Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2019 – 31. Dezember 2019 ein mit insgesamt 10.500 Euro (875 Euro monatlich) dotiertes Stipendium an Künstler/-innen bzw. Kulturwissenschaftler/-innen. Förderungswürdig sind interdisziplinäre Projekte, wobei Kombinationen mit allen Kultursparen einschließlich der (Kultur-)Wissenschaften bzw. kulturellen Grundlagenforschung möglich sind. Durch die Vergabe des Stipendiums soll Künstler/-innen bzw. Kulturwissenschaftler/-innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein interdisziplinäres Projekt zu realisieren. Bewerbungen werden bis 30. August 2018 entgegengenommen.
Das Land Kärnten hat gemäß § 1 Abs. 1 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 45/2001 idgF. (im Folgenden: K-KFördG 2001) im Interesse des Landes und seiner Bewohner/innen kulturelle Tätigkeiten zu fördern und zu unterstützen. Eine Förderung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn kulturelle Tätigkeiten in Kärnten ausgeübt werden oder einen Bezug zu Kärnten haben. Darüber hinaus sind nach § 2 Abs. 1 lit. a) bis e) bzw. g) bis j) alle Bereiche der Kunst einschließlich der (Kultur-)Wissenschaften und kulturellen Grundlagenforschung sowie unkonventionelle Kulturäußerungen und avantgardistische Kulturarbeit zu fördern.
BEWERBUNGSRICHTLINIEN:
1. Förderungsgegenstand:
Personen, die über die entsprechende fachliche Qualifikation verfügen (Künstler/-innen aller Kunstsparten, Kulturwissenschaftler/-innen etc.) soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein interdisziplinäres Projekt zu realisieren. Nach Ablauf der Stipendienlaufzeit wird – sofern möglich bzw. nicht bereits durch den/die Stipendienempfänger/-in vorgesehen – eine öffentliche Präsentation des Arbeitsergebnisses angestrebt.
Daher vergibt das Land Kärnten gemäß § 4 Abs. 1 lit. e) des K-KFördG 2001 für den Zeitraum vom 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 ein mit € 10.500,– dotiertes Stipendium (€ 875,–/Monat).
Förderungswürdig sind
- interdisziplinäre Projekte, wobei Kombinationen mit allen Kunstsparten einschließlich der (Kultur-) Wissenschaften bzw. kulturellen Grundlagenforschung möglich sind.
Kunstsparten:
– bildende Kunst und Design
– Musik
– darstellende Kunst
– Literatur
– Architektur und Städtebau
– Volkskultur
– elektronische Medien, Fotografie und Film
2. Antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind Personen, welche eine entsprechende fachliche Qualifikation (Künstler/-innen aller Kunstsparten, Kulturwissenschaftler/-innen etc.) nachweisen können und die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.
3. Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen:
- Antragstellung mittels Bewerbungsformular (vollständig ausgefüllt und unterfertigt) inkl. Anlagen innerhalb der Einreichfrist:
Anlagen:
– Lebenslauf und künstlerischer Werdegang (max. 1 DIN-A4-Seite)
– Arbeitsproben wie z. B. Textproben (max. 20 Seiten), Partituren etc. im pfd- Format. Dokumentation der bisherigen Arbeiten (Portfolio, Mitschnitte, Einspielungen, Proben, die über Links wie z. B. Homepage, YouTube oder vimeo etc.) abrufbar sind.
– gegebenenfalls Fachreferenzen bzw. Rezensionen
– Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens (max. 1000 Zeichen)
– Erklärung in welcher Ausarbeitungsphase sich das Projekt befindet (max. 300 Zeichen)
– gegebenenfalls (Ur- bzw. Aufführungsdatum, Auftraggeber sowie Angaben über ausführende Ensembles, Veranstalter etc. - Auf die Gewährung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
- Einreichungen, die nicht den Kriterien dieser Ausschreibung entsprechen, bleiben unberücksichtigt.
- Sollte keine förderungswürdige Einreichung einlangen, können die Mittel des Stipendiums für andere Zwecke derselben Sparte vergeben werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge nicht erfolgt.
- Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden
4. Datenschutz und Veröffentlichung:
Unvereinbarkeit:
Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kärntner Kulturgremiums sowie allfällig beigezogene Fachexperten, die der Jury angehören, können für dieses Stipendium nicht vorgeschlagen werden.
Link:
Land Kärnten / Kultur