Fair Pay im Jahr 2024

Der bundesweite Fairness-Prozess will in der öffentlichen Förderpraxis Schritt für Schritt faire(re) Löhne und Gagen in Kunst und Kultur durchsetzen. Im Jahr 2024 stellt das BMKÖS 10 Millionen Euro für faire(re) Bezahlung in der freien Szene bereit. Fair-Pay-Zuschüsse können außerdem in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Tirol sowie bei der Stadt Salzburg und der Stadt Innsbruck beantragt werden. Die Gelder sind zweckgewidmet, das heißt: sie müssen für die Schließung des Fair-Pay-Gaps bei Personalkosten (Gehälter und Honorare) verwendet werden. Beantragt werden Fair-Pay-Zuschüsse immer im Zusammenhang mit einem konkreten künstlerischen/kulturellen Vorhaben, also im Rahmen einer Projekt- oder Jahreskulturförderung.

Worum geht es im Fairness-Prozess?

Seit Herbst 2020 läuft der bundesweite Fairness-Prozess, an dem sich Bund, Länder, Städte, Gemeinden und Interessenvertretungen aktiv beteiligen. Den Rahmen bilden die 2021 unterzeichnete „Fair-Pay-Strategie der Gebietskörperschaften“ und der „Fairness Kodex“ als Selbstverpflichtungstool der Szene. Für die Sparte Musik sitzen der Österreichische Musikrat und mica – music austria am Verhandlungstisch. Der Prozess konzentriert sich auf die öffentliche Förderpraxis, um Schritt für Schritt faire(re) Löhne und Gagen durchzusetzen und das Bewusstsein bei Veranstalter:innen und Künstler:innen zu erhöhen. Mittlerweile ist Fair Pay ein wichtiges Kriterium für öffentliche Förderungen in Österreich.

Wann sind Löhne und Gagen „fair“?

Mehrere Interessenvertretungen und Verbände haben Honorarempfehlungen für den Musikbereich erstellt. Diese Empfehlungen sind unverbindlich und unterliegen somit nicht dem Kartellrecht, werden jedoch in der öffentlichen Förderpraxis anerkannt.

Sie decken eine große Bandbreite an selbstständigen Tätigkeiten im Musikbereich ab, die von Komposition und Songwriting über Live-Aufführungen inklusive Leistungsschutzrechte bis hin zu freiem Gesangs- und Instrumentalunterricht und Musikvermittlungstätigkeiten reichen. Der Österreichische Musikrat (ÖMR) hat 2024 auch einen Honorarspiegel für selbstständige Projektarbeit in der Musik veröffentlicht. Im Angestelltenbereich dient das Gehaltsschema der IG Kultur als Orientierungshilfe.

Alle Fair-Pay-Empfehlungen können im Fair-Pay-Reader nachgelesen werden, der in neuer Auflage am 19. März 2024 im Depot Wien präsentiert wird (kostenloser Download auf www.kulturrat.at/fair-pay-reader) bzw. für den Musikbereich auch beim mica-Praxiswissen:
Fair Pay: Honorarempfehlungen für den Musikbereich

Der Österreichische Musikrat und mica – music austria haben eine Kalkulationshilfe entwickelt, die zur Unterstützung bei der Projektplanung und als Grundlage für Fördereinreichungen insbesondere für die Berechnung von Personalkosten verwendet werden kann. Es enthält auch Honorarsätze auf Fair-Pay-Grundlage:
Download: Kalkulationshilfe Musik – faire Honorare, faire Gehälter (Betaversion, ÖMR & mica – music austria), .xlsx-Datei

Wo und wie komme ich 2024 an Fair-Pay-Zuschüsse?

Damit für Veranstalter:innen und Musikinstitutionen eine faire Bezahlung von Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen realistischerweise möglich ist, müssen Förderbudgets der Kulturabteilungen entsprechend erhöht bzw. Fair-Pay-Gelder bereitgestellt werden. Dies ist derzeit noch nicht in allen Bundesländern und Städten flächendeckend umgesetzt.

