Impro-Parcours #4 – Wettbewerb für Musik-Improvisation

Nach dem Erfolg der ersten drei Impro-Parcours-Wettbewerbe startet nun die 4. Ausgabe mit den gleichen bewährten Modalitäten. Das Ziel ist, der spontanen Improvisationskunst wieder die längst verdiente Aufmerksamkeit zu schenken und das lebendige freie Spiel, ein Musizieren ohne Noten, zu fördern. Gleichzeitig dient diese Initiative auch der Vernetzung der Künstler untereinander.

Gefragt sind Originalität, Anspruch, eine ernsthafte persönliche Herangehensweise (eigener Stil), Nuancen, Vielfalt, Einfallsreichtum, Spielfreude, Authentizität, Witz. Bevorzugt werden vor allem Streich-, Blas- und Zupf-Instrumentalisten sowie alles Ungewöhnliche und Exotische, genauso wie Vokalisten jenseits des klassischen Operngesangs, alles möglichst unplugged und alles möglichst ohne Elektronik.

Einreichen können Einzelkünstler:innen oder Ensembles (bis zu 3 Musiker) aller Genres ohne Einschränkungen nach Alter, Herkunft oder Nationalität, die das Klischee allseits bekannter und gängiger Improvisationsmusterweit hinter sich gelassen oder gar nie betreten haben. Es werden nicht nur die Gewinner:innen, sondern nach Möglichkeit auch andere ausgewählte Teilnehmer:innen zu bezahlten Auftritten eingeladen. Kuratiert wird das Konzert von Walter Baco, der seit vielen Jahren selbst als Impro-Künstler auftritt. Ein Projekt der KulturAG. Die KulturAG wird gefördert durch die ÖSTIG LSG.

Die ausgesuchten Künstler:innen/Ensembles werden zu einem bezahlten Konzertauftritt von je ca. 25 min Dauer eingeladen (Preisträgerkonzert). Das Honorar beträgt 400.- Euro (inkl. aller Steuern und Spesen) pro Künstler:in.

Einreichbedingungen (bitte genau lesen und befolgen):
Kurz-Beschreibung des Stils, Kurz-Bio (maximal 12 Zeilen) in einem doc (word, rtf oder open office) und 3 aussagekräftige, ausgesuchte und funktionierende Links zu Musikbeispielen mit maximal 15 min Spieldauer, die repräsentativ für das eigene Kunstschaffen sind per E-Mail an kulturag@yahoo.de

Einreichfrist: 31.1.2024 um 23.59 MEZ

Es besteht kein Rechtsanspruch und es kann keine Korrespondenz über das Auswahlverfahren und die Modalitäten geführt werden. Nur die für das Konzert ausgewählten Künstler:innen werden verständigt. Mit ihrer Einreichung erkennen die Teilnehmer die Wettbewerbsbedingungen an.

Infos: www.kulturag.com