Nicht selten kommt es vor, dass Musikvermittler*innen Werke anderer Urheber*innen in unterschiedlicher Weise verwenden. Dabei sollte man stets im Blick zu, welche Werke bzw. Aufnahmen man ohne weiteres verwenden darf und wofür man die Erlaubnis einholen muss. Gleichzeitig gilt aber auch umgekehrt: Auch Musikvermittler*innen haben …
… im Dialog #9: Musikvermittlung und (Urheber-)Recht
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