Neuigkeiten zu den Fördermodalitäten bezüglich der Anerkennung von Ausfallshonoraren/Abschlagszahlungen des Landes Salzburg
Grundsätzlich kommt es zu keiner automatischen Rückabwicklung der bereits zugesagten und gewährten Jahres- oder Projektförderungen aufgrund der Aussetzung des Veranstaltungs- und Probebetriebs.
Alle in Zusammenhang mit dem Veranstaltungs- und Probebetrieb tatsächlich angefallenen bzw. anfallenden Kosten sind förderwürdig, wobei auf schadensminimierende Maßnahmen durch den Fördernehmer zu achten ist!
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, um Honorare und Gagen auszuzahlen, obwohl eine Veranstaltung abgesagt und nicht verschoben werden konnte bzw. kann. Das betrifft Aufführungs-, Auftritts-, Ausstellungs- und Probehonorare für Künstlerinnen und Künstler:
- Es liegt ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Veranstalter und der Künstlerin, dem Künstler, der Künstlergruppe vor.
- Eine Verschiebung der Veranstaltung ist im Kalenderjahr 2020 nachweislich nicht möglich.
- Ein Salzburg-Bezug der Künstlerin, des Künstlers, der Künstlergruppe ist gegeben.
- Die Künstlerin, der Künstler, die Künstlergruppe hat in den vergangenen fünf Jahren eine Förderung seitens des Bundes, des Landes Salzburg oder der Stadt Salzburg erhalten oder war Teil der geförderten Produktion.
ACHTUNG:
- Falls es zu einer Zahlung von Ausfallshonoraren/Abschlagszahlungen kommt, müssen die Kosten durch das genehmigte Budget gedeckt sein. Es darf dadurch kein zusätzlicher Mehrbedarf an Fördermitteln entstehen.
- Eventuelle Zahlungen sind beim Verwendungsnachweis entsprechend der angeführten Voraussetzungen schriftlich zu begründen.
- Alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Link:
Land Salzburg