Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport vergibt gemeinsam mit allen neun Bundesländern unter dem Titel “Kunst und Kultur im digitalen Raum – Call 2021” Förderungen für innovative, digitale Projekte im Ausmaß von insgesamt 2,5 Millionen Euro.
Neue Medien und Technologien ermöglichen neue künstlerische Formate und das Überschreiten von Grenzen der bisher klassischen Kunst- und Kultursparten. Dies betrifft die Digitalisierung in den Bereichen der Produktion, der Kommunikation und der Vermittlung. Österreichische Kunst- und Kulturinstitutionen und Kunstschaffende sollen dabei unterstützt werden, die technologischen Innovationen weiter zu entwickeln, verstärkt zu nutzen und künstlerisch zu reflektieren.
Der “Call 2021” soll digitale Vorhaben fördern, relevante Themen aufgreifen sowie neue Formate der künstlerischen Produktion, der Kommunikation und der Wissens- und Kulturvermittlung mit den Rezipienten und Rezipientinnen in den Mittelpunkt stellen. Die Bandbreite umfasst Kunst- und Kulturprojekte, digitale Strategien, künstliche Intelligenz, Apps, Games, digitale Plattformen und interaktive Webseiten, Virtual- und Augmented Reality etc.
Zielgruppen/TeilnehmerInnen
- Kunst- und Kulturinstitutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie natürliche Personen (Kunst- und Kulturbereich)
Zielsetzung
- Unterstützung der Kunst- und Kulturinstitutionen bei der digitalen Transformation
- Neue digitale Kunstformen erproben
- Aneignung von neuem Wissen und Kompetenzen fördern
- Innovation forcieren
- Neue Konzepte zur Zugänglichkeit und Sichtbarkeit erproben
- Innovative Vermittlungskonzepte und Barrierefreiheit fördern
- Kritische Reflexion von Technologien fördern
- Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Disziplinen, Sparten oder AkteurInnen aktivieren
- Nachhaltigkeit stärken
Förderkriterien
- Nachvollziehbare Projektbeschreibung
- Projekte müssen nachhaltig sein / Nachnutzung (inhaltlich und finanziell); Absicherung möglicher Folgekosten nach der Projektlaufzeit
- Allfällig bestehende technische Standards / Schnittstellen berücksichtigen
- Für Öffentlichkeit zugänglich / nutzbar machen
- Bundeslandbezug sowie innovative oder überregionale Dimension
- Neue digitale Kunstformen erproben
- Es muss sich um neue, noch nicht eingereichte Projekte handeln (keine Weiterführung zum Zeitpunkt der Einreichung bestehender Projekte)
Für die Bewertung positiv
- Einbindung einer Partnerorganisation mit digitaler Kompetenz (bspw. aus weiterem Bundesland)
- Einbindung weiterer Institutionen aus dem Kunst- und Kulturbereich
- Möglichkeit von Open Data / Open Access, transparente und partizipative Produktionsweisen
- Eigen- und/oder Drittmittelanteil erwünscht
Projektlaufzeit
- 1. Oktober 2021 – 31. Dezember 2022, max. 15 Monate
Einreichung
- Die Einreichung der Anträge erfolgt bei den Bundesländern
- Einreichfrist: bis 31. Juli 2021
Finanzierung
- Für den Call 2021 stehen für die Projektlaufzeit 2021–2022 insgesamt € 2,5 Mio. zur Verfügung
- Die ausgewählten Projekte werden vom jeweiligen Bundesland (50%) und vom Bund (50%) gefördert
- Jedes Bundesland / Der Bund zahlt jeweils seinen Förderbeitrag direkt an den Fördernehmer / die Fördernehmerin
- Eigen und/oder Drittmittel erwünscht
Rechtliche Grundlagen
- Für die Förderungen/Projekte gelten die jeweiligen Kunst-/Kulturfördergesetze der Bundesländer bzw. des Bundes
Die Einreichung der Förderanträge erfolgt bei den Bundesländern
Informationen dazu erhalten Sie auf den jeweiligen Landeskulturseiten:
Kontakt für Anfragen im Zusammenhang mit der Bundesförderung:
BMKOES, Abt. IV/1 – Sonderprojekte
Tel: +43 1 71606-851011
E-Mail: martin.ure@bmkoes.gv.at