Das Land Oberösterreich unterstützt seine freien Künstler*innen

Die Coronakrise und die mit ihr verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus  – u.a. das Verbot von Veranstaltungen – haben nicht wenige freischaffende Künstler*innen in eine missliche finanzielle Lage gebracht. Um den in Not geratenen Kunstschaffenden zu helfen, hat das LAND OBERÖSTERREICH nun zugesagt, diesen – sollten sie für Hilfsmaßnahmen des Bundes nicht infrage kommen – die Mindestsicherung zu zahlen. Beantragen kann man diese ab 5. Mai.

Oberösterreichische Kulturschaffende, die seit Beginn der behördlichen Schutzmaßnahmen in Zusammenhang mit COVID-19 in eine finanzielle Notlage geraten sind und eine Absage aus dem COVID-19-Härtefallfonds des Bundes und der Künstlersozialversicherung nachweisen können, sollen nach entsprechender Antragsstellung über die Direktion Kultur mit einem Betrag von je 917,35 Euro auf maximal drei Monate (insgesamt max. 2.752,05 Euro pro Person) unterstützt werden. Der Betrag orientiert sich am Richtsatz der Mindestsicherung in Oberösterreich.

Ansuchen können ab Dienstag, 5. Mai 2020, selbständige freischaffende Künstler*innen, Kulturschaffende und Kunstvermittler*innen sowie freiberuflich Tätige im Bereich Kultur mit Hauptwohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Oberösterreich. Die Beantragung ist unbürokratisch per E-Mail an kd.post@ooe.gv.at möglich. Die Antragsfrist endet mit 30. September 2020. Die detaillierten Kriterien werden auf der Homepage des Landes veröffentlicht.

Link:
Land Oberösterreich / Kulturdirektion