Ausgewiesene Fair-Pay-Gelder werden aktuell auf Bundesebene vom BMKÖS vergeben, auf Landesebene werden sie in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Tirol sowie von der Stadt Salzburg und der Stadt Innsbruck bereitgestellt. Die Zuschüsse können im Rahmen einer Projekt- oder Jahresförderung im Bereich Kunst und Kultur beantragt werden. Andere Bundesländer wie etwa Wien haben die Förderbudgets für Kunst und Kultur insgesamt erhöht und strategische Maßnahmen (z.B. Infrastruktur, Arbeitsstipendien etc.) gesetzt.

Hier erfahrt ihr, wie ihr an entsprechende Gelder kommt:

Bundesebene – BMKÖS

Der Bund (BMKÖS) stellt seit 2022 jährlich Zuschüsse zur Schließung des Fair-Pay-Gaps in der freien Szene bereit. Für 2024 stehen 10 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fair-Pay-Gap ist die Differenz zwischen einer fairen, angemessenen Bezahlung und dem, was aktuell tatsächlich bezahlt wird. Beantragt werden die Gelder im Rahmen einer regulären Fördereinreichung an das BMKÖS (Projektanträge, ein- oder mehrjährige Förderverträge für Vorhaben in der freien Szene). Die Gelder sind zweckgewidmet – sie müssen verwendet werden, um den Fair-Pay-Gap beim Personal (Gehälter, Honorare) zu verringern. Sie können also NICHT für die Finanzierung zusätzlicher Vorhaben oder für die Anstellung von zusätzlichem Personal eingesetzt werden.

ACHTUNG: Der Bund gleicht nicht den gesamten Fair-Pay-Gap aus, sondern schüttet aliquot im Verhältnis zu seiner Förderquote am Gesamtbudget aus.

Ein Beispiel: wird eine Institution oder ein Projekt zu 50 % vom BMKÖS gefördert und der Fair-Pay-Gap beträgt 10.000 Euro, können maximal 5.000 Euro an Zuschüssen beim BMKÖS beantragt werden.
Es gilt die Formel: Anteil der Sektion Kunst und Kultur des BMKÖS an der Gesamtfinanzierung = maximaler Anteil des BMKÖS am gesamten Fair-Pay-Gap.

Bei Härtefällen (z.B. Institutionen oder Projekte mit einer hohen Eigenfinanzierungsquote oder hohem Sponsoringanteil) empfiehlt es sich, direkt mit der Förderabteilung zu sprechen und eine individuelle Vereinbarung zu treffen. Ebenso sollten Einreichende die Förderabteilung vorab kontaktieren, wenn das Personal stark fluktuiert und daher der Fair-Pay-Gap im Vergleich mit Vorjahren im Kalkulationsblatt nicht aussagekräftig dargestellt werden kann.

Kontakt: Martin Seiwald (Abteilung IV/2, Förderungen Musik &Musik-Festivals)

Weiterführende Informationen inkl. FAQ:
BMKÖS: Fair Pay

Landesebene

Land Niederösterreich

Das Land Niederösterreich stellt für das Jahr 2024 für fairere Bezahlung in der freien Szene einen Betrag von 1 Million Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse sind explizit für Fair-Pay-Maßnahmen gedacht, insbesondere für Gehälter und/oder Honorare, die einen hohen Fair-Pay-Gap aufweisen. 
Als Besonderheit sind in Niederösterreich nicht nur juristische Personen und Privatpersonen antragsberechtigt, sondern auch Gemeinden, da diese häufig als regionale Veranstalterinnen auftreten.
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der regulären Projekt- bzw. Jahresförderung.

