Kulturfonds der Landeshauptstadt Salzburg: Vergaberichtlinien – Vergabe 2010

Auf Grundlage des § 5 des Gesetzes vom 30. Juni 1964 über die Errichtung eines Fonds der Landeshauptstadt Salzburg zur Förderung von Kunst, Wissenschaft und Literatur, LGBL. Nr. 81/1964, hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg in seiner Sitzung vom 3. Juli 2002 die Bestimmungen über die Verwaltung und Geschäftsführung des genannten Fonds und dessen Fördertätigkeit neu beschlossen.

Der Beschluss, der auf Punkt 6 des am 4. Juli 2001 vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg beschlossenen Kulturleitbildes fußt, umfasst auch die Regelung der Erstellung von Vergaberichtlinien (§ 6, Abs. 1, lit. a.)

Vergaberichtlinien – Vergabe 2010

1.)    Die Tätigkeit des Fonds bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Vergabe von Preisen, Stipendien sowie Förderung d. Aus- und Weiterbildung.

2.)    Die inhaltliche Schwerpunktsetzung bei der Vergabe der Fördermittel orientiert sich an den Zielsetzungen des vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg am 4. Juli 2001 beschlossenen Kulturleitbildes und Kulturentwicklungsplanes. Die Mittel sollen daher insbesondere Personen oder Initiativen zu gute kommen aus den Bereichen:

a) zeitgenössische Kunst/Kulturproduktion/innovative und kreative Arbeit aller Sparten

b) Bildung, Wissenschaft und Forschung

Der Schwerpunkt der Tätigkeit der vorgeschlagenen PreisträgerInnen sowie bei Einreichungen für Stipendien und Fortbildungsvorhaben soll dabei in mindestens einem der folgenden Bereiche liegen:

o Kooperation mit innovativem Schwerpunkt, betreffend die/den

  • Vernetzung Kunst/Kultur und Bildung
  • Vernetzung Kunst/Kultur und Wirtschaft
  • Beziehung Kunst/Kultur und Ökologie
  • interkulturellen Austausch/sparten- u. bereichsübergreifende Modelle
  • internationalen Austausch

o Kinder- bzw. Jugendorientierung
o Integrative bzw. generationenübergreifende Projekte
o Nachwuchsförderung
o Gender – Mainstreaming/Frauenkultur
o Innovative Ideen zur Belebung des kulturellen Erbes
o Innovative Vorhaben, die dazu beitragen, Salzburg als internationalen Ausgangspunkt bzw. Begegnungsort für Kultur, Wissenschaft, Ökologie und Wirtschaft zu positionieren.

3.)    Die Vergabe der Mittel erfolgt seitens des Kuratoriums nach der in Punkt vier der gegenständlichen Vergaberichtlinien angeführten Struktur. Das Kuratorium kann zur Entscheidungsfindung ExpertInnen in beratender Funktion bzw. JurorInnen einbeziehen bzw. Entscheidungen an diese übertragen.

4.)    Vergabestruktur

Preise

a) „Internationaler Preis für Kunst und Kultur“ an eine/einen Kunst- und Kulturschaffende/n
Dotierung: 10.000 €

b) „Internationaler Preis für Forschung und Wissenschaft“ an eine Persönlichkeit, Institution oder Initiative
Dotierung: 10.000 €

c) Anerkennungspreis für das Lebenswerk an eine Persönlichkeit mit Salzburgbezug aus Kunst/Kultur bzw. Bildung/Wissenschaft/Forschung
Dotierung: 10.000 €

d) Förderpreise

Des weiteren vergibt der Kulturfonds der Stadt Salzburg Förderpreise an Personen, die aus Salzburg stammen oder hier leben bzw. deren Schaffen einen Salzburgbezug aufweist und die in einer oder mehreren Kunst- und Kultursparten oder in den Bereichen Wissenschaft und Forschung spezielle Leistungen erbracht haben.
Dotierung: je 3.000 €

e) Förderpreis für Kinder- und Jugendprojekte aus der Stadt Salzburg Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die in der Stadt Salzburg wohnen und/oder arbeiten bzw. ihre Ausbildung in der Stadt absolvieren. Eingereicht
werden können (auch bereits in Planung befindliche) Projekte von Schulen bzw. Schulklassen, Ausbildungseinrichtungen in der Stadt Salzburg sowie davon unabhängige Projekte von Einzelnen bzw. Gruppen bzw. Institutionen. Engagement, Innovation und Qualität sollen dabei gleichermaßen eine entscheidende Rolle spielen. Der Preis kann auch geteilt vergeben werden.
Dotierung: 3.000 €

Stipendien/Zuschüsse
an Personen die aus Salzburg stammen oder in Salzburg leben bzw. wirken bzw. deren eingereichtes Vorhaben einen direkten oder indirekten Salzburgbezug aufweist.

Zur Vergabe kommen:

a) Arbeitsstipendien für Kunst/Kultur aller Sparten sowie für Wissenschaft/Forschung

b) Zuschüsse zu Auslands- bzw. Arbeitsaufenthalten

5.)    alle Vorschläge zu PreisträgerInnen bzw. Einreichungen für Stipendien und Zuschüsse beim Kulturfonds der Stadt müssen in schriftlicher Form erfolgen und den Intentionen des Kulturfonds der Stadt, sowie den genannten Vorgaben für die einzelnen Vergabebereiche entsprechen.

Vorschläge zur Vergabe der Preise sollen enthalten:

  • Biografie des/der Vorgeschlagenen
  • Schwerpunkte/besondere Leistungen
  • Salzburgbezug
  • Begründung des Vorschlages
  • gegebenenfalls Beilagen bzw. Angaben, die Aufschluss über das Wirken und die Leistungen der betreffenden Person geben (Literaturlisten, Preise…)
  • gegebenenfalls Referenzen: Anträge für Arbeitsstipendien und Arbeitsaufenthalte sollen enthalten:
  • Biografie
  • künstlerischen/wissenschaftlichen Werdegang
  • gegebenenfalls besondere Leistungen
  • Salzburgbezug
  • Beschreibung des Vorhabens, wofür das Stipendium verwendet wird
  • Kalkulation

Vorschläge zum Förderpreis für Kinder- und Jugendprojekte aus der Stadt Salzburg sollen enthalten:

  • Lebenslauf
  • bzw. Beschreibung der Projektgruppe und/oder der einreichenden Schule/Ausbildungseinrichtung/Institution (Lebenslauf der ProjektteilnehmerInnen, gegebenenfalls Kooperationspartner)
  • Beschreibung des Projektes/Vorhabens (inkl. Terminisierung, gegebenenfalls Kalkulation)
  • Intention


Anträge und Vorschläge
sind bis Mittwoch, 31. März 2010 (Poststempel) einzureichen bei:

Kulturfonds der Landeshauptstadt Salzburg

Geschäftsführung
Magistratsabteilung 2 – Kultur und Schule
Mozartplatz 5, Postfach 63
A-5024 Salzburg

Informationen: Mag. Roman Stemeseder – 0043/(0)662/8072/3424
Mag. Barbara Köstler-Schruf – 0043/(0)662/8072/3444

Verspätet eingereichte Vorschläge und Anträge können nur im Rahmen von allenfalls noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln berücksichtigt werden.

http://www.kulturfonds.at/Aktuell.7.0.html