Im Rahmen der bestehenden Förderungsprogramme der Sektion Kunst und Kultur kann um einen Fair-Pay-Zuschuss für Vorhaben in der “Freien Szene” angesucht werden.
Unterlagen für Fair-Pay-Zuschüsse können bis 31. März für bereits eingereichte Vorhaben nachgereicht werden. Einreichungen für künftige Einreichfristen können ebenfalls Fair Pay-Zuschüsse berücksichtigten. Orientieren können Sie sich dabei an den Honorarempfehlungen der jeweiligen Interessengemeinschaft.
Erforderliche Einreichunterlagen
- Angegebene Unterlagen lt. Förderungsprogramm der jeweiligen Fachabteilung (Jahresförderung, Projektkostenzuschuss etc.)
- Fair-Pay Datenblatt
- Bei bereits eingereichten/zugesagten Jahresförderungen für das Jahr 2022 ist zusätzlich zum Datenblatt allfällig eine aktualisierte Kalkulation vorzulegen.
Grundsätzlich ist dabei zu beachten:
- Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sollen einen Beitrag zur faireren Bezahlung innerhalb Ihrer Organisation leisten.
- Berücksichtigung finden primär jene Honorare und/oder Gehälter, die einen hohen Fair-Pay-Gap aufweisen.
- Der Fair-Pay Zuschuss darf nur für bestehende Stellen eingesetzt werden, nicht für die Schaffung neuer Anstellungen.
- Die Zuschüsse werden explizit für Fair Pay Maßnahmen gewidmet.
Ausgenommen sind:
- Stipendien
- Organisationen im Eigentum von Gebietskörperschaften
- Organisationen, die Kollektivverträge anwenden
Datenblatt Fair-Pay-Maßnahmen 2022
Abteilung IV/2 – Musik und darstellende Kunst
Abteilung IV/3 – Film
Abteilung IV/5 – Literatur Büchereien und Bibliotheken
Abteilung IV/6 – Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Medienkunst
Abteilung IV/7 – Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur
Link:
www.bmkoes.gv.at