Internationaler Kompositionswettbewerb „Sounds of Childrens‘ Rights”

Anlässlich des diesjährigen Jubiläums „30 Jahre Kinderrechtekonvention“ veranstaltet das ÖSTERREICHISCHEN BUNDESKANZLERAMT, SEKTION V – FAMILIEN UND JUGEND in Kooperation mit der UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST – MDW und UNICEF Österreich den Internationalen Kompositionswettbewerb „Sounds of Childrens‘ Rights“. Die Einladung zu diesem Wettbewerb richtet sich an junge Komponist/innen und Musiker/innen, die bereit sind, sich mit der Thematik von Kinderrechten in musikalischer Form auseinanderzusetzen.

Teilnahmebedingungen

Junge Komponistinnen und Komponisten mit einem späteren Geburtsdatum als dem 15. Juli 2001 werden vom Österreichischen Bundeskanzleramt, Sektion V – Familien und Jugend, zur Teilnahme am Internationalen Kompositionswettbewerb „Sounds of Childrens’ Rights“ eingeladen.

Für die Einreichung der Kompositionen gibt es zwei Altersklassen:
• 10–14 Jahre
• 15–18 Jahre

Die eingereichten Werke sollen eigens für den Wettbewerb geschaffen worden sein. Jede/r Teilnehmer/in darf nur eine Komposition einreichen, diese muss komplett (nicht teilweise) eingereicht werden. Die eingereichten Kompositionen dürfen noch nicht öffentlich aufgeführt und/oder auf irgendeine Weise gesendet oder online veröffentlicht worden sein.

Aufgabenstellung

Die Teilnahme am Internationalen Kompositionswettbewerb „Sounds of Childrens’ Rights“ erfolgt mit der Einreichung einer selbst erstellten Komposition in einer der beiden Kategorien:

Kategorie I:
Konzertbesetzung mit bis zu fünf Instrumenten aus folgendem „Pool“:
Violine | Viola | Violoncello | Flöte | Oboe | Klarinette | Fagott | Horn | Trompete | Posaune | Tuba | Klavier
Die Komposition ist vom Wettbewerbsteilnehmer in Form einer handschriftlichen Partitur (Scan) oder eines Computer-Notensatzes (Sibelius, Finale, jpeg, PDF) vorzulegen. Als Richtwert für die Komposition gilt eine
Spielzeit zwischen 3 und 7 Minuten.

Kategorie II:
Band mit maximal fünf Musiker/innen aus folgendem „Instrumenten-Pool“:
Gesang | Bläser | Streicher | E-Gitarre | E-Bass | Keyboard | Klavier/Keyboard | Drum-Set
Das Band-Musikstück ist als MP3 upload einzureichen; eine handschriftliche Partitur oder ein Computer-Notensatz sind erwünscht, aber nicht Bedingung.

Mit dem Werk sollen entweder
• die Kinderrechtekonvention als Ganzes
• ein einzelnes Kinderrechte-Thema (nach freier Wahl) oder
• mehrere Kinderrechte-Themen (nach freier Wahl)
mit musikalischen Mitteln beschrieben werden.

Kinderrechte

Themen, die mit musikalischen Mitteln beschrieben werden sollen!
Präambel Ein Kind soll zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen.

