Die INITIATIVE URHEBERRECHT ÖSTERREICH lud zur ersten Jahreskonferenz mit den Schwerpunkt-Themen generative künstliche Intelligenz (KI), gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) und Streaming. Zwei Tage lang ging es um die Fragen: Was funktioniert? Was funktioniert nicht? Wo gibt es Regelungs- bzw. Reformbedarf? Eine Zusammenfassung.
Unterrepräsentanz der Kreativen
Michel Walter, Rechtsanwalt und so etwas wie der Doyen des österreichischen Urheberrechts, fasste es eingangs der Konferenz gut zusammen: Wenn man sich die Entwicklung der letzten Jahrzehnte im Urheberrecht ansieht, müsse man feststellen, dass die kreative Seite interessenspolitisch eindeutig unterrepräsentiert war. „Wir haben hier in Österreich urheberrechtlich und vor allem urhebervertragsrechtlich immer noch nicht den Stand des deutschen Rechts erreicht“, so Walter, „sondern hinken sechzig Jahre hinterher.“ Vielleicht werde ja die Initiative Urheberrecht genau an dieser traurigen Tatsache etwas ändern.
Der zweite ebenso unerfreuliche Befund: „Im Urheberrecht wird dann etwas novelliert, wenn EU-Richtlinien einen neuen Rechtsrahmen vorgeben.“ Und nur dann. Es gibt also keine nationalen Initiativen zur Reform. Aber auch in der Umsetzung der europäischen Richtlinien ins nationale Recht nutze der Gesetzgeber seine Freiräume nicht.
Und so habe man es bislang auch nicht geschafft, ein funktionierendes und sinnvolles Haftungsregime zu installieren. „Man schrieb zunächst nur fest, wer nicht haftet, nicht aber wer haftet und wie die Ansprüche durchzusetzen sind.“ Art 17 DSM-Richtlinie 2019 habe das zum Teil wieder ins rechte Licht gerückt, aber nur zum Teil und unzureichend, so Walter. Seine Forderungen daher:
- eine entsprechend klarstellende Novellierung der Haftungsbestimmungen
- der berühmte 3-Stufen-Test, dem jede freie Werknutzung zu unterziehen ist, d.h. die Regel, wonach eine Werknutzung nur dann frei sein kann, wenn sie die normale Werkverwertung nicht beeinträchtigt und auch sonst legitime Interessen des Urhebers/der Urheberin (auf gerechte Entlohnung, faire Bezahlung etwa) nicht verletzt, soll ins nationale Recht umgesetzt werden, damit sie als Auslegungsmaxime herangezogen werden kann.
- Rechtlich immer noch ungeklärt ist, ab wann die Weitergabe geschützten Materials in sozialen Medien die Öffentlichkeit anspricht oder nicht. Der Gesetzgeber, so Walter, müsse hier endlich Klarheit schaffen.
- Die Zukunft für einen gerechten Ausgleich zwischen Kreativen und Produzent:innen ortet Walter in direkten Vergütungsansprüchen.
- Urheberpersönlichkeitsrechte werden bislang stiefmütterlich behandelt, sind aber ein wichtiges Instrument [und werden in naher Zukunft wohl umso wichtiger, v.a. in Zusammenhang mit KI, wenn es um die Nachahmung von urheberrechtlich geschützten Werken geht, wo man wohl mit Urheberrechten allein kaum das Auslangen finden wird, Anm.].
Keine angemessene Vergütung beim Streaming
Rechtsanwalt Oliver Ertl meinte in seinem Vortrag, die nur sparsame Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Urheberrecht habe vor allem einen Grund: Die institutionelle Schwäche der Urheber:innen, die bei Verhandlungen der WKÖ gegenüberstehen, die traditionell einen guten Draht zur Regierungspartei ÖVP haben. Aber Urheber:innen hätten mehr Rechte als sie glauben, so Ertl.
