Kunstförderpreise der Stadt Linz 2022

Die Stadt Linz schreibt Kunstförderpreise zur Förderung von aufstrebenden Kunst- und Kulturschaffenden sowie von GestalterInnen in angewandten Kunstsparten aus, die pro Sparte mit Euro 3.600,– dotiert sind.

INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNGEN

Die Stadt Linz vergibt zur Förderung künstlerischen, kulturellen und gestalterischen Schaffens Kunstförderpreise in folgenden Sparten:

➝ Architektur und Stadtgestaltung
➝ Bildende Kunst und interdisziplinäre Kunstformen
➝ Design, Neue Medien und Kommunikation
➝ Literatur und Kulturpublizistik
➝ Musik und Darstellende Kunst

1.2. ZIELGRUPPEN

Die Kunstförderpreise der Stadt Linz werden an Kunst- und Kulturschaffende sowie GestalterInnen in angewandten Kunstsparten (ArchitektInnen, StadtgestalterInnen und -planerInnen, Bildende KünstlerInnen, LiteratInnen, PublizistInnen, DesignerInnen, MedienkünstlerInnen, MusikerInnen, KomponistInnen, InterpretInnen, Darstellende KünstlerInnen etc.) vergeben, die unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft seit mindestens zwei Jahren mit ihrem Hauptwohnsitz in Linz gemeldet sind. Bei Einzelpersonen ist der Linz-Bezug auch dann gegeben, wenn Linz als dauerhafte Stätte der kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt wurde. Dies sollte den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreiten und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur im Sinne des „Kulturentwicklungsplans der Stadt Linz“ beitragen.

Eine Bewerbung ist als Einzelperson oder als KünstlerInnenkollektiv möglich, nicht jedoch von kulturellen Einrichtungen, Vereinigungen und Unternehmungen.

Andere bereits erhaltene Auszeichnungen, Preise oder Stipendien sind kein Hinderungsgrund für eine Vergabe des Kunstförderpreises der Stadt Linz. Der Kunstförderpreis kann in der jeweiligen Sparte auch auf mehrere PreisträgerInnen aufgeteilt, aber auch an eine Person oder Personengruppe auch mehrmals vergeben werden, wenn dazwischen ein angemessener Zeitraum liegt.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG / FEIERLICHE VERLEIHUNG DER PREISE

In jeder Sparte prüft eine Fachjury aus unabhängigen ExpertInnen die zeitgerecht eingelangten Bewerbungsunterlagen und unterbereitet dem Stadtsenat als zuständiges Entscheidungsgre­mium einen Vorschlag. Die BewerberInnen werden über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert. Die Zusammensetzung der fünf Fachjurien ist unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Die Kunstförderpreise werden in feierlichem Rahmen im November 2022 verliehen.

2.2. DOTIERUNG / LINZ AG-ATELIERS / URHEBERRECHTE

Die Kunstförderpreise sind in jeder Sparte mit Euro 3.600,– dotiert.

Urheberrechte: Jeder Bewerber/jede Bewerberin muss UrheberIn im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetztes oder bei Gruppen MiturheberIn im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 leg. zit. sein. Die Vergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Für eingereichte Werke kann keine Haftung übernommen werden.

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
2) Lebenslauf samt Angaben über die künstlerische Tätigkeit inklusive Werkverzeichnis
3) Spartenspezifisch notwendige Bewerbungsunterlagen (siehe Punkt 3.2.)

3.2. SPARTENSPEZIFISCH NOTWENDIGE BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Für eine Bewerbung um Kunstförderpreise bzw. für ein LINZ AG-Atelier müssen spartenspezifische Unterlagen eingereicht werden, die eine Auswahl des bisherigen künstlerischen, kulturellen und gestalterischen Schaffens abbilden.

Bei den Kunstförderpreisen treffen die Fachjurys ihre Vorschläge aufgrund von eingereichten Werkproben. Folgende Werkproben werden innerhalb der Sparten berücksichtigt:

Architektur und Stadtgestaltung:

Bereits ausgeführte Projekte von exemplarisch gestalteten, architektonisch hochwertigen Bauten und Anlagen, städtische Platz- und Grünraumgestaltungen, Stadtmöblierungen und Gestaltungen von Freizeitflächen sowie Altstadtrevitalisierungen und partizipativ wie nachhaltig orientierte Stadtteilerneuerungsmaßnahmen; auch noch nicht realisierte Entwürfe und Pläne zu den genannten Themenkreisen.

