Forderung: Handel soll Festplatten-abgabe endlich herausgeben

Wien (OTS) – In den Reihen der österreichischen Kunstschaffenden steigt der Unmut über den Elektrohandel. Seit fast zwei Jahren hebt der Großteil des Handels von seinen Kunden die Festplattenabgabe ein, mit der den Künstlerinnen und Künstlern das private Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke bezahlt werden soll. Derzeit halten die Händler die eingenommenen Gelder zurück. Nach Schätzungen haben sich bereits zwischen 10 und 15 Mio. Euro angehäuft. Kunstschaffende fordern jetzt, dass diese Mittel endlich an die Künstlerinnen und Künstler verteilt werden.

Obwohl der Elektrohandel die Festplattenabgabe kritisiert, hebt trotzdem ein Großteil der Händler die Abgabe von den Kunden bereits ein. Schon seit Oktober 2010 verrechnen Händler die “Urheberrechtsabgabe” auf Festplatten. Bis heute hat der Handel die Einnahmen nicht an die Kunstschaffenden weitergegeben. Die Kunstschaffenden laufen dagegen jetzt Sturm.

“Die Händler behaupten gerne, dass die Festplattenabgabe für ihre Geschäftsentwicklung schädlich wäre. Das müsste der Handel doch bereits spüren, schließlich zahlen die Konsumentinnen und Konsumenten schon seit zwei Jahren dafür. Bei den Händlern ist aber kein Schaden entstanden, sondern nur bei uns Kunstschaffenden”, so Gerhard Ruiss, Autor und Initiator von “Kunst hat Recht.”. In dieser Initiative haben sich 2.700 Kunstschaffende organisiert, um ihre Rechte als UrheberInnen durchzusetzen. “Der Handel sitzt seit zwei Jahren auf 10 bis 15 Millionen Euro, die den Künstlerinnen und Künstlern gehören. Es wird Zeit, dass das Geld an die rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer fließt, und das sind etwa 20.000 Künstlerinnen und Künstler.”

Die “Leerkassettenvergütung” bzw. “Urheberrechtsabgabe” (URA) wurde 1980 als Ausgleich für das Recht auf Privatkopie künstlerischer Werke geschaffen. Seither darf innerhalb der Familie und im engsten Freundeskreis getauscht werden. Heute kopiert niemand mehr auf Kassetten. Ohne die Festplattenabgabe kann auch das Recht auf Privatkopie nicht mehr gelten. Durchschnittlich kostet den Konsumentinnen und Konsumenten die Festplattenabgabe 15 Euro. Ruiss: “Das ist ein zumutbarer Betrag, wenn wir damit einen fairen Ausgleich für das massenhafte Kopieren im privaten Bereich erreichen.”

Das Argument, dass Festplatten nicht ausreichend für urheberrechtlich geschützte Werke verwendet würden, lässt Ruiss nicht gelten: “Im Durchschnitt lagern auf jeder Festplatte in Österreich rund 4.300 privat kopierte urheberrechtlich geschützte Werke – Texte, Musik, Filme und Bilder.” 500 Konsumentinnen und Konsumenten haben für diese Erhebung freiwillig ihre Festplatten auswerten lassen. Auf Festplatten werden also deutlich mehr urheberrechtlich geschützte Werke privat kopiert als auf anderen Datenträgern.

Neben den Kunstschaffenden leidet aber auch Österreichs Wirtschaft unter der gängigen Praxis des Elektrohandel: Da die Festplattenabgabe nur die private Nutzung betrifft, ist vorgesehen, dass sich die Unternehmen die Festplattenabgabe von den Verwertungsgesellschaften zurückholen können. Weil sich der Handel seit zwei Jahren die Abgabe einbehält, konnten die Unternehmen die bereits bezahlte Festplattenabgabe bis heute nicht zurückfordern. “Viele Unternehmen werden also ungerechtfertigt zur Kasse gebeten. In der aktuellen Situation der Festplattenabgabe gibt es daher zwei Geschädigte: Die Kunstschaffenden und Österreichs Unternehmen. Warum es der Präsident der Wirtschaftskammer zulässt, dass die Händler auf Kosten der anderen WKO-Mitglieder profitieren, ist mir ein Rätsel”, so Ruiss.

