Förderansuchen an die LSG Interpreten können derzeit nicht behandelt werden. Grund dafür ist das derzeit laufende Gerichtsverfahren der AUSTRO MECHANA gegen AMAZON. Die LSG Interpreten ersucht, bis auf Widerruf keine Förderansuchen einzureichen.
Unsere kulturelle und soziale Fördertätigkeit wird aus der Vergütung für Privatkopien [URA] finanziert. Urteile des Handelsgerichts und des Oberlandesgerichts im so genannten Amazon-Prozess stellen diese Finanzierung in Frage. Darin wird die Verteilung der Gelder als EU-rechtswidrig bezeichnet.
Amazon behauptet, diese Gelder würden nur an österreichische Interpreten ausbezahlt. Ausländer würden diskriminiert, und daher verweigert Amazon – unter anderem aus diesem Grund – bis heute die Bezahlung der Leerkassettenvergütung. Diese Begründung ist faktisch falsch!
Das Amazon-Verfahren ist nun beim Obersten Gerichtshof (OGH) anhängig, dessen Urteil wir bis Ende 2016 erwarten. Sollte der OGH die Erstinstanzen bestätigen, könnten der LSG-Interpreten weitreichende Rückzahlungsverpflichtungen drohen.
Wir bitten um Verständnis, dass die derzeit offenen Subventionsansuchen aufgrund der gegenwärtigen Rechtsunsicherheit nicht behandelt werden können, und erinnern bei dieser Gelegenheit daran, dass auf Zuwendungen aus den SKE kein Rechtsanspruch besteht. Die Wiederaufnahme unserer gewohnten SKE-Fördertätigkeit hängt vom – für uns hoffentlich positiven – Ausgang des Amazon-Verfahrens ab.
Rückfragen:
Mag. Thomas Dürrer, Geschäftsführer LSG-Interpreten: 01/587 17 92 – office@lsg-interpreten.at
Peter Paul Skrepek, OESTIG-Präsident (Oesterreichische Interpretengesellschaft): 01/8900 346 – text@musikergilde.at
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LSG