Bildende Kunst und interdisziplinäre Kunstformen:

Werke der Malerei, der Grafik, der Bildhauerei, der textilen, keramischen und experimentellen visuellen Gestaltung, der performativen künstlerischen Intervention und Installation, der Fotografie, des Films und alle Spielarten transdisziplinären, spartenübergreifenden und prozesshaft ausgerichteten künstlerischen Schaffens, die in einem traditionellen Ausstellungskontext (Galerie, kulturelle Institution), im öffentlichen und/oder medialen Raum realisiert wurden bzw. an eine qualifizierte Öffentlichkeit gerichtet sind.

Literatur und Kulturpublizistik:

Literatur: Veröffentlichungen in den Sparten Lyrik, Prosa, Drama, Libretto, experimentelle Dichtung sowie radiophone, performative, intermediale und netzgestützte literarische Formen.
Kulturpublizistik: printmediale, radiophone und televisionäre sowie netzgestützte Kunst- und Kulturberichterstattung, kulturwissenschaftliche Publikationen, Feuilletons, aber auch literarische Übersetzungen und Übertragungen sowie die Herausgeberschaft und redaktionelle Bearbeitung von Anthologien und Periodika aus allen künstlerischen Sparten.

Design, Neue Medien und Kommunikation:

Design: alle Individual- und Massenprodukte aus dem Konsum- und Investitionsgüterbereich, Mode-, Grafik-, Web-, Interfacedesign und exemplarische Referenzprojekte aus dem Feld Social Media sowie Arbeiten aus dem Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereich unter Berücksichtigung künstlerischer, technisch-wissenschaftlicher und sozialer Gestaltungsaspekte. In diesem Bereich werden auch noch nicht realisierte Entwürfe und Pläne zu den genannten Themenkreisen beurteilt.
Neuen Medien und Kommunikation: innovative künstlerische Arbeiten im digitalen Kontext wie Computeranimation, Social Media und digitale Kommunikation, Interactive Art, Artificial Intelligence und Medienperformance.

Musik und Darstellende Kunst:

Musik: Kompositionen (inklusive graphische Partituren), Klanginstallationen und -produktionen im öffentlichen und medialen Raum (auf Tonträgern und netzbasierten Distributions- und Kommunikationsplattformen), alle Formen frei improvisierter und experimenteller Musik sowie die qualifizierte und künstlerisch relevante Auseinandersetzung mit traditionellen und populärmusikalischen Spielarten von Musik.
Darstellende Kunst: Tanz-, Performance-, Theater- und Musiktheaterproduktionen sowie deren künstlerische und partizipatorisch orientierte Umsetzung und Vermittlung auf Bühnen bzw. im institutionellen, öffentlichen und medialen Raum.

Achtung: Versehen Sie bitte alle der Bewerbung beigelegte Werke, Präsentationsmappen, Kataloge, Publikationen, Ton- und Bildträger etc. mit Name, Adresse, Sparte und der Aufschrift „Kunstförderpreise 2022“.

Bei umfangreichen Publikationen (Literatur und Kulturpublizistik) definieren Sie bitte Leseproben im Ausmaß von max. 30 Minuten Lesezeit (ca. 10.000 Wörter) zur Vervielfältigung für die Jurymitglieder. Originalwerke werden retourniert.

3.3. BEWERBUNGSFRIST

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 2. Mai 2022 (Datum des Poststempels bzw. Emails) unter Verwendung des Bewerbungsbogens (abrufbar unter kunstfoerderpreis.linz.at) und unter Angabe der Sparte bei der folgenden Adresse eingereicht werden.

3.4. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Linz Kultur Projekte
Kennwort „Kunstförderpreise“
Pfarrgasse 7, A-4041 Linz
Email: lkp.kb@mag.linz.at

Eine Einreichung ist auf postalischem, elektronischem (Beilagen max. 5 MB oder via wetransfer) oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

Information: Sollten Sie weitere Fragen zur Ausschreibung haben, steht Ihnen Frau Mag.a Barbara Holzinger (0732-7070-1942) gerne beratend zur Verfügung.

Formulare Und Onlinedienste zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

  • Sonderförderprogramm 2022 (PDF, 597 kB)