1. Recht des Kindes auf Achtung seiner Rechte; Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, Sprache oder Religion
2. Recht des Kindes auf vorrangige Berücksichtigung seines Wohlergehens
3. Recht des Kindes auf Leben, Überleben und bestmögliche Entwicklung
4. Recht des Kindes auf einen eigenen Namen und auf eine Staatszugehörigkeit
5. Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Eltern und elterliche Betreuung oder – im Fall
getrennter Familien – auf regelmäßige Kontakte zu beiden Elternteilen
6. Recht des Kindes, eine eigene Meinung zu bilden, sich in allen Angelegenheiten, die das Kind berühren, äußern zu dürfen und angehört zu werden
7. Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung und Schutz der Privatsphäre
8. Recht des Kindes auf Gesundheit, sauberes Trinkwasser, gesunde Nahrungsmittel und Schutz vor Umweltverschmutzung
9. Recht des Kindes auf einen angemessenen Lebensstandard
10. Recht des Kindes auf Bildung und Ausbildung zur Förderung seiner Begabungen
11. Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung und auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben
12. Recht des Kindes auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
13. Recht eines Flüchtlingskindes auf Schutz und humanitäre Hilfe
14. Recht des Kindes auf Hilfe in Katastrophen, Krieg und Notlagen und Schutz vor Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
15. Recht des Kindes mit Behinderung auf besondere Betreuung Themen der Kinderrechtekonvention, die von den jungen Komponist/innen vertont werden sollen!

Einreichung der Kompositionen

Für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten verwenden Sie den Link EINREICHUNG und tragen dort die notwendigen Daten ein.

Technische Vorgaben
• Audio-Qualität – 256kbps mp3 oder 128aac
• Gute Mikrofon-Qualität (keine built-in Smartphone-Mikrophone)

Einreichfrist: 15. Juli 2019

Für die Beurteilung durch die Wettbewerbsjury werden nur jene Kompositionen und Band-Musikstücke berücksichtigt, die termingerecht bei der Einreichstelle eingelangt sind und den Teilnahmebedingungen entsprechen.

Wettbewerbsjury – Prämierung der Finalistinnen und Finalisten

Die Bewertung und Beurteilung der eingereichten Kompositionen und Band-Musikstücke erfolgt durch eine hochkarätige Jury.
Die Ermittlung der Finalist/innen findet Mitte Juli 2019 statt; die Verständigung der Finalist/innen erfolgt schriftlich.
Die Jury hält sich das Recht vor, Preise nicht zu vergeben. Gegen Entscheidungen der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Kompositionsworkshops

Die Finalist/innen der Kategorie I „Konzertbesetzung“ werden vom Veranstalter des Wettbewerbs eingeladen, ihre Kompositionen im Rahmen eines zweitägigen Workshops Mitte August mit professioneller Anleitung und Unterstützung zu überarbeiten und zu optimieren.

Die Finalist/innen der Kategorie II „Band“ werden vom Veranstalter des Wettbewerbs zu einer zweitägigen Probe vor dem Konzerttermin am 15. November 2019 unter professioneller Anleitung eingeladen.
Die ausgewählten Kompositionen und Band-Musikstücke werden am 15. November 2019 im Wiener Konzerthaus von einem Jugendensemble unter Mitwirkung der jeweiligen Finalist/innen bzw. von den ausgewählten Bands selbst im Rahmen eines öffentlichen Preisträgerkonzerts zur Aufführung gebracht. Am Ende des Konzerts erfolgt die Auszeichnung der vielversprechenden Talente durch die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, Dr. Juliane Bogner-Strauß.

Urheber- und Nutzungsrecht

Mit der Übergabe der Preise an die jeweiligen Wettbewerbsgewinner/innen gehen die unbeschränkten Nutzungsrechte an den Kompositionswerken und Band-Musikstücken, am Mitschnitt der Aufführung der Kompositionen der Finalist/innen und der Band-Musikstücke, an der Übertragung des Abschlusskonzerts sowie an einer sonstigen Veröffentlichung der Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen von den Preisträger/innen an den Veranstalter des Wettbewerbs (Bundeskanzleramt, Sektion V – Familien und Jugend) über.
Die Urheberrechte an den Kompositionen bleiben bei den jeweiligen Komponist/innen bzw. Bands.

Einreichung der Wettbewerbsarbeiten

Bundeskanzleramt Österreich
Abteilung V/6 – Familienrechtspolitik und Kinderrechte
kinderrechte@bka.gv.at

Link:
Kinderrechte