ACHTUNG: Mit einzureichen ist ein Datenblatt, das den Bedarf des Fair-Pay-Zuschusses dokumentiert Die zusätzlich beantragte Fair-Pay-Summe muss im Kalkulations- bzw. Abrechnungsblatt unter „sonstige Förderung“ eingegeben werden. Eine Abklärung der Zuschusshöhe vorab mit der Förderabteilung ist zu empfehlen.

Kontakt: Michael Linsbauer und Matej Gajdos (Land NÖ, Abteilung Kunst & Kultur, Bereich Musik)

Weiterführende Informationen:
Land Niederösterreich: Fairness in Kunst und Kultur

Land Oberösterreich

Das Land Oberösterreich hat ein neues Fördermodell für faire Bezahlung in Kunst und Kultur installiert. Um die Planungssicherheit für Fördernehmer:innen zu verbessern, sollen ab 2024 erstmals auch mehrjährige Förderverträge vergeben werden.

Für 2024 stehen zudem 1 Million Euro an Fair-Pay-Geldern zur Verfügung, die im Rahmen der regulären Programm- und Projektförderung abgerufen werden können.

WICHTIG: Der Fair-Pay-Gap muss mindestens 40 % betragen, Institutionen mit einem höheren Fair-Pay-Gap haben Vorrang bei der Mittelvergabe. Im Zuge der Förderbeantragung muss eine Kalkulation nach Fair-Pay-Grundsätzen vorgelegt werden.

Kontakt: Pia Wiesauer (Land OÖ, Referatsleiterin Kulturförderung)

Weiterführende Informationen:
Land Oberösterreich: Fair Pay
Land Oberösterreich: Förderanträge

Land Tirol und Stadt Innsbruck

Im Land Tirol steht für Fair-Pay-Maßnahmen ein Sonderbudget zur Verfügung. Ein Fair-Pay-Zuschuss kann für Beschäftigte auf Grundlage eines echten oder freien Dienstvertrages sowie für Werkverträge auf Honorarbasis gewährt werden.

WICHTIG: Antragsberechtigt sind allerdings nur institutionelle Fördernehmer:innen, die bereits in den Vorjahren eine Förderung von der Kulturabteilung des Landes erhalten haben. Ein Plan zur Unterstützung von selbstständigen Künstler:innen der freien Szene ist derzeit in Ausarbeitung.

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der regulären Fördereinreichung – das heißt, ein Fair-Pay-Zuschuss kann nur im Zusammenhang mit einem künstlerischen/kulturellen Vorhaben beantragt werden.

Kontakt: Christian Gassl (Kulturförderung Land Tirol, Musik und darstellende Kunst)

Weiterführende Informationen:
Tirol: Regierungsbeschluss 2023 zur Fair Pay
Richtlinie Fair Pay 2024, Regierungsbeschluss 28.11.2023 (PDF)

Die Stadt Innsbruck stellt für das Jahr 2024 ebenfalls finanzielle Mittel für Fair-Pay-Maßnahmen zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt auf 80 % Fair-Pay-Niveau (des Jahres 2024). Ein Fair-Pay-Zuschuss kann für Angestellte mit echtem und freiem Dienstvertrag gewährt werden.

Weiterführende Informationen:
Stadt Innsbruck: Subventionen

Land und Stadt Salzburg

In Salzburg arbeiten alle Gebietskörperschaften gemeinsam seit 2021 daran, den Fair-Pay-Gap in Kulturinstitutionen für angestellte Kulturarbeiter:innen schrittweise bis 2024 abbauen. Rund 2,5 Millionen Euro sind für diese erste Phase der Fair-Pay-Strategie vorgesehen. Ziel ist es, 2024 das Fair-Pay-Niveau für Angestellte im Kulturbereich auf 90 % anzuheben. Dafür wurden bestehende Förderverträge entsprechend angepasst, basierend auf einem gemeinsamen Fair-Pay-Gehaltsschema. Ab 2025 startet Phase 2 der Fair-Pay-Strategie mit Fokus auf freischaffende Künstler:innen. Das Konzept dafür ist derzeit in Ausarbeitung.

