Die österreichischen Kunst- und Kultur-Interessensvertretungen präsentieren ihr „KOALITIONSABKOMMEN“

Noch bevor eine neue Regierung in Österreich steht, machen sich die österreichischen Kunst- und Kultur-Interessensvertretungen daran, schon jetzt ihre Anliegen und Forderungen an eine etwaige zukünftige Regierung zu formulieren. Präsentiert wurden diese unter dem Titel „Kunst und Kultur: Unser Koalitionsprogramm“ im Rahmen einer Pressekonferenz am 28. Oktober 2019 von VASILENA GANKOVSKA (IG Bildende Kunst), YVONNE GIMPEL (IG Kultur Österreich), HARLAD HUBER (Österreichischer Musikrat), MARIA ANNA KOLLMANN (Dachverband Filmschaffende), ULRIKE KUNER (IG Freie Theaterarbeit), WERNER RICHTER (IG Übersetzerinnen Übersetzer) und GERHARD RUISS (IG Autorinnen Autoren).

Das Koalitionsabkommen enthält die Mindestanforderungen an das Kunst- und Kulturprogramm der Regierung für die nächsten fünf Jahre und beruht auf 4 Grundsätzen:

– auf verlässliche Rahmenbedingungen für Kunst- und Kulturschaffende
– Kunst und Kultur als Mittel der Auseinandersetzung und Verständigung
– gleichberechtigter Umgang mit allen Beteiligten
– offene Zugänge und Teilnahme für alle.

ALLGEMEIN GEFORDERT WERDEN

  1. Ein eigenständiges Bundesministerium für Kunst, Kultur und Medien inklusive Auslandskultur und Urheber/innen/recht.
  2. Einrichtung einer ständigen Arbeitsplattform zwischen den Ressort-Verantwortlichen für Kunst, Kultur und Medien und der Kunst- und Kulturszene mit mindestens vier Terminen im Jahr.
  3. Förderungsoffensive für Kunst und Kultur. Fokus auf die Kunst- und Kulturschaffenden, die Kunst- und Kulturinitiativen und ihre Interessenvertretungen.
  4. Jährliche Valorisierung der Kunst- und Kulturförderungsmittel und der Kunst- und Kulturförderungen.
  5. Besetzung von Beiräten und Jurys ausschließlich nach sachlich-inhaltlichen Gesichtspunkten mit Einspruchsmöglichkeit der Interessenvertretungen.
  6. Mehrjährige Förderverträge für alle Einrichtungen, deren Tätigkeit sich über ein Kalenderjahr erstreckt.
  7. Kostenwahrheit bei Förderhöhen durch Einhaltung sozialer und wirtschaftlicher Mindeststandards für Künstler/innen sowie Kulturarbeiter/innen (Fairpay).
  8. Durchgängige und durchlässige kulturelle und künstlerische Bildung vom Kindergarten bis zur universitären Ausbildung.
  9. Grundlegende Verbesserung der sozialen Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden und Reform des Künstler/innen-Sozialversicherungsfonds.
  10. Schaffung eines Urheber/innen-Vertragsrechts inklusive Gesamtvertragsfähigkeit für Berufsvereinigungen. Faire Vergütung von Urheber/innen und ausübenden Künstler/innen.
  11. Sicherung der Medienfreiheit und -vielfalt, insbesondere der Unabhängigkeit des ORF, des öffentlich-rechtlichen Bildungs- und Kulturauftrags und des nicht-kommerziellen Mediensektors.
  12. Einhaltung internationaler Verpflichtungen, insbesondere bei der Umsetzung von UNESCO-Konventionen in nationales und EU-Recht, auch gegenüber Kunst- und Kulturschaffenden aus Drittstaaten.

