mica-Serie: Parlamentarische Enquete Musik die Teilnehmer: Verband Freier Radios Österreich

Auf Antrag aller im Parlament vertretenden Parteien findet am 3. Juni 2008 im Nationalrats-Sitzungssaal des Parlamentsgebäudes eine parlamentarische Enquete mit dem Thema “ZukunftsMusik. Aktuelle Herausforderungen und musikalische Entwicklungsperspektiven in Österreich” statt. Für die Präsidentenkonferenz, eine auf Initiative von mica-music austria gegründete regelmäßige Zusammenkunft von Organisationen des österreichischen Musiklebens, ist damit ein lange vorbereiteter Wunsch in Erfüllung gegangen. Durch die im Vorfeld von mica – music austria koordinierten Vorbereitungen ist ein historisch einmaliger Themenkatalog im Konsens mit allen am österreichischen Musikleben beteiligten Organisationen von KomponistInnen, MusikerInnen und VertreterInnen der Wirtschaft entstanden. Ein Themenkatalog, der auch über die Enquete hinaus ein Arbeitsprogramm darstellt.mica – music austria präsentiert im Rahmen dieser Artikelserie die teilnehmenden Organisationen.

Der Verband Freier Radios Österreich (VFRÖ) ist die Interessenvertretung der Freien nichtkommerziellen Radios in Österreich.
Freie Radios sind unabhängige, gemeinnützige Organisationen, die den Offenen Zugang zum Medium Radio ermöglichen und damit zur Demokratisierung der Kommunikation beitragen.

Charta der Freien Radios Österreichs

I. Grundsätze des Verbandes Freier Radios Österreich

Freies Radios sind unabhängige, gemeinnützige, nicht-kommerzielle und auf kommunikativen Mehrwert ausgerichtete Organisationen, die einen allgemeinen und freien Zugang zu Sendeflächen für Rundfunkverstaltungen bereitstellen, um die freie Meinungsäußerung zu fördern. Als dritte Säule der Rundfunklandschaft neben öffentlicht-rechtlichen und kommmerziell-privaten RundfunkveranstalterInnen erweitern Freie Radios die Meinungsvielfalt.

Offener Zugang / Public Access
Freie Radios geben allen Personen und Gruppen innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Möglichkeit zur unzensierten Meinungsäußerung und Informationsvermittlung. Vorrang haben dabei soziale, kulturelle und ethnische Minderheiten sowie solche Personen und Gruppen, die wegen ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung oder sexistischen oder rassistischen Diskriminierung in den Medien kaum oder nicht zu Wort kommen.

Partizipation
Freie Radios stellen Trainings-, Produktions- und Verteilungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie bilden Plattformen lokaler und (über-)regionaler Musik-, Kunst- und Kulturproduktion für gesellschaftspolitische Initiativen und für gesellschaftlich oder medial marginalisierte Communities. Sie laden ihre HörerInnen zur aktiven Beteiligung ein, spiegeln die gesellschaftliche, kulturelle und sprachliche Vielfalt ihrer Ausstrahlungsgebiete wider und fördern den interkulturellen Dialog.

Gemeinnützigkeit / Nichtkommerzialität
Freie Radios sind kein Privateigentum eines/r Einzelnen, sondern sind gemeinsam von ihren NutzerInnen getragene Organisationsformen, die vor allem dem Prinzip der Gemeinnützigkeit unterliegen. Ihre Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt das Prinzip eines werbefreien Radios ohne kommerzielle Produktwerbung. Um die Existenz und Unabhängigkeit gewährleisten zu können, braucht es eine Diversifizierung der Einnahmequellen. Die Finanzierung erfolgt durch Eigenleistungen wie Projekte oder Kooperationen, öffentliche Förderungen, Mitgliedsbeiträge und Spenden oder auch Sponsoring.