Nachfolgend die wichtigsten Argumente für die Festplattenabgabe:

  1. Die Festplattenabgabe sichert Konsumentinnen und Konsumenten das Recht auf ihre Privatkopie. Die “Leerkassettenvergütung” bzw. “Urheberrechtsabgabe” (URA) wurde 1980 als Ausgleich für das Recht auf Privatkopie von künstlerischen Werken geschaffen. Seither darf innerhalb der Familie und im engsten Freundeskreis getauscht werden. Heute kopiert niemand mehr auf Kassetten. Ohne die Festplattenabgabe kann auch das Recht auf Privatkopie nicht mehr gelten.
  2. Im Durchschnitt lagern auf jeder Festplatte in Österreich rund
    4.300 privat kopierte urheberrechtlich geschützte Werke – Texte,
    Musik, Filme und Bilder. Für diese Erhebung haben 500 Konsumentinnen
    und Konsumenten freiwillig ihre Festplatten auswerten lassen. Auf
    Festplatten werden deutlich mehr urheberrechtlich geschützte Werke
    privat kopiert als auf anderen Datenträgern.
  3. Durch das veränderte Nutzerverhalten – von Kassette auf
    Festplatte – entgehen den heimischen Kunstschaffenden jährlich rund
    10 Mio. Euro. Die Festplattenabgabe gleicht das aus.
  4. Für Österreichs Kunstschaffende ist die Festplattenabgabe eine unverzichtbare Einnahmequelle. In den vergangenen Jahren haben sich die Einnahmen aus der alten Leerkassettenvergütung halbiert. 20.000 Künstlerinnen und Künstler verlieren dadurch einen wichtigen Teil ihres Einkommens.
  5. Mit einem Betrag von durchschnittlich 15 Euro pro Computer oder Festplatte ist die Abgabe ein zumutbarer Beitrag.
  6. Die Festplattenabgabe wird transparent und gerecht verteilt. Die rund 20.000 Künstlerinnen und Künstler erhalten aus der Abgabe Tantiemen in der Höhe, die dem Verhältnis aus den Verkaufseinnahmen ihrer Werke entspricht. Dafür wurden Aufsichtsorgane geschaffen, die eine strenge Kontrolle der Mittelverwendung sicherstellen.
  7. Die Festplattenabgabe fördert den Nachwuchs und die Entwicklung des Kulturlandes Österreich. 50 Prozent der Abgabe kommen sozialen und kulturellen Zwecken zugute, wie etwa der Unterstützung in Notfällen, der Altersversorgung und der Förderung von jungen Talenten.
  8. Die meisten Händler heben die Festplattenabgabe schon ein – nur geben sie den Kunstschaffenden nichts davon. Seit einiger Zeit schlagen heimische Händler die Abgabe bereits großflächig auf den Preis auf. Es wird Zeit, dass die Künstlerinnen und Künstler endlich zu ihrem Geld kommen!
  9. Wegen der Festplattenabgabe werden weder weniger Festplatten noch Computer verkauft. Der Beweis dafür ist, dass die Abgabe schon von vielen Händlern eingehoben wird und keinem hat es geschadet. Der durchschnittliche Anteil am Verkaufspreis beträgt nur 2,86 Prozent.
  10. Auch wer keinen Führerschein hat, zahlt für die Erhaltung der Autobahnen. Wie jede kollektive Abgabe betrifft sie alle – egal, ob jemand 10.000 urheberrechtlich geschützte Werke oder kein einziges auf die Festplatte kopiert hat. Anders geht das gar nicht, wie bei der Autobahn.
  11. In anderen europäischen Ländern wie Deutschland und Ungarn ist die Festplattenabgabe längst in Kraft. Auch dort bringt sie den Kunstschaffenden viel und schadet niemandem.
  12. Die Festplattenabgabe ist eine datenschutzfreundliche Lösung zur Abgeltung des privaten Kopierens.