Land Kärnten: AUSSCHREIBUNG eines Jahresstipendiums für Musik

Das Land Kärnten hat gemäß § 1 Abs. 1 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 45/2001 idgF. (im Folgenden: K-KFördG 2001) im Interesse des Landes und seiner Bewohner:innen kulturelle Tätigkeiten zu fördern und zu unterstützen. Eine Förderung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn kulturelle Tätigkeiten in Kärnten ausgeübt werden oder einen Bezug zu Kärnten haben.

Darüber hinaus ist nach § 2 Abs. 1 lit. b) unter anderem der Bereich Musik zu fördern. Bei der Vergabe von Stipendien wird, soweit möglich, auf die Einhaltung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs), die von den Vereinten Nationen formuliert wurden, geachtet. So wird eine größtmögliche Ausgewogenheit im Sinne des Ziels der Gleichstellung der Geschlechter angestrebt (SDG 5).

BEWERBUNGSRICHTLINIEN:

1. Förderungsgegenstand

Personen, die über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfügen (Komponisten:innen, ausübende Musiker:innen etc.) soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Nach Ablauf der Stipendienlaufzeit wird – sofern eine Gelegenheit besteht – eine öffentliche Präsentation des Arbeitsergebnisses des/der Stipendiaten:in angestrebt.

Daher vergibt das Land Kärnten gemäß § 4 Abs. 1 lit. e) des K-KFördG 2001 für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 ein mit € 10.500,- dotiertes Stipendium (€ 875,-/Monat).

Förderungswürdig sind

  • Vorhaben aus allen Bereichen der Musik (Kompositions-, Interpretations- oder andere Vorhaben)

2. Antragsberechtigt:

Antragsberechtigt sind Personen, welche eine entsprechende fachliche Qualifikation (Komponisten:innen, ausübende Musiker:innen etc.) nachweisen können und die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.

3. Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen:

  • Antragstellung mittels ONLINE-FORMULAR inkl. Anlagen innerhalb der Einreichfrist:
    • Anlagen (nur im PDF-Format möglich):
    • Lebenslauf und künstlerischer Werdegang in tabellarischer Form (max. 1200 Zeichen inkl. Leerzeichen im ONLINE-Formular einzugeben).
    • Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens (max. 1200 Zeichen inkl. Leerzeichen im ONLINE-Formular einzugeben).
    • Erklärung in welcher Ausarbeitungsphase sich das Projekt befindet (max. 400 Zeichen inkl. Leerzeichen im ONLINE-Formular einzugeben).
    • Arbeitsproben/Dokumentation der bisherigen Arbeiten wie z. B. Partituren sowie Mitschnitte/Einspielungen/Proben, die über Links wie z. B. Homepage, YouTube oder vimeo etc.) abrufbar sind (Upload max. 2048 KB im pdf-Format).
    • gegebenenfalls Fachreferenzen bzw. Rezensionen (Upload max. 2048 KB im pdf-Format).
    • gegebenenfalls Uraufführungsdatum, Auftraggeber sowie Angaben über ausführende Ensembles, Veranstalter etc. (Upload max. 2048 KB im pdf-Format).
  • Auf die Gewährung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
  • Einreichungen, die nicht den Kriterien dieser Ausschreibung entsprechen, bleiben unberücksichtigt.
  • Sollte keine förderungswürdige Einreichung einlangen, können die Mittel des Stipendiums für andere Zwecke derselben Sparte vergeben werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge nicht erfolgt.
  • Für eine allfällige Versteuerung des zuerkannten Stipendiums hat der/die Stipendienempfänger:in selbst Sorge zu tragen.
  • Projekte, für die bereits ein Stipendium des Landes Kärnten gewährt wurde, können nicht berücksichtigt werden.
  • Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden.
  • Pro Ausschreibungstermin kann nur ein Projekt eingereicht werden.

4. Datenschutz und Veröffentlichung:

  • Der/Die Stipendiat:in hat der Veröffentlichung der Daten gemäß § 19 Abs. 1 lit. a) des K-KFördG 2001 im offiziellen Kulturbericht des Landes Kärnten zuzustimmen.
  • Der Förderungsgeber ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b, e und f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ermächtigt, alle im Bewerbungsformular enthaltenen sowie die bei der Abwicklung und Kontrolle der Förderung sowie bei allfälligen Rückforderungen anfallenden, die den/die Bewerber:in bzw. den/die Stipendiaten:in betreffenden personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung des Stipendiums, für Kontrollzwecke und für allfällige Rückforderungen, automationsunterstützt zu verarbeiten.
  • Der Förderungsgeber ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b, e und f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) befugt, im Rahmen der Stipendiums-Abwicklung die ermittelten Daten an die Transparenzdatenbank im Sinne des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 – TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, idgF, zu übermitteln und Daten, wenn sie zur Gewährung, Einstellung oder Rückforderung des Stipendiums erforderlich sind, aus der Transparenzdatenbank abzufragen.

5. Entscheidung:

Über die Zuerkennung des Stipendiums entscheidet der/die Kulturreferent:in des Landes Kärnten auf Basis der Vorschläge einer unabhängigen Jury, bestehend aus den Mitgliedern des Fachbeirates für Musik des Kärntner Kulturgremiums (§ 8 Abs. 1 lit. c) des K-KFördG 2001). Abhängig von den jeweiligen Einreichungen können weitere Fachexperten:innen beigezogen werden.

Unvereinbarkeit:

Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kärntner Kulturgremiums sowie allfällig beigezogene Fachexperten:innen, die der Jury angehören, können für dieses Stipendium nicht vorgeschlagen werden.

6. Verwendungs- u. Leistungsnachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendienempfänger:in gemäß § 5 Abs. 5 des K-KFördG 2001, das Stipendium widmungsgemäß zu verwenden und spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen Verwendungs- und Leistungsnachweis (Arbeitsbericht) an den Förderungsgeber: abt14.kulturstipendien@ktn.gv.at (Abteilung 14 – Kunst und Kultur, Burggasse 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee) zu übermitteln.

Der Arbeitsbericht hat die Erfüllung der Zweckbestimmung des vergebenen Stipendiums zu belegen:

  • Schilderung des Projektvorhabens (Ziele, Ausformulierung des Vorhabens etc.)
  • ggf. Bilddarstellungen
  • ggf. Links zu Film- u. Tondateien (YouTube, Vimeo etc.)
  • ggf. Hinweis auf Aufführungsmöglichkeiten und Nachfolgeprojekte

Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung. Im Falle der zweckwidrigen Verwendung des Stipendiums ist dieses unverzüglich zurückzuerstatten.

7. Erwähnung und Logoplatzierung

Der/Die Stipendiat:in hat das Logo „Land Kärnten Kultur“ inkl. Hinweis, dass das Projekt vom Land Kärnten gefördert wurde, auf allen in Zusammenhang mit dem Stipendium entstandenen Projektunterlagen zu verwenden. Siehe dazu: http://www.kulturchannel.at/foerderungen/kulturlogo/

8. Einreichtermin und -stelle:

Personen, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen sich mittels ONLINE- Formular bis 30. Juli 2024 beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur zu bewerben (ONLINE-Formular siehe https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/KU4)