In den kommenden Wochen widmet sich mica-music austria der Film- und Medienmusik in Österreich. Zusammengestellt und geschrieben wurde die Serie von dem Komponisten und Vize-Präsidenten des Österreichischen Komponistenbundes Alexander Kukelka. Der fünfte Teil befasst sich mit dem Bereich der Film- & Filmmusik-Förderung in Österreich.
Österreichisches Filmfördergesetz
Ab 1970 intensivierten sich die Diskussionen um ein österreichisches Filmförderungsgesetz. Im Vorfeld dazu organisierten sich die Filmschaffenden wieder in Verbänden. 1977 entstand das „Syndikat der Filmschaffenden Österreichs“, in dessen Auftrag im selben Jahr die ersten „Österreichische Filmtage“ in Velden stattfanden (Organisation: Gerald Kargl und Horst Dieter Sihler). 1979 wurde der „Verband der Filmregisseure Österreichs“ gegründet. Von 1978 bis 1983 wurden in Kapfenberg jährlich die „Österreichischen Filmtage“ abgehalten. Ab 1984 wurde in Wels vom Österreichischen Filmbüro das „Nationale Filmfest“, das später ebenfalls in „Österreichische Filmtage“ umbenannt wurde, abgehalten.
1973 richtete das Bundesministerium für Unterricht und Kunst im Rahmen der Filmabteilung einen Beirat ein, der in demokratischer Form über die Vergabe von Fördermitteln an „künstlerisch und gesellschaftlich relevante“ Filme entschied. Diese Förderung sicherte eine Mindestproduktion von anspruchsvollen Filmen. Seit 1976 verfügt die Stadt Wien über einen Filmfonds, der Kino- und Fernsehfilme fördert. Erst am 25. November 1980 erhielt Österreich als letztes westeuropäisches Land ein Filmförderungsgesetz. Österreichische Filme konnten nun im Rahmen des Österreichischen Filmförderungsfonds ab Mai 1981 finanziell unterstützt werden. 1994 wurde der Filmförderungsfonds in das Österreichische Filminstitut (ÖFI) mit erweiterten Aufgabenbereich umgewandelt. Mittlerweile werden die meisten neu erscheinenden österreichischen Kinofilme vom ÖFI gefördert.
Bis 2003 wurde dessen Fördermittelbudget jährlich erhöht, ausgehend von umgerechnet 1,92 Mio. Euro im Jahr 1981 auf 9,6 Mio. Euro im Jahr 2003. Aufgrund staatlicher Sparmaßnahmen erfolgte seither keine Erhöhung mehr, trotz erwiesener Umwegrentabilität durch Belebung der Film- und Filmzulieferbetriebe und anfallender Steuern (siehe Kino und Film in Österreich, Abschnitt Filmwirtschaft). Der jährliche Bundesbeitrag beträgt somit auch für das Jahr 2006 9,6 Millionen Euro.
Der folgende Auszug enthält das Filmförderungsgesetz vom 25. November 1980, BGBI. Nr. 557/1980, ergänzt und geändert um die Vovellierungen vom 1. Oktober 1987, BGBI. 517/1987, vom März 1993, BGBI. Nr. 187/1993, vom 19. August 1994, BGBI. Nr. 646/1994, vom 30. Jänner 1998, BGBI. I Nr. 34/1998 und vom 30. Dezember 2004, BGBI. I Nr. 170/2004
ÖFI – Österreichisches Filminstitut – Aufgaben
§ 1. Das Österreichische Filminstitut fördert als bundesweite Filmförderungseinrichtung das österreichische Filmwesen nach kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten, insbesondere die Stärkung der österreichischen Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des österreichischen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland. Es ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Wien. Das Geschäftsjahr des Filminstituts ist das Kalenderjahr.
ÖFI – Ziele, Förderungsgegenstand
§ 2. (1) Ziel der Filmförderung ist es,
a) die Herstellung, die Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, sowohl entsprechende Publikumsakzeptanz als auch internationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Wirtschaftlichkeit, die Qualität, die Eigenständigkeit und die kulturelle Identität des österreichischen Filmschaffens zu steigern.
b) die kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und internationalen Belange des österreichischen Filmschaffens zu unterstützen, insbesondere durch Maßnahmen zur Nachwuchsförderung sowie durch Erstellung eines jährlichen Filmwirtschaftsberichts.
c) die internationale Orientierung des österreichischen Filmschaffens und damit die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des österreichischen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern, insbesondere durch die Förderung der Präsentation des österreichischen Films im In- und Ausland.
d) österreichisch-ausländische Koproduktionen zu unterstützen.
e) die Zusammenarbeit zwischen Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des österreichischen Kinofilms zu unterstützen.
f) Auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder (Regionalförderungen) hinzuwirken.
(2) Aufgabe des Filminstitutes ist es, durch geeignete Maßnahmen die in Abs. 1 genannten Ziele nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, insbesondere durch die Gewährung von finanziellen Förderungen oder fachlich-organisatorischer Hilfestellungen im rahmen der Tätigkeit als Kompetenzzentrum zu verwirklichen. Zu diesem Zweck fördert das Filminstitut insbesondere die Herstellung von Filmen einerseits nach dem Projektprinzip und andererseits nach dem Erfolgsprinzip Referenzfilmförderung). Darüber hinaus kann das Filminstitut auch an filmfördernden Maßnahmen Dritter mitwirken, soferne dafür keine Geldmittel des Filminstitutes verwendet werden. Dies gilt auch für Maßnahmen auf dem Gebiet des Filmwesens, die sich aus der Mitgliedschaft Österreichs in internationalen und supranationalen Organisationen ergeben. Aufgabe des Filminstitutes ist es weiters, die Bundesregierung und andere öffentliche Stellen in zentralen Fragen der belange des österreichischen Films zu beraten, insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung sämtlicher filmwirtschaftlichen Interessen und die Harmonisierung der Maßnahmen auf dem Gebiet des Filmwesens innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.
