rahmenkollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen des Österreichischen Rundfunks

Dieser wurde abgeschlossen zwischen dem Österreichischen Rundfunk und Zentralbetriebsrat des ORF.

Die aktuelle Fassung ist auf kollektivvertrag.at zu finden.

Stand: Juni 2024


Weitere Informationen zu Mindestlohn, Honorarempfehlungen, HonorarsätzeN und Best Practice Modellen im internationalen Vergleich

Österreich

  • In Österreich gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Allerdings sind 99 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kollektivverträgen erfasst und haben somit Anspruch auf einen Mindestlohn. WKO und ÖGB haben sich auf einen Mindestlohn von 1.500 Euro in den meisten Kollektivverträgen geeinigt. Derzeit sehen die allermeisten Kollektivverträge bereits Löhne von mindestens 1.700 Euro brutto 14 mal pro Jahr vor. Das ergibt einen durchschnittlichen Monatslohn von 1.983 Euro brutto. Zum Vergleich: In Deutschland ist der Mindestlohn in einem Gesetz geregelt und beträgt seit Jänner 2024 brutto 12,41 Euro/Stunde. Es besteht Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit.
  • Die Honoraruntergrenzen der IG Freie Theaterarbeit werden bereits in Teilbereichen der Förderung der darstellenden Kunst der MA7 Wien angewandt.
  • Die Interessengemeinschaft Bildende Kunst gibt Honorarempfehlungen für Ausstellungen heraus.
  • Die IG Autorinnen Autoren empfiehlt Mindesthonorare bei Lesungen und Diskussionen.
  • Empfohlene Honorarsätze des Verbands der KulturvermittlerInnen im Museums- und Ausstellungswesen (Stand Jänner 2024).
  • Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bietet ein Kalkulationsprogramm an.
  • Auch die Interessenvertretung designaustria stellt einen Honorarrechner als Kalkulationshilfe zur Verfügung.
  • Die IG Kultur hat vor einigen Jahren ein Gehaltsschema und Honorarempfehlungen für Kulturvereine entwickelt.
  • Der VOICE Sprecherverband – Verein für Leistungsschutz der SprecherInnen und DarstellerInnen hat Mindesthonorarsätze für Sprecher:innen veröffentlicht (gültig ab 1.1.2024).

International

Stand: Jänner 2024


Erläuterungen zur Entwicklung der Fair-Pay-Massnahmen

Seit 2020 arbeitet das BMKÖS gemeinsam mit den Bundesländern und dem Kulturrat Österreich an einer Fair-Pay-Strategie, ein wichtiges Thema, zu dem wir von Beginn an mit unserer Expertise beigetragen haben. Bereits im Jahr 2019 hat die Stadt Wien dem Thema Fair Pay ein eigenes Symposium gewidmet

Erläuterungen im Detail

In Teilbereichen des Musiklebens existieren kollektivvertragliche Regelungen. So haben etwa die großen Orchester in den Bundesländern, aber auch das Staatsopernorchester oder die Vereinigten Bühnen Wien Kollektivverträge. Auch der Veranstalterverband hat mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund/younion einen Kollektivvertrag für seine Mitglieder abgeschlossen.

Für die freischaffenden Komponist:innen und Musiker:innen haben die jeweiligen Interessenvertretungen Mindesthonorarempfehlungen entwickelt.

In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die EU im Jahr 2021 eine Konsultation angestoßen hat, die darauf abzielt, Solo-Selbständigen kollektives Verhandeln zu ermöglichen.

Der Überblick über die Mindesthonorarempfehlungen wurde als Orientierung für Fördereinreichungen veröffentlicht. Zielgruppe sind Einreichende sowie Fördergremien.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es in der Verantwortung der Auftraggeber:innen liegt, festzustellen, ob eine anstellungspflichtige Tätigkeit vorliegt oder nicht. Liegt eine anstellungspflichtige Tätigkeit vor, wäre möglicherweise ein Kollektivvertrag anzuwenden.

In Österreich gibt es mehrere Berufsverbände, die Mindesthonorarempfehlungen entwickelt haben, unter anderem die Austrian Composers Association (ehemals Österreichischer Komponistenbund) und die Musikergilde. In die Entwicklung dieser Empfehlungen ist auch der Österreichische Gewerkschaftsbund/younion involviert. Die Austrian Composers Association hat ihre Mindesthonorarempfehlungen hier zur Verfügung gestellt.

Im Sommer 2020 hat sich die IG Freie Musikschaffende gegründet, die speziell für den freien Orchesterbereich und den freien Instrumentalunterricht Mindesthonorarempfehlungen entwickelt hat, die sich an Kollektivverträgen anlehnen.

Der Honoraranspruch von Musikschaffenden ergibt sich aus den zwischen ihnen und ihren Auftraggeber:innen getroffenen Vereinbarungen. Diese sollten schriftlich getroffen werden. Falls eine schriftliche Vereinbarung nicht vorliegt, wird trotzdem vorbehaltlich etwaiger anzuwendender gesetzlicher Regelungen eine angemessene Entlohnung geschuldet und zwar gemäß den beiden Paragraphen 1004 und 1152 des ABGB: „Wird für die Besorgung eines fremden Geschäftes entweder ausdrücklich, oder nach dem Stande des Geschäftsträgers auch nur stillschweigend eine Belohnung bedungen, so gehört der Vertrag zu den entgeltlichen (—). Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen“.

Die Honorarempfehlungen setzen Leistungen von Musikschaffenden voraus. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist zu berücksichtigen, ob die Leistungen den Durchschnitt erheblich über- oder unterschreiten.

Gemeint sind die einzelnen Musikschaffenden und ihre künstlerischen Leistungen sowie ihre Selbstorganisation. Die angeführten Erläuterungen zielen nicht auf Leistungen von Agenturen, Managements oder Ensembleleitungen ab.


Aktuelles zu Fair Pay

Pressemeldungen, Fachartikel und Interviews


Die Veröffentlichung dieser Informationen erfolgte mit freundlicher Genehmigung von:

IGFM
Die IGFM ist ein österreichweiter Zusammenschluss von freien Musikschaffenden unterschiedlichster Genres, die sich aktiv für eine Verbesserung der Situation aller freien Musikschaffenden in Österreich einsetzt.

Musikergilde
Die Musikergilde ist eine gemeinnützige Organisation aktiver Musiker:innen und die größte Interessenvertretung für freiberuflich Musikschaffende in Österreich.

younion
younion ist eine Gewerkschaft, die mehr als 145.000 Mitglieder in ganz Österreich vertritt. Die Mitglieder kommen aus 200 verschiedenen Berufsgruppen, die in mehr als 2.000 österreichischen Städten und Gemeinden tätig sind.

Austrian Composers Association
Die Vereinigung österreichischer Komponistinnen und Komponisten ist ein gemeinnütziger Verein mit rund 700 Mitgliedern und fungiert als Interessenvertretung in Österreich lebender und wirkender Komponistinnen und Komponisten aller musikalischer Stilrichtungen und Genres.

ÖMR
Der Österreichische Musikrat ist der Dachverband der Interessensvertretungen für Musik in Österreich.