Am Tiroler Landeskonservatorium/Tiroler Landesmusikschulen ist ab 1.1.2022 die Stelle einer Pädagogisch-didaktischen Fachkraft gem. § 4 Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG zu besetzen. (Geschäftszahl: LMD-M0302/1016-2021)
Beschäftigungsausmaß:
Vollbeschäftigung (Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG, Jahresnorm 40 Wochenstunden) mit Befreiung von der Unterrichtsverpflichtung. Dienstort ist Innsbruck.
Anstellungserfordernisse:
Erfüllung der Einreihungserfordernisse für die Entlohnungsgruppe ml1/l1 nach dem Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG.
- Abschluss eines der Verwendung als Musiklehrperson entsprechenden Hochschulstudiums sowie hervorragende künstlerische Qualifikation und hervorragende pädagogische und didaktische Eignung oder
- Tätigkeit in einem Berufsorchester oder solistische Tätigkeit an künstlerischen Institutionen sowie hervorragende künstlerische Qualifikation und hervorragende pädagogische und didaktische Eignung
Zusätzlich geforderte Qualifikationen:
- Fähigkeiten und Erfahrung in den Bereichen Organisation, Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und strategische Planung
- Kommunikations- und Teamfähigkeit, innovatives Denken
Stellenprofil:
- Organisation und fachliche Umsetzung von nationalen und internationalen Wettbewerben
- strategische Weiterentwicklung sowie Evaluierung und Qualitätssicherung des Lehr- und Unterrichtsangebotes im Bereich der Tiroler Landesmusikschulen und des Tiroler Landeskonservatoriums
- Auf- und Ausbau der Talenteförderung an Tiroler Landesmusikschulen und Koordinierung der Schnittstelle zum Tiroler Landeskonservatorium
- Planung des Fortbildungsangebotes für Musiklehrpersonen an Tiroler Landesmusikschulen und am Tiroler Landeskonservatorium
- Veranstaltungs- und Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit
- Jury- und Prüfungstätigkeit im Bereich der Tiroler Landesmusikschulen sowie diverse Gremien- und Netzwerkaufgaben
Entlohnung:
Die Entlohnung erfolgt für Lehrpersonen, die nach dem 31. August 2016 erstmals als Lehrperson am Tiroler Landeskonservatorium/an Tiroler Landesmusikschulen verwendet werden, nach dem Schema ML, Entlohnungsgruppe ml1. Die Entlohnung in dieser Entlohnungsgruppe beträgt bei Vollbeschäftigung brutto mindestens € 3.123,7. Lehrpersonen, die vor dem 1. September 2016 bereits am Tiroler Landeskonservatorium/an Tiroler Landesmusikschulen beschäftigt waren, werden nach dem Schema IL, Entlohnungsgruppe l1, entlohnt. Die Entlohnung in dieser Entlohnungsgruppe beträgt bei Vollbeschäftigung brutto mindestens € 2.696,4.
Bei entsprechender besonderer Qualifikation und anrechenbarer Vorerfahrung ist nach dem Schema ML, Entlohnungsgruppe ml1 ein Entgelt von brutto max. € 5.557,6 möglich. Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines vertraglichen Dienstverhältnisses mit dem Land Tirol.
Hearing:
Das Hearing findet am 3. November 2021 in Innsbruck statt. Die Einladungen dazu erfolgen zeitnah nach Ende der Bewerbungsfrist. Kosten für An- und Abreise können nicht übernommen werden.
Das Hearing umfasst:
- Künstlerisch/fachliche Präsentation:
ca. 15 Minuten; es sollen zumindest zwei stilistisch unterschiedliche Werke vorgetragen werden; Korrepetitoren stehen zur Verfügung (eigene/r Korrepetitor/in möglich) - Konzeptvorstellung:
max. 20 Minuten; Präsentation eines aussagekräftigen Konzeptes zum Stellenprofil - Fachgespräch und Fragerunde
Bewerbung und Bewerbungsfrist:
Das Tiroler Landeskonservatorium und die 27 Tiroler Landesmusikschulen sind Institutionen des Landes Tirol. Innerhalb des Amtes der Tiroler Landesregierung ist die Abteilung Landesmusikdirektion die formal für die Bewerbungen zuständige Instanz.
Richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf, Foto, Dokumentenkopien samt Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und einem Motivationsschreiben, welches die mit der Ausübung dieser Stelle verbundenen Vorstellungen und Ziele beinhaltet, bis spätestens 22. Oktober 2021 an das
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landesmusikdirektion
6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7
oder per E-Mail an landesmusikdirektion@tirol.gv.at
Für Fragen steht Ihnen der Vorstand der Abteilung Landesmusikdirektion, Helmut Schmid, MA (Tel.: +43 512 508 6840 oder E-Mail: landesmusikdirektion@tirol.gv.at) gerne zur Verfügung. Gemäß § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 werden insbesondere Frauen eingeladen, sich zu bewerben.
Informationen für Bewerberinnen bzw. Bewerber zum Datenschutz
Im Zuge Ihrer Bewerbung werden vom Amt der Tiroler Landesregierung personenbezogene Daten wie Identifikations- und Erreichbarkeitsdaten und Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) erhoben und verarbeitet. Die Verwendung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz. Um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß verwendet und nicht für Unbefugte zugänglich gemacht werden, wurden entsprechende Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen.
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb der Landesverwaltung. Ihre Daten werden grundsätzlich nur an die innerhalb der Landesverwaltung für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen Stellen weitergeleitet. Ihre Daten werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht (diese Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus § 7 des Gesetzes über das Verbot der Diskriminierung Antidiskriminierungsgesetz – ADG). Dies gilt auch bei vorheriger Absage bzw. Zurückziehung einer Bewerbung.
Link:
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landesmusikdirektion