Transparenz / Organisation
In Freien Radios sind die Organisation und die Auswahlkriterien für Sendeinhalte durchschaubar und nachprüfbar zu halten. Die TrägerInnen Freier Radios handhaben ihr Management, ihre Programmgestaltung und ihre Beschäftigungspraxis so, dass sie jede Form der Diskriminierung ausschließt; sie sind dabei gegenüber allen UnterstützerInnen, dem Personal und den ehrenamtlichen MitarbeiterInnen offen und verantwortlich. Sie fördern die Mitwirkung von MigrantInnen und Frauen in allen Bereichen.

Lokalbezug/ Regionale Entwicklung
Freie Radios verstehen sich als Kommunikationsmittel im lokalen und regionalen Raum und unterstützen die regionale Entwicklung. Damit fungieren freie Radios auch als fördernde Plattformen für regionalbezogene Kunst- und Kulturschaffende, in denen es für KünstlerInnen Auftritts- und Verbreitungsmöglichkeiten gibt. Darüber hinaus findet eine Auseinandersetzung mit überregionalen und internationalen Themen statt. Freie Radios arbeiten aktiv zusammen, z.B. durch Programmaustausch oder die gemeinsame Realisierung von medialen, kulturellen, künstlerischen oder gesellschaftspolitischen Projekten.

Unabhängigkeit
Freie Radios sind im Besitz, in der Organisationsform, in der Herausgabe und in der Programmgestaltung unabhängig von staatlichen, kommerziellen und religiösen Institutionen und politischen Parteien.

Anspruch
Freie Radios fördern eine selbstbestimmte, solidarische und emanzipatorische Gesellschaft. Sie wenden sich gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung, Herkunft, Abstammung Hautfarbe oder Ethnie, religiöser oder politischer Anschauung, aufgrund körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, sozialer Herkunft, Sprache oder Alter. Sie treten für freie Meinungsäußerung, Meinungsvielfalt, Gleichberechtigung, Menschenwürde und Demokratie ein.

 

 

II. Forderungen des Verbandes Freier Radios Österreich

Gesetzliche Anerkennung
Aufgrund ihrer Leistungen im öffentlichen Interesse müssen Freie Radios im Privatradiogesetz und KommAustria-Gesetz als eigene Kategorie anerkannt werden. Diese Leistungen sind insbesondere der Offene Zugang zu Sendeflächen im Rundfunk, die publizistische Ergänzung im lokalen und regionalen Bereich sowie die Vermittlung von Medienkompetenz.

Freie-Radios-Fonds
Die Leistungen im öffentlichen Interesse, die die Freien Radios erfüllen, müssen öffentlich gefördert werden. Die Freien Radios fordern die Einrichtung eines “Freie-Radios-Fonds”, der aus jenem Teil der Rundfunkgebühren gespeist wird, der nicht dem ORF zufließt (“Gebührensplitting”). Bezüglich der urheberrechtlichen Abgaben genießen Freie Radios einen Sonderstatus, der ihrem gemeinnützigen Charakter entspricht.

Triales Rundfunksystem und BeauftragteR für Freie Medien
Die Dreiteilung des Rundfunksystems in öffentlich-rechtliche, privat-kommerzielle und gemeinnützige Freie Rundfunkveranstalter (triales Rundfunksystem) muss sich (strukturell in der Konstruktion) in der Struktur der Medienbehörde sowie bei der Lizenzvergabe widerspiegeln. In Sendegebieten, wo Bedarf vorhanden ist, muss die Versorgung mit Freiem Radio durch Vorrang bei der Lizenzvergabe gewährleistet sein. Als AnsprechpartnerIn für Forschung und Entwicklung im Dritten Rundfunksektor muss in der Medienbehörde einE BeauftragteR für Freie Medien installiert werden. Die Medienforschung muss künftig verstärkt auf die gesellschaftlichen Leistungen zugangsoffener Freier Radios eingehen.

Journalistische Gleichberechtigung
MitarbeiterInnen Freier Radios sind frei in ihrer Recherche und sind JournalistInnen anderer Medien gleichgestellt.

Mitbestimmung und Stellungnahme
Bei Erarbeitung von Gesetzen, Gesetzesänderungen und internationalen Verträgen, die das Medien- und Fernmeldewesen betreffen, haben die VertreterInnen der Freien Radios das Recht auf Mitbestimmung und Stellungnahme.