Neues Förderprogramm: LINZ_SOUNDS

Die Stadt Linz setzt mit einem neuen Sonderförderprogramm ab 2019 einen nachhaltigen Impuls für die Musikszene: LINZ_SOUNDS legt den Akzent auf die „Digitalisierung in der Musik“. 

Der Förderschwerpunkt dieses Programms gilt digital unterstützten Projekten in den Bereichen Musikproduktion und -vertrieb, Webauftritt und Musikvideo, Klanginstallation und Elektroakustik. Darüber hinaus sollen im Sinne der Internationalisierung in diesem Kontext auch Residencies von Linzer Musikgruppen und MusikerInnen im Ausland und die Zusammenarbeit Linzer Musikschaffender mit internationalen PartnerInnen in Linz selbst unterstützt werden. Dotiert ist dieses Förderprogramm mit 20.000 Euro.

1.1. ZIELSETZUNGEN

Das LINZ_sounds-Förderprogramm zielt darauf ab, nachhaltige Impulse für eine qualitativ hochwertige und innovative Musikszene in Linz zu vermitteln.
Dabei soll folgenden Aspekten musikalischer Aktivitäten und Produkten besonderes Augenmerk gewidmet werden:

➝Nachhaltige Förderung von Linzer Musikgruppen und MusikkünstlerInnen mit Schwerpunkt bei Projekten im Bereich Digitalisierung

➝Unterstützung von Linzer Musikgruppen und MusikkünstlerInnen beim Zugang zu österreichsichen und internationalen Konzertveranstaltern, Musikinitiativen und Festivals

➝Internationalisierung der Linzer Musikszene durch künstlerische Austauschprojekte und Artist in Residence Kooperationen

➝Unterstützung des Schwerpunkts Digitalisierung & Musik des 2018 erstmals ausgetragenen STREAM Festivals durch prämierte LINZ_sounds Projekte und Produktionen

➝Klare Positionierung von Linz als Musik- und Medienkunststadt im Sinne der UNESCO City of Media Arts

Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2020 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Grundsätzlich werden nur Musikgruppen und MusikkünstlerInnen mit eindeutigem Linzbezug gefördert. Nachweislich erbrachte Live-Auftritte sind eine bevorzugte Voraussetzung. Ausgeschlossen von einer Förderung sind rein kommerziell orientierte Musikgruppen und MusikkünstlerInnen.

LINZ_sounds steht prinzipiell allen musikalischen Genres und Sparten (Rock, Pop, Jazz, digitale Musik, Klassik, Neue Musik etc.) offen gegenüber, setzt jedoch einen klaren Schwerpunkt auf Projekte im Zusammenhang mit Digitalisierung.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.
Die Zusammensetzung der Jury ist ab Mai unter www.linz.at/kultur abrufbar.
Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury eine Reihung der positiv bewerteten „LINZ_sounds“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝Professioneller Ansatz

➝Innovatives Potenzial

➝Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

➝Nachhaltige Wirkung auf die Internationalisierung und Digitalisierung der Linzer Musikszene

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von Euro 20.000,– werden rund vier eingereichte Vorhaben gefördert. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen müssen in fünffacher Ausführung folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten des/der Bewerbers/in (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evt. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

5) Einen detaillierten Finanzplan

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei?
Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Pro EinreicherIn kann grundsätzlich nur ein Vorschlag berücksichtigt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in siebenfacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 16. Mai 2019 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen
Kennwort „LINZ_sounds“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

Präsentation und Information zum neuen Sonderförderprogramm LINZ_sounds
Mittwoch, 27. Februar 2019, 17:00 Uhr, Atelierhaus Salzamt
Obere Donaulände 15, 4020 Linz

Gespräch mit Kulturstadträtin Doris Lang-Mayerhofer, Kulturdirektor Julius Stieber, Jurymitglieder Markus Reindl (Kurator Stream Festival, Musiker) und Marie-Therese Rudolph (Kuratorin Festival 4020).

Anschließend Performances von Richard Eigner, Franziska Fleischanderl, Stefan Fraunberger und SILK Fluegge im Rahmen der Ausstellung kultureller Sonderförderprogramme der Stadt Linz 2015 – 2017.