Am Kärntner Landeskonservatorium gelangt ab dem Wintersemester 2014/2015 folgende Planstelle zur Besetzung: Eine Planstelle für eine vollbeschäftigte Lehrkraft im Fach Tonsatz und Komposition.
Anforderungsprofil: Führung und Weiterentwicklung einer Klasse im Hauptfach „Tonsatz und Komposition”. Abhalten von Lehrveranstaltungen im Bereich Musiktheorie (Tonsatz, Strukturanalyse, Musikgeschichte, Gehörbildung) je nach Bedarf. Gesucht wird eine musikalisch vielseitige, kommunikative, stilistisch aufgeschlossene Musikerpersönlichkeit.
Eingeladen zu einem Probespiel mit Lehrauftritt werden Bewerber/Innen, die den Nachweis einer künstlerischen Tätigkeit als Komponist, ein abgeschlossenes einschlägiges Studium und bzw. oder eine gleichwertige mehrjährige Berufspraxis vorweisen können. Eine dementsprechende pädagogische Qualifikation und Erfahrung sind nachzuweisen. Mit der Bewerbung sind drei bis vier Partituren eigener Werke in Papierform und deren Audio oder Videoaufnahmen (CD, DVD, oder MP3) einzureichen.
Entlohnung/Einstufung: I L/l 1 Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 i.d.g.F.
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee.
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese die Ausschreibungskriterien erfüllen und ihre Bewerbung mit einem Bewerbungsbogen, der bei den Portieren des Amtes der Kärntner Landesregierung (Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz 1), dem Kärntner Landeskonservatorium (Klagenfurt am Wörthersee, Mießtaler Straße 8) sowie bei der Posteinlaufstelle der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft aufliegt bzw. im Internet: www.ktn.gv.at (Service – Stellenausschreibungen), verfügbar ist, erfolgen, die vom Bewerber angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsbogen angeführt wird, männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben, und diese bis spätestens 22. Juni 2014 beim Amt der Kärntner Landesregierung, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz 1, einlangen.
BewerberInnen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Auswahlverfahren (Probespiel und Lehrauftritt) nicht einzubeziehen. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.