„MYward"- Musikvideo-Preis 2016

Das seit 2013 existierende Salzburger Musikfilm-Festival MY SOUND OF MUSIC schreibt für das Festival 2016 einen Musikvideo-Wettbewerb aus. Gezeigt werden sollen die Einreichungen dabei als Höhepunkt des Festivals 2016 im Rahmen einer Musikvideo-Competition mit anschließender Konzert- und Clubnacht.

Der Preis dieses Wettbewerbs heißt “MYward” und wird von MY Sound Of Music in zwei Kategorien für Musik-Videos vergeben.

Der Preis der Jury (dotiert mit Geld und Sachpreisen) wird von einer unabhängigen Fachjury vergeben. Diese setzt sich aus fünf Personen aus Medien, Musikbusiness, Filmbusiness und Wissenschaft zusammen.
Der Publikumspreis (ebenfalls dotiert mit Geld und Sachpreisen), wobei hier mittels direkter Stimmabgabe am Abend der Preisverleihung das Publikum entscheidet.
Zusätzlich wird es noch Lobende Erwähnungen geben, die von der Jury ausgesprochen und mit Sachpreisen dotiert werden.

Teilnahmeberechtigung

Die Filmeinreichung steht allen FilmemacherInnen offen, die ihren Wohnsitz im deutschsprachigen Raum haben oder das einzureichende Musikvideo im deutschsprachigen Raum produziert haben. Sprache und Herkunft des Musiktracks sind nicht relevant.

Jeder Einreichung sind die Lyrics beizufügen. Sollte der einzureichende Beitrag nicht deutsch- oder englischsprachig sein, ist dem Songtext eine deutsch- bzw. englischsprachige Übersetzung beizufügen.

Zugelassen sind Musikvideos aller Genres und Produktionstechniken. Marktübliche Spiellängen sind als Richtwert zu betrachten.

Das Festival setzt keinen Premierenstatus voraus. Im Rahmen des Auswahlverfahrens kann dieser jedoch als Kriterium in Betracht gezogen werden.

Zugelassen sind Filme, die nach dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden. Als Datum der Fertigstellung gilt in der Regel der Tag der Erstveröffentlichung. Das Festival erlaubt außerdem die Einreichung von Musikvideos im Stadium Work-in-Progress.

Es ist vorgesehen, dass ein/e VertreterIn der Produktion den Preis am Abend der Preisverleihung persönlich entgegen nimmt. Das Festival stellt, je nach Ressourcen, Unterkünfte zur Verfügung.

Benachrichtigung und Auswahl

Der Eingang von Sichtungskopien wird per E-Mail bestätigt. Eine Auswahlkommission sichtet sämtliche Einsendungen. Alle Einreichenden werden per E-Mail über die Resultate der Auswahl informiert.

Nach der Aufnahme in einen Wettbewerb kann der Film nicht mehr zurückgezogen werden. Aus logistischen Gründen ist es nicht vorgesehen, dass Absagen begründet werden (aber Sie können natürlich nochmal nachfragen, wenn es Sie brennend interessiert).

TeilnehmerInnen sind nicht berechtigt, Vorführ- oder andere Gebühren zu verlangen.

Vorführkopie

Das Festival benötigt eine digitale Vorführkopie, bevorzugt in Form einer DCP. 
Kassetten & Filmkopien können leider nicht berücksichtigt werden.

Vorführkopien müssen bis spätestens 20. Juli 2016 einlangen. 
Die die Kosten für die Einsendung der Vorführkopie werden von den TeilnehmerInnen getragen. Die Kosten für den Rück- oder Weiterversand der Vorführkopien übernimmt der Veranstalter.

Haftung

Die/der EinsenderIn des Films haftet für sämtliche Urheberrechte, einschließlich der Bild- und Tonrechte sowie weitere Rechte Dritter. Mit der Einreichung bestätigt die/der TeilnehmerIn, im Besitz aller Rechte zu sein, die für die Vorführung des Musikvideos im Rahmen eines Filmfests benötigt werden.

Filme, einschließlich des damit verbundenen Copyrights, bleiben Eigentum des Einsenders. Alle Einsendungen werden mit äußerster Sorgfalt behandelt. Für Verlust oder Beschädigung der eingereichten Materialien kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

Bei Verletzung der vorliegenden Teilnahmebedingungen kann die/der Einsendende disqualifiziert werden.

Ausnahmeregelung

Die/der Einsendende bestätigt, die vorliegenden Richtlinien gelesen zu haben. Mit ihrer/seiner Einreichung akzeptiert sie/er die Teilnahmebedingungen. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Nach Rücksprache mit den Jurys und den Veranstaltern hat die Programmleitung das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln und Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.

Einreichungsschluss: 7. Juli 2016

http://www.mysoundofmusic.at/myward/
https://filmfreeway.com/festival/mysoundofmusic