- So findet sich in § 18c (Sendung und Zurverfügungstellung durch Anbieter großer Online-Plattformen) nicht nur die Klarstellung, dass die großen Online-Plattformen den Content, den ihre User massenhaft hochladen, zu lizenzieren haben; sie haben dafür auch Rechteklärungen durchzuführen – und zwar proaktiv. D.h. Rechteinhaber:innen haben das Recht darauf, dass große Online-Plattformen an sie herantreten.
- Ähnlich der Auskunftsanspruch nach § 37c UhrG: Er sieht vor, dass Urheber:innen gegenüber jedem Rechteverwerter, dem er:sie Rechte eingeräumt hat, einen Anspruch auf Auskunft über das Ausmaß der Nutzungen hat und das Ausmaß der Einnahmen, die daraus erzielt wurden. Von diesem Recht müsse man aktiv Gebrauch machen, so Ertl.
- Und es bestehe die Hoffnung, dass im kollektiv wahrgenommenen Bereich höhere Vergütungen ankommen, d.h. dass sich die Lizenzgebühren, die Anbieter wie YouTube an die Rechteinhaber:innen zahlen, durch die Umsetzung der Richtlinien erhöhen lassen. Das Problem bestehe nur darin, dass diese Verhandlungen (zwischen YouTube und Verwertungsgesellschaft) unter strengster Geheimhaltung stattfinden. D.h. die entsprechenden Verträge enthalten Geheimhaltungsklauseln, die es den Vertragspartner:innen verbieten, über den Inhalt der Verhandlungen zu sprechen.
- Weiteren Reformbedarf ortet Ertl beim so genannten „Bestseller-Paragraphen“, der eine nachträgliche Vertragsanpassung vorsieht, wenn eine vertraglich eingeräumte Vergütung deutlich unter dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert des Werks liegt (weil das Werk unvorhergesehen zum Bestseller wird). Die Bestimmung schwächt eine Unverhältnismäßigkeit durch den Anspruch auf Nachverhandeln ab. Hier habe es sich der Gesetzgeber nicht nehmen lassen, ins Gesetz zu schreiben, dass sich die Vereinbarung als „eindeutig unverhältnismäßig“ erweisen muss. Nur „unverhältnismäßig“ habe offenbar nicht gereicht. Was genau das nun heißt, werde man ausjudizieren müssen, so Ertl.
- Ertl fordert einen Anspruch auf angemessene und faire Vergütung für die massenhafte Nutzung und nennt Zahlen für den Streaming-Bereich: Wenn 10 Euro durch ein Spotify-Abo reinkommen, behält sich davon Spotify 3 Euro, 4,20 Euro gehen an die Plattenfirmen und 1,27 Euro bekommen die ausübenden Künstler:innen (Vertragskünstler:innen wohlgemerkt, die Studiomusiker:innen bekommen gar nichts), 50 Cent gehen an die Verleger:innen und 1 Euro geht an die Schöpfer:innen der geschützten Werke. Schon allein daraus sei ersichtlich, „dass wir es mit einem massiven Marktungleichgewicht zu tun haben. Im Vergleich dazu waren es im althergebrachten Tonträgermarkt durchschnittlich 75 %, die sich die Plattenfirmen einbehielten, und 25 %, die an die Urheber:innen gingen.
- Ein Recht sei angesichts einer solchen Marktübermacht immer nur so viel wert wie seine Durchsetzbarkeit. Um zu angemessenen Beteiligungen zu kommen, bräuchte es erst einmal eine:n Verhandlungspartner:in. Das wäre laut Gesetz aber nur eine Einrichtung, die „die weitaus überwiegende Mehrheit der Mitglieder einer Berufsgruppe vertritt“. Auch hier habe offenbar eine „überwiegende Mehrheit“ gesetzlich nicht gereicht, es habe die „weitaus überwiegende“ sein müssen. Hier brauche es eine gesetzliche Erleichterung, um in Verhandlung treten zu können.
