Die Entscheidung ist gefallen. Nach Jahren des Rechtsstreits zwischen der AUSTRO MECHANA und dem AMAZON-Konzern entschied der OBERSTE GERICHTSHOF am 15. März 2016 in der Frage der Speichermedienvergütung (“Festplattenabgabe”) nun zugunsten der österreichischen Verwertungsgesellschaft. AMAZON ist nun zur Zahlung der Speichermedienvergütung verpflichtet. Zudem bestätigt der OGH mit dem Urteil das österreichische System der Privatkopievergütung.
Zum Verfahren
Bereits 2007 haben die österreichischen Verwertungsgesellschaften unter Federführung der austro mechana Klage gegen Amazon eingebracht, da sich der Internethändler weigerte, in Österreich die gesetzlich vorgesehene Urheberrechtsabgabe für Privatkopien zu zahlen. 2013 bestätigte der Europäische Gerichtshof grundsätzlich die Position der UrheberInnen und Kunstschaffenden, jedoch mit der Auflage, dass die nationale Gesetzgebung bestimmte Kriterien zu erfüllen habe. Dies nahm Amazon zum Anlass, die EU-Rechtswidrigkeit des österreichischen Systems der Privatkopievergütung zu behaupten. Nachdem die Unterinstanzen Amazon zur Überraschung vieler Experten Recht gaben, war es am Obersten Gerichtshof, eine Entscheidung in letzter Instanz zu treffen.
Fördervergabe
Das Verfahren hatte einen direkten Effekt auf die österreichische Kunst- und Kulturförderung und damit auch Musikförderung. Die Verwertungsgesellschaften sahen sich aufgrund der Rechtsunsicherheit gezwungen, die Auszahlung an die Förderinstitutionen, wie etwa dem SKE-Fonds und dem Österreichischen Musikfonds, auszusetzen. Mit der nun getroffenen Entscheidung zugunsten der austro mechana darf gehofft werden, dass sich die Situation wieder normalisiert und die betroffenen Stellen ihre Aufgaben wieder im vollen Umfang aufnehmen können.
Der Geschäftsführer der austro mechana, Dr. Gernot Graninger, zum Urteil: „Wir sind sehr froh, endlich Klarheit und Rechtssicherheit für die Kunstschaffenden erhalten zu haben. Der OGH hat eine richtige Entscheidung getroffen und die Zahlungspflicht eines multiterritorialen Konzerns bestätigt, der sich seit über 10 Jahren seiner Pflichten nach Österreichischem und europäischem Recht zu entziehen versucht hat. Endlich können wir unsere sozialen und kulturellen Leistungen wieder aufnehmen.“
Ab wann können die Kunstschaffenden nun wieder damit rechnen, dass soziale Hilfen und Zuschüsse sowie die Kunst- und Kulturförderungen wieder vergeben und zugesagt werden? Laut Markus Lidauer vom SKE-Fonds muss die austro mechana nun rechtswirksam beschließen, dass die Speichermedienvergütung wieder fließen kann. Diesen formalen Beschluss sollte es in Kürze geben, ein genaues Datum gibt es noch nicht. Das bedeutet, Speichermedienvergütung wird auch den anderen Kunstsparten/Verwertungsgesellschaften (Film, Musikproduzenten, Literatur, bildende Kunst) endlich wieder zugewiesen und überall jeweils zu 50% direkt mit den Tantiemen bzw. indirekt über die SKE bezahlt und verteilt.
Die SKE-Fonds wandeln mit diesem Beschluss der austro mechana ‘Beiratsbeschlüsse unter Vorbehalt’ eines ganzen Jahres in konkrete Zusagen um. Die können sofort kommuniziert bzw. gegebenenfalls schon abrechnet werden. Man hofft, dass das innerhalb von 2 bis 3 Wochen gelingt, so Markus Lidauer. „Wir sind sehr glücklich. Für alle Kunstschaffenden ist die Bestätigung ihrer Vergütung ein überaus wichtiger Entscheid. Der hat Signalwirkung über Österreich hinaus auch für alle anderen EU-Staaten.“
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AKM / austro mechana