Grüne für umfassende Änderung in den Bereichen des Urheber- und Urhebervertragsrechts

Geht es nach den Grünen soll durch die Einführung einer Art „Cultural Flat Rate“ für eine gerechte Einnahmenverteilung unter den UrheberInnen gesorgt werden. Vorstellen kann man sich „einen geringen monatlichen Aufschlag auf die Online-Gebühren”. Damit soll unter anderem auch der durch das Internet in den vergangenen Jahren entstandenen Rechtunsicherheit im Bereich der Tauschbörsen entgegengewirkt werden. Prozesse der Medienindustrie gegen Privatpersonen sollen somit der Vergangenheit angehören. Zudem soll das zurzeit geltende Urheberrecht wie auch das Urhebervertragsrecht einer Überprüfung unterzogen werden.

Für die Internetgeneration ist es zum Selbstverständnis geworden, sich Musik, Filme, Fernsehserien, Bücher, Computerspiele, Software etc. gratis aus dem Netz zu besorgen, ohne dabei Rücksicht auf die Interessen der Rechteinhaber zu nehmen. Trotz diverser rechtlicher und technischer Maßnahmen ist es der Medienindustrie nicht gelungen dieses neue Konsumverhalten einzudämmen. Der von vielen Seiten bereits geäußerte Lösungsvorschlag eine Art „Internetsteuer“ in Form einer Kulturflatrate einzuführen, wird nun auch von den Grünen aufgenommen. Wie und in welcher Form diese umgesetzt werden soll, soll Gegenstand von Verhandlungen bleiben.

Mit der Einführung dieser sogenannten Kulturflatrate soll gleichzeitig aber auch eine Änderung im Urheberrecht und Urhebervertragsrecht einhergehen. So etwa soll das herkömmliche Urheberecht durch alternative Lizenzierungen wie Creative Commons ergänzt werden, womit die nichtkommerzielle Nutzung von Werken ermöglicht werden soll. Viele UrheberInnen sind der Ansicht, dass gerade durch die tantiemenfreie Weitergabe ihrer Werke, „ein kreativer und gesellschaftlicher Mehrwert entsteht“. Diese Möglichkeit wird durch die Mitgliedschaft in Verwertungsgesellschaften im Moment aber unterbunden.

Ebenfalls fordern die Grünen eine Änderung des Urhebervertragsrechts zugunsten der Kulturschaffenden, die sich unter den heutigen Rahmenbedingungen aufgrund ökonomischer Abhängigkeiten in einer deutlich schwächeren Position befinden. Oft bleibt den Kreativen nichts anderes übrig, „als die Vertragsvorschläge von Verlagen, Galerien oder Rundfunkanstalten zu akzeptieren.“ Vorstellen kann man sich Urhebervertragsrecht, dass sich nach dem in Deutschland geltenden orientiert. Dort nämlich steht „UrheberInnen für jede Nutzung des Werkes eine je nach Art und Umfang der Nutzung angemessene Vergütung zu.“

Dazu ist es auch notwendig in „Verhandlungen zwischen den Interessensvertretungen, gemeinsame Vergütungsregeln festzulegen“ Damit sollen schon im Vorhinein Dumping-Praktiken wirkungsvoll unterbunden werden. (mt)

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