- Und ganz allgemein gibt Ertl zu bedenken, dass die Verwertungsgesellschaften ausgehungert werden, wenn wir in den Bereichen der neuen, massenhaften Nutzung keine wirksamen Vergütungsansprüche haben und auf der anderen Seite die alten Einnahmequellen aus der Festplattenabgabe und der Senderechtsvergütung in den Hintergrund treten. „Dann kommt kein alljährlicher Scheck mehr zu den Kunstschaffenden und es gibt auch Veranstaltungen wie diese hier nicht mehr.“ D.h. die Verwertungsgesellschaften können ihre vielen sozialen Aufgaben nicht mehr adäquat erledigen.
Enteignung und Selbstvergewisserung
Matthias Hornschuh (Sprecher der Kreativen) und Katharina Uppenbrink (Geschäftsführerin) der deutschen Initiative Urheberrecht sprachen über Chancen und Risken für die Kunstschaffenden, die sich aus der praktischen Anwendung von künstlicher Intelligenz ergeben. Das Urheberrecht sei eigentlich ein Ausgleichsrecht, so Hornschuh, es entwickle sich aber zu einem Ungleichheitsrecht. In einem dysfunktionalen Markt wie dem Musikmarkt liege die einzige Chance auf einen ausreichenden Schutz des Individuums daher im Kollektiv. Urheber:innen und Kreative müssten gemeinsam dafür kämpfen nicht unterzugehen „im Mahlstrom, in dem wir uns befinden.“ KI sei ein Treiber der laufenden Enteignung, so Hornschuh, „unsere Klienten fühlen sich total abgemeldet.“
Seine Forderungen:
- Die Rahmenbedingungen müssen dahingehend geändert werden, dass sie eine angemessene, tragfähige Entlohnung und eine soziale Absicherung von Künstler:innen ermöglichen
- Jede:r Zuwendungsempfänger:in öffentlicher Mittel müsste dazu verpflichtet werden, oberhalb der Branchen-Standards zu vergüten. Dazu muss ausdrücklich und explizit auch der öffentliche Rundfunk gehören.
- Es muss endlich in den Köpfen ankommen, dass „wir Kunstschaffenden auch Wirtschaft sind. Wir werden im KI-Thema gerade assortiert zugunsten der Industrie.“
Vor genau einem Jahr wurde ChatGPT freigeschaltet. Es sei atemberaubend, in welcher Geschwindigkeit sich die Technologie in diesem einen Jahr entwickelt hat, so Hornschuh. Der Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar sprach in Zusammenhang mit der massenhaften und unlizenzierten Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zum Zwecke des Trainings von KI vom „größten Diebstahl der Menschheitsgeschichte“. Das fasse es gut und prägnant zusammen. Urheberrechte würden bewusst missachtet. In den USA habe das eine wahre Prozessflut ausgelöst, während hierzulande bis dato nichts passiere, was laut Hornschuh einmal mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zu tun habe, aber auch damit, „dass wir klammer finanziert sind und es uns daher schwerer fällt, die Kohle an den Start zu bringen.“ In den USA gäbe es auch die Möglichkeit der Class-Action, „d.h. einer kann für alle klagen, das Geld einsammeln und ein generalisierungsfähiges Urteil anstreben.“ Bei uns sei das nicht so leicht. ChatGPT habe allein in drei Monaten hundert Millionen aktive Benutzer:innen [das sind Nutzer:innen, die einen Account haben und wiederkommen, Anm.] gewonnen. Die Geschwindigkeit der Datenverarbeitung und damit der Lernkurve verhalte sich exponentiell. Kulturwandel brauche aber Zeit. „Wir sind nicht in der Lage, uns so schnell zu adaptieren wie dieser technologische Wandel voranschreitet.“ Genau deshalb gab es den Ruf nach einem Moratorium, der nichts weiter gewesen sei, so Hornschuh, als der Ruf nach einem Diskurs, nach einer Selbstvergewisserung.
