An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Institut für Komposition, Musiktheorie, Musikgeschichte und Dirigieren, gelangt ab dem Sommersemester 2022 eine Universitätsprofessur für Musikvermittlung gemäß § 98 des Universitätsgesetzes und § 25 des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten in Form eines teilbeschäftigten vertraglichen Dienstverhältnisses mit einem Beschäftigungsausmaß von 75 % einer Vollbeschäftigung auf unbestimmte Zeit zur Besetzung. Eine Überzahlung des kollektivvertraglichen monatlichen Mindestentgelts von derzeit € 3.934,20 brutto (14 x jährlich) kann vereinbart werden.
Aufgabenbereiche
- Vertretung und Förderung der Musikvermittlung in Theorie und Praxis
- zukunftsweisende Weiterentwicklung der Musikvermittlung in Forschung und Lehre
- Lehre im Bereich Musikvermittlung
- Erforschung neuer Vermittlungsformate und der damit verbundenen Berufsperspektiven
- Betreuung von künstlerisch-vermittelnden Masterarbeiten
- Schnittstelle für künstlerische Vermittlungsprojekte mit diversen Kooperationspartner*innen (Oper Graz, Schauspielhaus, styriarte u.a.)
- Vernetzung im nationalen und internationalen Kontext
- Betreuung von Dissertationen und wissenschaftlichen Masterarbeiten
- aktive Teilnahme an der Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur und am künstlerischen und wissenschaftlichen Leben der Universität sowie Mitgestaltung der Kunstuniversität Graz in der akademischen Selbstverwaltung
- Mitarbeit an Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben
I. Grundsätzliche Anstellungserfordernisse
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung auf Doktoratsebene
- mehrjährige Berufserfahrung in einem Praxisfeld der Musikvermittlung z.B. als Musikvermittler*in in einem Opernhaus/einem Konzerthaus/bei einem/einer Konzertveranstalter*in
- Hochschul-Lehrerfahrung im Bereich Musikvermittlung
- Fähigkeiten und/oder Erfahrungen im Umgang mit Gender und Diversität
II. Spezifische Anstellungserfordernisse
- eine herausragende internationale wissenschaftliche Reputation
- herausragende Forschungsleistungen im Bereich Musikvermittlung dokumentiert durch facheinschlägige Publikationen
- internationale Vernetzung im Hochschul- und im Kulturbetrieb
- eine pädagogische und didaktische Eignung zu exzellenter universitärer Lehre
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
Von Vorteil sind eine Habilitation in einem einschlägigen Fach (z.B. Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Kulturmanagement) und/oder eine eigene künstlerische Tätigkeit.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Interessent*innen mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 3. Februar 2021 Studienjahr 2020/2021 Ausgegeben am 16.12.2020 11. Stk. unter der GZ 45/20 per E-Mail in einem PDF-Dokument an bewerbung-UProf@kug.ac.at zu senden. Ergänzt müssen diese Unterlagen um ein Konzept zur Verortung der Musikvermittlung in den Studien der Kunstuniversität Graz werden.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.
Im Sinne des sozialen Nachhaltigkeitskonzepts der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, das besondere Bedürfnisse in all ihren Aspekten interpretiert, werden Menschen mit solchen Bedürfnissen bei gleicher Qualifikation bevorzugt angestellt.