KOMPOSITIONSPREIS 2016

Anlässlich des Eröffnungskonzertes von ALLEGRO VIVO 2016 wird in Kooperation von ALLEGRO VIVO, der INÖK – INTERESSENSGEMEINSCHAFT NIEDERÖSTERREICHISCHE KOMPONISTINNEN und der KULTURABTEILUNG DES LANDES NIEDERÖSTERREICH der im Jahr 2014 initiierte Kompositionswettbewerb fortgesetzt.

Unter dem Thema „Neue Horizonte“ wird eine Komposition ausgeschrieben, die sich thematisch an der Verbindung von Europa mit dem amerikanischen Kontinent (Nord bis Süd) orientiert. Gesucht wird eine innovative Komposition, die die gegenseitige kulturelle Bereicherung ebenso berücksichtigt, wie die Auseinandersetzung mit gegenwärtigen Kompositionsstilen.

Das Saxophon soll im Wechselspiel mit dem Streichorchester als vielseitiges Soloinstrument in seiner klanglichen Vielfalt, die technischen Möglichkeiten der gegenwärtigen Aufführungspraxis ausschöpfend, in den Mittelpunkt gestellt werden.

Der/Die Preisträger/in erhält eine Kompositionsförderung des Landes Niederösterreich in der Höhe von € 4.000,-. Die prämierte Komposition wird im Rahmen der Eröffnungskonzerte des Festivals Allegro Vivo 2016 zur Aufführung gebracht und von Ö1, ORF aufgezeichnet und ausgestrahlt werden:
Freitag, 5. August 2016, 19.00 Gmünd (Auftakt), Samstag, 6. August 2016, 19.00 Altenburg (Praeludium), Sonntag, 7. August 2016, 16.00 Altenburg (Eröffnungskonzert)

Zusätzlich vergibt die INÖK einen Sonderpreis für das beste Werk eines/einer Komponisten/in mit Bezug zu Niederösterreich. Preisgeld: € 2.000,-

Der Musikverlag Doblinger bietet an, die beiden Siegerwerke zu publizieren.

Weiters steht es der Jury frei, Anerkennungspreise zu vergeben.

AUSSCHREIBUNGSDETAILS

Besetzung:

Saxophon (Sopran, Alt oder Tenor),
Streichorchester (maximale Besetzungsgröße 7/5/4/3/1), optional Handpercussion (1 Spieler).

Dauer der Komposition: 10 – 12 Minuten

Einsendeschluss: 31. Oktober 2015

TEILNAHMEBEDINGUNGEN für den Kompositionspreis (Kompositionsförderung)

Teilnahmeberechtigt sind Komponistinnen und Komponisten mit Hauptwohnsitz in Österreich, die am 31. Oktober 2015 das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die eingereichte Komposition darf vor diesen Konzerten nicht publiziert, aufgeführt oder im Rahmen eines anderen Wettbewerbs prämiert worden sein.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN für den INÖK-Sonderpreis

Teilnahmeberechtigt sind Komponistinnen und Komponisten mit Bezug zu Niederösterreich Geburtsort, Wohnsitz oder Arbeitsplatz). Für diesen Sonderpreis gilt keine Altersbeschränkung. Die eingereichte Komposition darf vor diesen Konzerten nicht publiziert, aufgeführt oder im Rahmen eines anderen Wettbewerbs prämiert worden sein.

EINREICHUNG

Die Wettbewerbsorganisation ersucht  um Übermittlung der Komposition (Partitur) in Form einer PDF-Datei und einer Audiodatei (Hörprobe im mp3-Format). Auf den eingereichten Partituren darf der Name des Komponisten/der Komponistin nicht aufscheinen. Beizulegen ist ein verschlossenes Kuvert bzw. eine Datei mit dem ausgefüllten Anmeldeformular. Diese sind per E-Mail an wettbewerb@inoek.at zu senden. Sollte die Datenmenge 5 MB übersteigen, ersuchen wir um Übermittlung via  einer OnlinegSpeicherplattform (z.B. Dropbox, WeTransfer, MyDrive).

Zusätzlich ist die Zusendung einer Partiturkopie in Papierform per Post notwendig. Sollte eine Sendung per E-Mail nicht möglich sein, wird auch eine ausschließliche Einreichung per Post akzeptiert (6 Partiturkopien und nach Möglichkeit eine CD). Die elektronischen Einreichungen (Partitur, Anmeldeformular, mp3-Hörbeispiel) müssen bis zum 31. Oktober 2015 einlangen. Für die Posteinreichungen gilt der Poststempel des genannten Datums. Das Stimmenmaterial der prämierten Komposition muss bis 29. Jänner 2016 dem Veranstalter vorliegen.

Die Organisatoren des Wettbewerbes garantieren die Wahrung der Anonymität bei der Ermittlung der Preisträger/innen.

Das Urheberrecht verbleibt bei den KomponistInnen. Der/Die Komponist/in garantiert, dass das eingereichte Werk frei von Rechten Dritter ist. Allegro Vivo, die INÖK und ggfs. der ORF, Ö1 erhalten das Recht, das/die prämierte/n Werk/e aufzuführen und Tong, Bild- und Videoaufnahmen herzustellen und gegebenenfalls zu verwerten. Die Entscheidungsfindung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Jeglicher Rechtsweg ist in allen Belangen des Wettbewerbs ausgeschlossen. Mit der Einreichung akzeptiert der/die Teilnehmer/in die Ausschreibungsbedingungen. Die eingereichten Partituren werden nur auf ausdrücklichen Wunsch per Post zurückgesandt.

Die Posteinreichungen sind an folgende Adresse zu richten:

INÖK – Interessengemeinschaft Niederösterreichische KomponistInnen
Kennwort: Kompositionswettbewerb
Ölzeltgasse 4/5
1030 Wien


E-Mail-Einreichung (Anmeldeformular, Partitur, Hörprobe): wettbewerb@inoek.at

Einsendeschluss: 31. Oktober 2015

Jury:
Prof. Bijan Khadem-Missagh
Mag. Richard Graf
MMMag. Dr. Sonja Huber
Univ. Prof. Dr. Manfred’Wagner
MMag. Michaela Reingruber

Organisation:

Mag. Ursula Erhart-Schwertmann

http://www.inoek.at
http://www.allegro-vivo.at/home/index.php