Das Bundeskanzleramt schreibt für das Kalenderjahr 2017 den OUTSTANDING ARTIST AWARD in der Kategorie Musik (Komposition) aus. Die Ausschreibung erfolgt für die Sparte „Freie Musikformen – improvisierte Musik/Jazz“. In Anerkennung bisheriger Leistungen und zur unmittelbaren Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens wird der Preisträgerin /dem Preisträger eine einmalige Geldzuwendung von € 10.000 zuerkannt.
Personen, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, können sich mit einem Werk, das innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden ist, um den outstanding artist award in der Kategorie Musik bewerben. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben. Studentinnen un Studenten sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Die Ausschreibung wendet sich an die junge und mittlere Generation.
Die Bewerbung für die ausgeschriebene Sparte erfolgt durch Vorlage eines Tonträgers und – nach Möglichkeit – einer Notationsunterlage.
Den Bewerbungen sind anzuschließen:
- vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular
- ein aktueller Lebenslauf, mit besonderer Berücksichtigung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit,
- ein genaues Werk- und Projektverzeichnis (mit Veröffentlichungen und Uraufführungsdaten)
- Kopie des Meldezettels
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Die Preisträgerin / der Preisträger wird von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Sollten sich die Juroren aufgrund der eingereichten Bewerbungen außerstande erklären, die Verleihung zu beantragen, kann von einer Vergabe Abstand genommen werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag der Juroren für dieselbe Kunstsparte ein weiterer outstandig artist award in der Kategorie Musik verliehen wird. Unvollständige und formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung zurückgesandt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.
Personen, die bereits einen outstanding artist award in der Kategorie Musik (vormals Förderungspreis für Musik), einen Österreichischen Kunstpreis in der Kategorie Musik (vormals Würdigungspreis) oder Staatspreis für Musik des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. vormals Kunstsektion des Bundeskanzleramtes, Bundesministerium für Unterricht bzw. Unterricht und Kunst bzw. Wissenschaft, Forschung/Verkehr und Kunst) erhalten haben, sind von einer Bewerbung um den outstanding artist award in der Kategorie Musik ausgeschlossen.
Für die Bewerbung um den outstanding artist award in der Kategorie Musik 2017 ist es ohne Belang, ob die eingereichte Arbeite schon veröffentlicht wurde.
Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist abzusehen, da für Verlust bzw. Beschädigung keine Haftung übernommen wird.
Die Unterlagen sind bis 15. März 2017 beim Bundeskanzleramt Abteilung II/2, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, einzureichen.
Alle Einreichungen sind auf dem Kuvert und dem Begleitschreiben deutlich mit der Aufschrift „outstanding artist award in der Kategorie Musik 2017“ zu versehen.
Manuskripte, Druckwerke und Tonträger müssen Namen und Anschrift der Bewerberin / des Bewerbers in Blockschrift tragen. Der Titel und die Beschreibung (Besetzung, Entstehungsjahr etc.) des eingereichten Werkes sind in einer gesonderten Beilage (A4 Blatt) kurz und übersichtlich darzustellen.
Das Bundeskanzleramt behält sich vor, das jurierte Werk in Zusammenhang mit der Preisverleihung in einem mit der Komponistin / dem Komponisten abgestimmten Umfang öffentlich vorzustellen.
Im Jahr 2018 wird der Preis voraussichtlich für die Sparte „Elektronische Musik und Computermusik“ ausgeschrieben werden.