WICHTIG: Für die Berechnung des Fair-Pay-Zuschusses in einer Kultureinrichtung wird die Vorjahresförderung der drei Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinde) herangezogen. Die Zusammensetzung entspricht der Förderquote.

Berechnungsbeispiel: Wurde eine Institution 2023 zu 25 % vom Bund, 25 % von der Stadt und 30 % vom Land gefördert, setzt sich der Fair-Pay-Zuschuss zu 25 % aus Mitteln des Bundes, zu 25 % der Stadt und 30 % des Landes zusammen. Die Höhe des Zuschusses wird 2024 so kalkuliert, dass 90 % des im Fair-Pay-Schema festgelegten Gehaltsniveaus erreicht werden.

Die Stadt Salzburg ist im Rahmen der Kulturstrategie UNSA im Jahr 2023 aktiv in den Fair-Pay-Prozess eingestiegen und hat im Vorjahr € 214.235 an elf Kultureinrichtungen ausgeschüttet, darunter vier Musikinstitutionen. Im Jahr 2024 wurden die Mittel für Fair-Pay erheblich erhöht – rund 1 Million Euro sind für Fair Pay in diesem Jahr budgetiert.

Kontakt: Matthias Ais (Land Salzburg, Referat 2/04 – Kunst und Kultur)

Weiterführende Informationen: Fair Pay Schema 2024 Salzburg – Gehaltsschema für Kulturarbeit/Kulturvereine (PDF)

Stadt Wien

Die Stadt Wien hat Fair Pay in ihre Kulturstrategie mit aufgenommen und setzt seit 2018 kontinuierlich Maßnahmen. Ein wichtiger Schritt war die beträchtliche Aufstockung der Fördersummen im Bereich Musik, seit 2018 um mehr als 4 Millionen Euro. Lag das Budget für Kompositionsförderung beispielsweise im Jahr 2018 noch bei 18.500 Euro, waren es 2022 bereits 200.000 Euro – das entspricht einer Erhöhung um mehr als das 10-fache (https://mitderstadtreden.at/; Quelle: Kunst- und Kulturberichte der Stadt Wien).

Weitere Maßnahmen beinhalteten Infrastrukturprojekte (Ankerzentren, Bedarfserhebung für ein Haus für neue Musik), die Etablierung von Arbeitsstipendien seit 2022 und die Einrichtung von Fachbeiräten im Bereich der Projektförderung und Kompositionsförderung für transparente(re) Fördervergaben.

Ab März wird bei Förderanträgen an die Stadt Wien zudem erstmals eine Kalkulationshilfe für FAIR PAY zur Verfügung stehen. Diese beruht auf Fair-Pay-Empfehlungen der Interessengemeinschaften im Musikbereich und wurde vom Österreichischen Musikrat gemeinsam mit mica – music austria in Abstimmung mit der Stadt Wien entwickelt.

Kontakt: Patricio Canete-Schreger (Kulturabteilung der Stadt Wien, MA 7)

Weiterführende Informationen:

Download: Kalkulationshilfe Musik – faire Honorare, faire Gehälter (Betaversion, ÖMR & mica – music austria), .xlsx-Datei
Kulturstrategie 2023, Stadt Wien
Evaluierung Fair Pay in Wien 2023 durch EDUCULT

Sonstige Förderstellen im Musikbereich

Die finanzielle Aufstockung des Österreichischen Musikfonds um insgesamt 1,5 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Fair Pay und wird Künstler:innen vor allem in der Musikproduktion und beim Musikexport bessere Perspektiven und Einkommensoptionen bieten.

Infos:
Österreichischer Musikfonds
Austrian Music Export

Weitere Förderstellen sind hier aufgelistet:
mica – music austria: Förderungen & Finanzierung
mica – music austria: Fair Pay

Autorin:
Eva-Maria Bauer
Vize-Präsidentin des Österreichischen Musikrats