Land Salzburg vergibt Arbeitsstipendien

Im Rahmen der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des Kulturentwicklungsplanes des Landes Salzburg erfolgt im Jahr 2024 die Förderung von Arbeitsstipendien. Für den Bereich der Kunstproduktion soll mit dieser Ausschreibung die Sichtbarmachung zeitgenössischer Kunst und damit einhergehend die finanzielle Unterstützung von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturproduzentinnen und Kulturproduzenten realisiert werden. Ziel ist es, die künstlerische Entwicklung sowie Vielfalt und Innovation voranzutreiben. Das Arbeitsstipendium wird zwischen 1. Jänner und 30. Oktober 2025 für sechs zusammenhängende Monate gewährt und ist mit 7.200,— Euro pro Stipendium dotiert. Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung hat mittels Arbeitsbericht zu erfolgen (Informationsblatt zur Erstellung des Arbeitsberichtes, siehe Anlage).

Bewerbungsrichtlinien

Antragsberechtigt sind selbständig arbeitende künstlerisch und kulturell tätige Personen (natürliche Personen, Einzelpersonen), die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Allgemeine Förderkriterien

  • in Salzburg geboren wurden und einen über den Geburtsort hinausgehenden biografischen Bezug nachweisen können, oder
  • die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Salzburg haben (Meldezettel nicht älter als 4 Wochen) oder
  • ihren künstlerischen Schwerpunkt in den letzten zwei Jahren kontinuierlich in Salzburg haben (Nachweis Ausstellungen, Auftritte, Präsentationen …)
  • eine professionelle freischaffende künstlerische/kulturelle Tätigkeit in einer der genannten Kunstsparten ausüben
  • einen Abschluss eines einschlägigen Studiums bzw. einer entsprechenden Berufsausbildung oder Nachweis mehrjähriger professioneller künstlerischer/kultureller Praxis vorweisen
  • an künstlerischen/kulturellen Konzepten arbeiten (z.B. Recherchephasen; ausgenommen Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits anderweitig gefördert werden)

Der Salzburg-Bezug ist mit den entsprechenden Nachweisen zu belegen und den Bewerbungsunterlagen als eigenständiges pdf-Format unter dem Dateinamen „Salzburg-Bezug“ anzufügen.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Bildende Kunst (Fotografie, Skulptur, Malerei, Grafik, Architektur)
  • Darstellende Kunst (Theater, Tanz-Performance)
  • Film
  • Literatur
  • Medienkunst
  • Musik
  • Kulturvermittlung

Einreichunterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und eigenhändig oder mittels digitaler Signatur unterfertigter Einreichungsbogen
  • Beschreibung des Vorhabens, das mit diesem Stipendium umgesetzt werden soll inklusive detailliertem Zeit- und Arbeitsplan (max. zwei A4 Seiten)
  • Nachweis Salzburg-Bezug
  • Motivationsschreiben zum Konzept/Vorhaben/Projekt
  • künstlerischer Lebenslauf
  • Referenzmaterial (digital, bevorzugt Links)

Einreichfrist: 1. Oktober 2024
(Einlangen im Amt)

Die Unterlagen sind digital (große Dateien bitte als Download zB mit WeTransfer übermitteln) mit dem Betreff „Ausschreibung Arbeitsstipendien“ zu senden an:
Land Salzburg
Abteilung 2, Referat Kunst und Kultur
Gstättengasse 10, 5010 Salzburg
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Hinweis
Sollten sich während des Stipendienzeitraumes wesentliche inhaltliche Änderungen ergeben, wird gebeten, sich mit der Fördergeberin in Verbindung zu setzen!

Rückfragen an
Referat Kunst und Kultur
Telefon: +43 662 8042-2248
E-Mail: mailto:kunst-kultur@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/kultur

Informationen zur Erstellung des Arbeitsberichtes

Der Bericht sollte einen Überblick über die Entwicklung, den Arbeitsablauf sowie über das erzielte Ergebnis abbilden und folgende Inhalte aufweisen:

Allgemeiner Inhalt

  • Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail
  • Geschäftszahl
  • Zeitraum
  • Arbeitstitel

Arbeitsbericht in Textform

Der Arbeitsbericht beschreibt den Arbeitsverlaufwährend des Förderzeitraums sowie die Entwicklung und Umsetzung des künstlerischen Konzepts. Ergänzend zur Darstellung der Ergebnisse soll ein Resümee gezogen werden und das weitere geplante Vorgehen erläutert werden

Folgende Fragestellungen sind im Arbeitsbericht zu berücksichtigen:

  • Wurde das eingereichte Vorhaben wie geplant durchgeführt oder gab es Änderungen?
  • Waren zeitliche oder inhaltliche Anpassungen erforderlich?
  • Haben sich neue Fragestellungen oder Ansätze ergeben?
  • Wie haben Sie sich der Umsetzung angenähert (weiterführende Literatur, (Fach-) Gespräche, interdisziplinäre Befassung etc.)?
  • Ziehen Sie ein Fazit, vergleichen Sie das eingereichte Vorhaben mit dem Resultat!
  • Welche Perspektiven eröffnet das erarbeitete Ergebnis für die Zukunft?

Der Arbeitsbericht muss mindestens 3.000 Zeichen ohne Leerzeichen umfassen. Gerne können auch vorhandenes Bildmaterial (max. 2 A4-Seiten) und Referenzlinks zu Ton- und Videomaterial übermittelt werden.