Land Steiermark: Tourneeförderung (Musik und Klangkunst) / Wiederaufnahmen (Musiktheater)

Auch im Jahr 2022 fördert die Kulturabteilung des Landes Steiermark Tourneen von professionellen klassischen und zeitgenössischen Solist*innen, Musikensembles oder (Jazz-) Bands im Förderungsbereich Musik und Klangkunst, sowie Wiederaufnahmen von bereits gezeigten Produktionen im Förderungsbereich Musiktheater im Rahmen eines befristeten Förderungsprogramms. Ebenso möglich ist eine Förderung von Wiederaufnahmen bereits gezeigten Konzertprogramme. Damit sollen der Neustart des Veranstaltungsbetriebs nach den Einschränkungen der Corona-Jahre und ein breites öffentliches Veranstaltungsprogramm unterstützt werden.

Hierfür wurde auf Basis der Steierischen Gastspiel- und Tourneeförderung eine eigene Richtlinie beschlossen. Das hierfür gültige Berechnungsmodell orientiert sich dabei an den Förderungssätzen der Gastspielförderung. 

Antragsberechtigt sind ausschließlich Künstler*innen, Gruppen oder Ensembles aus der Steiermark. Voraussetzung ist, dass die Produktion (Konzertprogramm, Album, Tour) bereits durch die öffentliche Hand oder vergleichbare Förderungsgeber (z. B. gemeinnützige Stiftungen) gefördert wurde und einschließlich des ersten Auftritts bzw. der Premiere ausfinanziert ist. 

Alle geplanten Vorstellungen müssen innerhalb der Laufzeit des Förderungsprogramms vom 01.01. bis 31.12.2022 stattfinden. Für jede Produktion kann nur ein Ansuchen gestellt werden.

Hinweise zur Antragstellung

  • Ansuchen für eine Wiederaufnahmeförderung können ab sofort wieder über das Formular Tourneen, Wiederaufnahmen, Lesungen gestellt werden.
  • Wählen Sie den Förderungsbereich “Musik”.
  • Eine Antragstellung ist auch rückwirkend für Vorstellungen ab dem 01.01.2022 möglich. 

Ansprechpartner*innen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Gero Tögl
Tel. +43 316 877 4289