„Eine Stimme steht im Dunkel…“ Kompositionswettbewerb 2022

Das Referat für Gleichstellung und Diversity der hmdw – Hochschüler*innenschaft der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien schreibt für das Jahr 2022 einen Lied-Kompositionswettbewerb aus.

Der Name des Wettbewerbs greift den Titel des Gedichts „Die Stimme im Dunkel“von Elisabeth Meinhard auf. Das Ziel des Wettbewerbs ist, den teils unbekannten Dichterinnen aus dem 20. Jahrhundert und ihren Gedichten eine Stimme zu geben und gleichzeitig neues Kammermusikrepertoire für Gesangsstimme(n) und Klavier zu schaffen.

Ausschreibungsbedingungen

1. Der Kompositionswettbewerb „Eine Stimme steht im Dunkel…“ist eine internationale Ausschreibung und richtet sich an Komponist*innen jedes Alters, Geschlechts und Nationalität.

2. Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Um die Anonymität gewährleisten zu können, müssen alle Einreichungen ausschließlich per Mail an ggd@mdw.ac.at geschickt werden. Pro Bewerber*in darf nur eine Komposition eingereicht werden.

3. Der Bewerbungszeitraum endet am 20. Februar 2023, 23:59h (MEZ).

4. Einzureichen ist eine Komposition für Stimme(n) (Solo- bis Quartettbesetzung) und Klavier mit einer Spieldauer von 3 – 10 Minuten. Das Werk muss in alle Stimmlagen transponierbar sein, für die Einreichung ist jedoch nur eine Stimmlage notwendig. Die ausgewählten Komponist*innen verpflichten sich, fristgerecht und unentgeltlich die Transpositionen für hohe, mittlere und tiefe Stimme bis zum 15.04.2023 zur Verfügung zu stellen. Eine explizite Angabe der präferierten Stimmlage(n) (Sopran, Mezzosopran, Alt, Countertenor, Tenor, Bariton, Bassbariton, Bass) bzw. des präferierten Stimmfaches – für den Fall einer Prämierung – ist erwünscht, aber nicht verpflichtend. Es stehen insgesamt 5 Gedichte zur Vertonung zur Wahl – es können auch Fragmente oder Auszüge dieser Gedichte herangezogen werden. (Liste anbei)

5. Eine Jury bestehend aus Komponist*innen, Lehrenden der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Vertreter*innen des hmdw- Referats für Gleichstellung und Diversity wählt aus den Einsendungen drei Kompositionen zur Prämierung. Die Uraufführung findet an der mdw im Juni 2023 statt.

6. Die Entscheidung der Jury wird im März 2023 auf der Website des Referats für Gleichstellung und Diversity (https://www.hmdw.ac.at/index.php/uv-referate/referat-fuer-gleichstellungund-diversity) bekannt gegeben. Die ausgewählten Bewerber*innen werden per Mail verständigt.

7. Eingereicht werden soll:

  • ein neues Werk, das bis zum Termin der Aufführung weder uraufgeführt noch veröffentlicht wurde – weder im Gesamten noch in Teilen. Bearbeitungen von bereits bestehenden Werken werden nicht akzeptiert.
  • Zudem ist ein Werkkommentar (mind. 2000 Zeichen bis max. 6000 Zeichen), beizulegen.
  • Außerdem ist der Einreichung ein ausformuliertes Curriculum Vitae (max. 1000 Zeichen), inklusive Foto (Creditangabe) beizulegen.
  • Die Unterlagen sind entweder in der deutschen oder englischen Sprache zu verfassen.
  • Die eingereichten Kompositionen und Werkbeschreibungen dürfen nicht mit dem Namen des*der Komponist*in beschriftet sein oder in anderer Weise die Identität verraten.
  • Zu ihrer Kennzeichnung darf lediglich ein selbst gewählter vierstelliger Zahlen-Code verwendet werden, der auf allen Unterlagen angeführt werden muss. (Erst im Rahmen des Konzerts werden die Namen bekanntgegeben.)

8. Vorgesehen sind drei Preise in der Gesamthöhe von EUR 3000,-. Die konkrete Aufteilung des Preisgeldes obliegt der Jury. Die Jury behält sich vor, Preise nicht zu vergeben bzw. Preise aufzuteilen. Weiters erhalten alle ausgewählten Komponist*innen eine Kopie des Live-Mitschnitts sowie eine Preisurkunde.

9. Es ist rechtlich nicht möglich, die Entscheidungen der Jury anzufechten.

10. Mit der Anmeldung räumen alle Bewerber*innen der hmdw das Recht ein, im Nachhinein Angaben zur Person zu veröffentlichen und an Dritte weitergeben zu können.

11. Die hmdw behält sich zudem ein Dokumentationsrecht vor und ist berechtigt, alle Konzerte oder Veranstaltungen des Wettbewerbs akustisch, sowie visuell zu dokumentieren und diese Dokumentationen zur Bekanntmachung des Wettbewerbs zu nutzen. Diese Bild- und/oder Tonaufnahmen dürfen honorarfrei zur Berichterstattung in allen Medien verwendet und zu diesem Zweck vervielfältigt, verbreitet, aufgeführt, gesendet und/oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

12. Das Urheberrecht verbleibt bei den Komponist*innen.

13. Für die Reise- oder Aufenthaltskosten müssen die Komponisten*innen selbst aufkommen.

14. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verpflichtet sich die*der Komponist*in dazu, sämtliche Wettbewerbsbedingungen zu akzeptieren und zu erfüllen. 15. Der Rechtsweg ist in allen Belangen des Wettbewerbs ausgeschlossen.

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Links:
hmdw