(3) Für die Herstellung nach dem Projektprinzip sind Vorhaben auszuwählen, die einen künstlerischen und/oder wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen oder den Zielsetzungen der Nachwuchsförderung entsprechen. Durch die Nachwuchsförderung soll der Einstieg in das Filmschaffen erleichtert werden.
Die Frage der Verteilung der seit Jahren stagnierenden Filmförderung führte im Frühjahr 2006 zu internenen Meinungsverschiedenheiten im Verband der österreichischen Filmproduzenten, der austrian association of filmproducers (AAFP). Während kleinere, jüngere und auf künstlerisches und am Kinomarkt nur einen Nischenplatz einnehmendes Filmschaffen setzende Filmgesellschaften für das Gießkannenprinzip bei der Subventionsverteilung einsetzten, und zugleich den Staat zu höherer Filmförderung in die Pflicht nahmen, um das Filmland Österreich aufblühen zu lassen, traten die größeren, kommerzieller und somit marktgerechter ausgerichteten Gesellschaften für eine stärkere Referenzfilmförderung ein. Zugleich fordern sie jedoch wirtschaftlicheres Handeln und größere Selbstverantwortung der Filmgesellschaften um in Zukunft unabhängiger von Subventionen sein zu können. Aus dieser Differenz ging im April 2006 die Gründung eines neuen Verbandes, der Film Austria hervor, der nun die größeren Gesellschaften wie die Dor Film, Allegro Film, Wega Film und andere angehören.
FISA – Filmstandort Austria
Ein neues finanzielles Anreizmodell wird förderungswürdige österreichische Kino- und -dokumentarfilme sowie österreichisch-ausländische Koproduk¬tionen und Kofinanzierungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützen. Es wird nach Notifizierung der Richtlinien durch die Europäische Kommission – geplant im September 2010 – in Kraft treten. Das Wirtschaftsministerium stellt dafür bis zum Jahr 2012 insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung.
http://www.filmstandort-austria.at/
Förderer/Fördermöglichkeiten
Der größte Filmförderer ist der österreichische Staat in Form des Österreichischen Filminstituts, gefolgt von Filmförderungsfonds einiger Bundesländer. Hinzu kommt noch die Filmförderung durch die EU im Rahmen des EURIMAGES und des MEDIA-Programms. Vom MEDIA-Programm erhielt die österreichische Filmwirtschaft 2008 Förderungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro, vorwiegend für Verleih- und Stoffentwicklungsförderung. Jene Verleihe, die europäische Koproduktionen in die Kinos bringen, erhalten bis zu 0,7 Euro pro Besucher. Jährlich werden somit zwischen 600.000 und 1,3 Millionen Euro an österreichische Verleihe ausgeschüttet. Von österreichischen Förderstellen erhalten die Verleihe weitere bis zu 2 Millionen Euro für die Verwertung österreichischer Filme.[3] EURIMAGES wiederum, dass durch Beitragszahlungen der Mitgliedsländer gespeist wird, schüttete 2008 571.000 Euro an österreichische Produzenten aus. Der österreichische Beitragsanteil, der anhand des BIP errechnet wird, betrug 453.478 Euro.
www.wien.gv.at
Kulturabteilung der Stadt Wien – MA 7-Kultur.
www.viennafilmcommission.at
Vienna Film Commission zentrale sevice- und Anlaufstelle für Filmproduktionen in Wien.
www.bmukk.gv.at
BMUKK – Bundesministerium für Unterricht Kunst und Kultur
www.bmwf.gv.at
BMWF – Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
www.cinetirol.at
Cine Tirol Film Commisssion
www.cinestyria.at
Cine Styria Film Commission and Fonds
www.noel.gv.at
Land Niederösterreich
www.ooe.gv.at
Land Oberösterreich
www.salzburg.gv.at
Land Salzburg
www.filminstitut.at
ORF Film/Fernseh-Abkommen
www.filminstitut.at
Österreichisches Filminstitut – Das Österreichisches Filminstitut ist die größte Fördereinrichtung für Film in Österreich.
www.musikfonds.at
Österreichischer Musikfonds – Initiative zur Förderung professioneller Österreichischer Musikproduktionen
www.filmfonds-wien.at
Der Filmfonds Wien (Vienna Film Fund) ist die Filmförderung der Stadt Wien und Partner im Bereich Film für Österreich.
www.rtr.at
Fernsehfonds Austria
www.gföm.at
GFÖM – Gesellschaft zur Förderung Österreichischer Musik – Eine 100% Tochtergesellschaft der AKM
www.oestig.at
OESTIG – Österreichische Interpretengesellschaft
www.ske-fonds.at
SKE – Soziale & kulturelle Einrichtungen der Austromechana
www.mediadeskaustria.eu
Media Programm – Filmförderprogramm der EU
http://www.filmstandort-austria.at/
FISA – Filmstandort Austria