FORDERUNGEN DES MUSIKSEKTORS

  1. Ministerium für Kunst und Kultur:
    Einrichtung eines für Kunst und Kultur zuständigen Ministeriums als Ansprechpartner für Standesvertretungen und Plattformen und zur Vertretung der Interessen der Kunst- und Kulturschaffenden auf Ministerebene in der EU.
  2. Kulturelle Vielfalt:
    Die UNESCO-Konventionen zur kulturellen Vielfalt und zum immateriellen Kulturerbe sind in einem permanenten strukturierten Dialog der Ministerien für Kunst und Kultur, Äußeres, Justiz, Bildung, Wirtschaft, Soziales und Wissenschaft mit den Musikschaffenden und deren Interessenvertretungen umzusetzen und dafür auch entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
  3. Budget für Kunst und Kultur:
    Das Budget für die Kunst insgesamt, und im Besonderen für die zeitgenössischen musikalischen Genres, ist gemäß dem jeweiligen Bedarf der Kunstgattungen entsprechend zu erhöhen und jährlich zu valorisieren.
  4. Musik und Bildung
    + Der Musikunterricht muss qualitativ und quantitativ in allen allgemeinbildenden Schulen, insbesondere in Volksschulen, abgesichert werden. Die formalen und rechtlichen Voraussetzungen für eine durchgängige und durchlässige musikalische Bildung vom Kindergarten bis zur universitären Ausbildung sollen im österreichischen Bildungswesen verankert werden.
    + Wieder-Einrichtung einer Stabstelle mit einer fachlich kompetenten Ansprechperson für Musik im Bildungsministerium. Ausloten von Impulsen unter Einbeziehung von ExpertInnen des Musiksektors in Anschluss an den „Bericht zur Vermittlung von musikalischer Bildung“ von Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und Bundeskanzleramt.
    + Im Zuge des Ausbaus ganztägiger Schulformen sind entsprechende Rahmenbedingungen für pädagogische, räumliche und zeitliche Kooperationen von Schulen, Musikschulen und Musikverbänden in allen Bundesländern zu schaffen (vgl. „Positionspapier des ÖMR zu musikalischer Bildung“). Anerkennung der Bildungsleistung der Musikschulen und Einbeziehung der Musikschulen in die Bildungsstatistik.
    + Aufbau und Verankerung der musikalischen Ausbildung aller Volksschul-PädagogInnen.
  5. Urheberrecht und Internet
    Durch das Internet haben sich die Wertschöpfungsketten gravierend verändert. Internet Service Provider und Musikplattformen sind wesentliche Verbreitungs- und Vermarktungstools für Musik geworden und gewinnen laufend an Bedeutung. Musikschaffende und ProduzentInnen erhalten aber für einen substanziellen Teil des digitalen Musikkonsums keine faire Entlohnung. Grund dafür ist die derzeit unklare urheberrechtliche Verantwortung von User Uploaded Content-Plattformen, wie etwa YouTube. Ziel der aktuellen Reformbestrebungen des europäischen und nationalen Urheberrechts muss daher die Stärkung der Content-Branchen gegenüber den Internet-Plattformen und die Beseitigung der sog. Wertschöpfungslücke („Value Gap“) sein. Wichtig ist die Stärkung des Urheberrechts (Authors‘ Right).Weitere Voraussetzung für eine faire Abgeltung der Rechte von UrheberInnen, InterpretInnen und der in der Branche tätigen EPUs/KMUs (Labels, Verlage usw.) ist Transparenzsicherung, faire Vertragsgestaltung, die Sicherung eines entsprechend platzierten repräsentativen Angebots an heimischer Produktion – wozu auch die non-linearen Online-Musikanbieter analog zu den konventionellen Medien verpflichtet werden sollen (analog der EU-AVMD/Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie) – sowie die Stärkung und Standortsicherung der heimischen Verwertungsgesellschaften.
  6. Musikwirtschaft und Musikexport
    Höherdotierung des Österreichischen Musikfonds (ÖMF) sowie der gemeinsamen Initiative von mica – music austria und Österreichischem Musikfonds: „Austrian Music Export“ auf insgesamt jedenfalls 3 Mio. Euro.
  7. Medien/ORF
    Gewährleistung der Einhaltung des ORF-Gesetzes bezüglich des Kultur- bzw. Bildungsauftrags. Sicherung eines repräsentativen Anteils von Musikproduktionen aus Österreich, vor allem in den Kernzeiten, im öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebot. Beseitigung des Unterschieds bei Sendezeitanteilen von Musik aus Österreich zwischen Nacht- und Tageskernzeiten: Anhebung des Anteils während der reichweitenstarken Tageszeiten. Verpflichtende Einbindung und Anreize, auch für den privaten Rundfunk, Musik aus Österreich aller Genres breiteren Raum on air zu geben.
  8. Soziale Lage
    Es sind geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, um die soziale Lage der musikschaffenden UrheberInnen und InterpretInnen sowie der in der Branche tätigen EPUs deutlich und nachhaltig zu verbessern. Dies betrifft insbesondere den Bereich Sozialversicherung und KSVF aber auch weitere Bereiche, deren gesetzliche Regelungen der Arbeitssituation von Musikschaffenden nicht gerecht werden – insbesondere die Harmonisierung der diversen Einkommensstränge im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht. Ausweitung der Möglichkeiten, Bundesarbeitsstipendien für künstlerische Leistungen auch mehrjährig zu bekommen.

ORF-Bericht
SN-Artikel

Links:
IG Kultur Österreich
IG Bildende Kunst
Österreichischer Musikrat
Dachverband Filmschaffende
IG Freie Theaterarbeit
IG Übersetzerinnen Übersetzer
IG Autorinnen Autoren