Matthias Hornschuh fordert daher im Namen der deutschen Initiative Urheberrecht:
- Regeln für den Umgang und Transparenz da, wo Daten herangezogen wurden, Wissen über die Verarbeitung und eine Kennzeichnung der Erzeugnisse, damit man weiß, ob ein Output von einer Maschine bzw. mit Beteiligung einer Maschine gemacht wurde.
- faire Vergütung und kein Training ohne Einverständnis der Berechtigten. Im Grunde genommen sei das trivial, so Hornschuh, weil so selbstverständlich.
- Die Data-Mining-Schranke [die gesetzliche Ausnahme zugunsten einer freien Werknutzung für Data Mining, die auch für generative KI herangezogen werden könnte, Anm.] muss korrigiert werden, denn „Uneindeutigkeiten führen zur Rechtsunsicherheit.“
- Es werde seitens der Industrie immer um Verständnis geworben, so Hornschuh. „Wir müssen die Technologie verstehen“, heißt es. „Aber keiner nimmt sich Zeit, die Kunst, die Kultur, die Sorgen der Kreativen zu verstehen.“ Der Diskurs sei uns entglitten, „weil Technologie als Ikone der Innovation gilt.“
- Hornschuh plädiert für Vorsicht. Die Initiative sei nicht gegen Fortschritt, aber es brauche Vorschriften, „denn wenn unsere Daten die einzigen sind, die es braucht, um den Fortschritt zu ermöglichen, dann wollen wir auch dafür entlohnt werden.“
Keine Transparenz, keine Kontrollen
Gernot Schödl, Geschäftsführer der VdFS (Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden) und im Vorstand der Initiative Urheberrecht Österreich, wies in seinem Vortrag darauf hin, dass der Begriff „Tonträgerhersteller“ aus den 1960er und 1970er Jahren komme.
- „Tonträgerhersteller sind die Musiker:innen heute selber.“ Es gebe kaum noch physische Tonträger, wenn man den Vinylboom und andere Kleinmärkte ausnimmt.
- Auch die Produktionskosten hätten sich geändert. Kosten für den Aufbau von Künstler:innen würden kaum mehr anfallen. Die Kosten, die Major-Labels für den Aufbau von jungen Künstler:innen ausgeben, lägen im einstelligen Prozentbereich. Die, die für kulturelle Identität sorgen, für kulturellen Pluralismus, seien zweihundert Klein- und Kleinst-Labels, so Schödl. „Warum stützt der österreichische Gesetzgeber dann drei große Konzerne, die einen marginalen Anteil am österreichischen Repertoire vertreten?“ Er könnte ja ebenso gut die zweihundert Indies und damit österreichische KMUs fördern, gab Schödl zu bedenken. Er fordert daher ein Umdenken und eine Anpassung des Urheberrechts an die geänderten Marketing- und Produktionsprozesse.
- „Es gibt keine Transparenz und keine Kontrollen“, so Schödl. Im Rahmen einer aktuellen Fernseh-Dokumentation habe ein deutsches Journalisten-Team versucht, herauszufinden, welche Deals Major-Labels mit Streaming-Diensten geschlossen haben. Ohne Ergebnis. Zu wohlgehütet sei das Geheimnis solcher Verhandlungen.
- Es brauche aber endlich eine angemessene Vergütung. „Komponist:innen bekommen ein bisschen was, die Musiker:innen gar nichts“, so Schödl. Was wäre, wenn der Streaming-Bereich, der die Sendung ersetzt hat, genauso abgegolten würde wie früher die Sendung, nämlich 50:50?
- Schödl forderte auch eine Modernisierung des Urheberrechts. Nicht nur, dass ein „Werklmann-Paragraph“ nicht mehr zeitgemäß sei, es gäbe auch massive Wertungswidersprüche. So wird seit zwanzig Jahren gerichtlich darüber diskutiert, ob zwei Sekunden Sampling von Moses Pelham von der freien Werknutzung des Zitats gedeckt sind oder nicht [Verfahren der Band Kraftwerk gegen den Rapper und Musik-Produzenten Moses Pelham wegen unerlaubten Samplings, Anm.]. Gleichzeitig habe der europäische Gesetzgeber 15 Sekunden in der Online-Nutzung freigestellt. „Was denkt sich da junge Produzent:innen, wenn sie siehen, wie das geregelt ist?“ Sie sind verwirrt, so viel ist sicher.
