ORF – Heinisch-Hosek: Radio-Symphonieorchester muss im ORF-Gesetz verankert werden

ORF darf keine Kindsweglegung betreiben – ORF muss sich zur RSO bekennen und Orchester in vollem Umfang erhalten – SPÖ-Antrag wird Lackmustest für Regierungsparteien

Wien (OTS/SK) – Der Druck der SPÖ und vieler Künstler*innen und Kulturschaffenden hat gewirkt, die türkis-grüne Bundesregierung hat sich heute zum Fortbestand des Radio-Symphonieorchesters (RSO) bekannt. Trotzdem sind für SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek „viele Fragen offen“. Denn die Regierung hat außer Absichtserklärungen keine konkreten Lösungen für die Finanzierung des RSO vorgelegt. „Der ORF darf keine Kindsweglegung betreiben, das Radio-Symphonieorchester muss in vollem Umfang erhalten bleiben. Der ORF soll sich klar zum RSO bekennen, denn es leistet einen wichtigen Teil zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Und die Politik muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen“, sagt Heinisch-Hosek, die hinzufügt: „Das RSO hat vor allem bei der Aufführung zeitgenössischer Musik in Österreich einen wichtigen Schwerpunkt, den in dieser Form kein anderes österreichisches Orchester bietet. Darum muss die Finanzierungsverantwortung für das RSO beim ORF bleiben.“

Die SPÖ-Kultursprecherin bekräftigt ihre Forderung, das Radio-Symphonieorchester im ORF-Gesetz zu verankern und kündigt dazu einen Antrag im Nationalrat an. „Der ORF muss seinen Bildungs- und Kulturauftrag weiter erfüllen können. Nur durch die Verankerung des RSO im ORF-Gesetz kann der Fortbestand dieser wichtigen kulturellen Institution nachhaltig abgesichert werden. Für die Regierungsparteien ist der SPÖ-Antrag der Lackmustest, denn es wird sich zeigen, wie ernst es ÖVP und Grüne mit der Absicherung des RSO meinen“, sagt Heinisch-Hosek heute, Donnerstag, gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.