Es ist doch davon auszugehen, dass Musiker/innen, die mit ihren Instrumenten mit dem Flugzeug unterwegs sind, von der Europäischen Union anständig behandelt werden, oder? – Nein! Warum, kann hier nachgelesen werden:
Vor zwei Jahren, nämlich am 5. Februar 2014, verabschiedete das Europäische Parlament die überarbeitete Vorlage der Gemeinschaftlichen Verordnung (EG) 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr. Diese abgeänderte Verordnung, die mit einer überwältigenden Mehrheit von 580 Ja-Stimmen (41 Gegenstimmen, 48 Enthaltungen) verabschiedet wurde, umfasst Bestimmungen, womit Musikinstrumente einfacher als Kabinengepäck im Flugzeug mitgeführt werden können.
Allerdings wird dieser Text erst dann verbindliches EU-Recht, wenn er mit den genau gleichen Bedingungen sowohl vom Europäischen Parlament als AUCH vom Europäischen Rat verabschiedet wird.
Leider hat die eingeschränkte Aufmerksamkeit von Seiten des Europäischen Rates in dieser Angelegenheit dazu geführt, dass es nur den Vorschlag gab, Artikel 6e zu streichen, welcher genau der Absatz ist, in dem das Recht der Musikerinnen und Musiker auf anständige Behandlung durch die Luftfahrtunternehmen zuerkannt wird.
Die Begründung des Rates lautet, dass es „jedem Luftfahrtunternehmen überlassen sein sollte, seine eigenen Grundsätze in dieser Angelegenheit festzulegen.“ Problematisch ist hierbei allerdings, dass die Fluggesellschaften sehr unterschiedliche Grundsätze praktizieren, die es im Allgemeinen mit Musikern/innen nicht gut meinen.
Am 6. März 2015 wurden in den USA neue verwaltungstechnische Bestimmungen für Musikinstrumente, wie in der Bestimmung der Luftfahrtbehörde FAA Modernization and Reform Act of 2012 (section 403) gefordert, eingeführt. Diese Bestimmungen geben gerechte Rahmenbedingungen vor, ähnlich wie in Artikel 6e, welche der Europäische Rat streichen möchte.
Wir sind der Meinung, dass die Europäische Union sich genauso fair gegenüber Musikerinnen und Musikern, verhalten sollte, wie es die USA bei diesem Thema tut.
Deshalb rufen wir zu einer erneuten und massiven Mobilisierung der globalen Musikgemeinde auf und bitten den Europäischen Rat sicherzustellen, dass Artikel 6e der überarbeiteten Verordnung 2027/9 mit der verabschiedeten Formulierung durch das EU-Parlament unberührt bleibt.
Alle Musikerinnen und Musiker verdienen es, anständig behandelt zu werden, wenn sie mit ihren Instrumenten mit dem Flugzeug unterwegs sind, egal, wo sie tätig sind!
PETITONSBRIEF der International Federation of Musicians und die PETITION finden sie hier.
Link: www.change.org