Der ÖSTERREICHISCHE MUSIKRAT begrüßt Urheberrechtsnovelle

Der ÖSTERREICHISCHE MUSIKRAT (ÖMR) begrüßt, dass die Einführung der Speichermedienvergütung im aktuellen Entwurf der Urheberrechtsnovelle enthalten ist, erachtet jedoch einige Nachbesserungen im Sinne einer fairen Vergütung für Urheber und Urherberinnen als notwendig.

Der Österreichische Musikrat sieht in dem Gesetzesentwurf ein positives und deutliches Signal der Politik in Richtung fairer Entlohnung der heimischen Kunst- und Kulturschaffenden. „Die Speichermedienabgabe ist als Weiterführung der bewährten Leerkassettenvergütung so sinnvoll wie notwendig, da sich die Medien für Privatkopien stark in den digitalen Bereich verlagert haben“, so ÖMR-Präsident Dr. Harald Huber.

„Allerdings sieht der vorliegende Entwurf für eine Urheberrechtsnovelle eine zweifache Deckelung der Festplattenabgabe vor: Maxialmaleinnahmen von 29 Mio. Euro, sowie 6% auf den Preis von Speichermedien und 11% auf den Preis von Geräten. Diese Deckelung ist zum Nachteil der UrheberInnen und soll daher entfallen, denn die durch Nutzungen entstehenden Vergütungen sollen zur Gänze ausbezahlt werden. Eine willkürliche Vermengung von Speichermedien- und Reprographievergütung ist ebenfalls abzulehnen“, ergänzt Günther Wildner, Generalsekretär des ÖMR.

In weiterer Folge schafft der Entwurf aus heutiger Sicht eine Reihe von Problemen, die den Vollzug des Gesetzes erheblich erschweren werden: Aufwändiges Prozedere bei der Rückvergütung für Privatpersonen, Nachweis von geringfügiger Nutzung für Vergütungsentfall und Einsatz eines Beirats aus Bundeswirtschaftskammer, Verwertungsgesellschaften und Bundesarbeitskammer für Vergütungsverhandlungen.

Nur mit einer entsprechenden Überarbeitung kann das geplante Gesetz den vom Gesetzgeber intendierten Nutzen für die UrheberInnen in adäquater Form sicherstellen. Mit dem vor wenigen Tagen erfolgten OGH-Beschluss, dass auf Mobiltelefone mit Audioplayer die Festplattenabgabe einzuheben ist, wurden parallel dazu alle rechtlichen Weichen für eine Stärkung von Schutz und Vergütung geistigen Eigentums gestellt.

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