Erster Schritt in die richtige Richtung
Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen Autoren erinnerte daran, dass der lockere Auftritt von Künstler:innen auf den Bühnen oft darüber hinwegtäusche, wie wahr das sei, was Karl Valentin einmal in ein Zitat packte, dass Kunst nämlich schön sei, aber viel Arbeit mache. Er wünscht sich eine Urheberrechts-Reform, die nicht die Umsetzung einer Richtlinie ist, denn grundsätzlich werde nur dann reformiert, wenn eine EU-Richtlinie eine Notwendigkeit der Umsetzung vorsieht, als gäbe es keinen eigenen Reformbedarf. Die große Reform sei ausständig. Insgesamt stelle er Entwicklungen fest, die ihm nicht gefallen können: „Eine Ausweitung der freien Werknutzung, die alle einen Schönheitsfehler haben: Sie sind ohne Abgeltung vorgesehen.“ Zum Wohle der Menschheit wäre das ja okay, aber nicht für die Gewinne von Konzernen. Die Umsetzung der EU-Richtlinien seien auf unterstem Niveau passiert; d.h. man habe nur darauf geschaut, wie man sie gerade noch erfüllen kann. Der Bedarf zur Reform sei aus Sicht der Kunstschaffenden groß.
Diesen Bedarf allerdings wollte die Politik – bei der Jahreskonferenz vertreten durch Kurt Egger (Mediensprecher der ÖVP) und Eva Blimlinger (Abgeordnete zum Nationalrat, Die Grünen) nicht anerkennen. Es gäbe halt unterschiedliche Player mit unterschiedlichen Wünschen, denen man gerecht werden müsse, die Uhreberrechts-Richtlinie sei umgesetzt (Kurt Egger, ÖVP). Und die Kritik am Versagen der Politik sei ungerecht, schließlich habe man in der Kulturförderung sehr viel erreicht, d.h. für eine Anhebung der Förderbeträge gesorgt (Eva Blimlinger, Die Grünen).
Dazu sei folgender Kommentar erlaubt: Durch das Verweisen auf vermeintlich unterschiedliche Interessen der Wähler:innen und die unbestrittenen Erfolge im Subventionsbereich werden zwei Tatsachen schlichtweg geleugnet:
- Wessen Wünsche durch eine zögerliche Umsetzungspolitik europarechtlicher Vorgaben im Urheberrecht erfüllt werden, ist ganz klar: Die der Plattformbetreiber. Die sitzen allerdings fast ausnahmslos in den USA. Die Wertschöpfung findet demnach in den USA statt, Steuern werden in den USA gezahlt. Und auch potenzielle Wähler:innen leben dort.
- Es macht einen gravierenden Unterschied, ob mit künstlerischer Leistung ein geregeltes Einkommen zu einem fix eingepreisten Tarif erzielt wird oder man per Antrag, im Förderweg also, darum ansuchen muss. Man stelle sich die Reaktion von Politiker:innen vor, dem man verkündet, er:sie werde ab nächsten Monat nur noch 60 % seines Einkommens erhalten. Die restlichen 40 % könne er:sie ja über eine gut ausgebaute Förderschiene lukrieren.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Die Jahreskonferenz war eine äußerst gelungene Veranstaltung. Ein erster Schritt ist durch diese Veranstaltung getan in Richtung Organisation einer schlagkräftigen Interessensgemeinschaft der Urheber:innen. Weitere Veranstaltungen werden folgen, und das ist wichtig, denn wie Matthias Hornschuh von der deutschen und Gernot Schödl von der österreichischen Initiative Urheberrecht mehrfach unisono betonten: Der Schutz des Individuums liegt im Kollektiv!
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