Eine Auflistung der Corona Unterstützungsinstrumente des Bundes für den Bereich Kunst und Kultur.
Maßnahmen für Einzelpersonen
1. Überbrückungsfinanzierungs-Fonds für selbständige Künstler*innen (SVS)
- Phase 1: Einmalzahlung in Höhe von 6.000 EUR
- Phase 2 seit 7.10.: Bezugshöhe pro Person auf 10.000 Euro für 10 Monate erhöht
- Für alle Personen, die Kunst/Kultur schaffen, ausüben, vermitteln, lehren und bei der SVS als Künstler*innen versichert sind (ca. 15.000)
- Abwicklung über Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
- Auszahlung bis dato: rund 42 Millionen Euro
- Volumen: 110 Mio. EUR (Erst-Dotierung: 90 Mio. EUR / Aufstockung um zusätzliche 20 Mio. EUR geplant – gesetzliche Grundlage ist derzeit in Arbeit)
- Durchschnittliche Bearbeitungsdauer rund zwei Wochentage
- Bezugszeitraum wird bis mindestens Ende März 2021 verlängert
2. Härtefallfonds (WKO)
- Unterstützung zur Abfederung von Einnahmensausfällen selbständiger Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen (Kleinstunternehmen, EPUs, neue Selbständige, freie Dienstnehmer*innen)
- Muss monatlich angesucht werden
- 1.000 bis 2.500 EUR monatlich (abhängig vom Einnahmenausfall) für max. zwölf Monate
3. Lockdown-Bonus für freischaffende Künstler*innen
- Auszahlung: 1.300 Euro pro Künstler*in
- Für alle betroffenen selbständigen Künstler*innen gibt es die Möglichkeit einer Lockdown-Kompensation
- Abwicklung über die Überbrückungsfinanzierung für Künstler*innen bei der
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
- Antragsstellung: seit 17. November 2020 möglich
- Dieser Bonus wird zusätzlich zur SVS-Überbrückungsfinanzierung oder dem Härtefallfonds (WKO) ausgezahlt
4. COVID-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)
- Einmalzahlung von 3.000 Euro für 2020
- Für Künstler*innen, die nicht anspruchsberechtigt für Überbrückungsfinanzierung der SVS oder Härtefallfallfonds der WKO sind
- Volumen: 20 Mio. EUR (Erst-Dotierung: 5 Mio. EUR / Aufstockung September 2020 um zusätzliche 5 Mio. EUR) / weitere Aufstockung um zusätzliche 10 Mio. EUR geplant – gesetzliche Grundlage ist derzeit in Arbeit)
- Ausschüttung bis dato: Rund 8,2 Mio. EUR mit rund 4.500 positiv erledigten Anträge (Stand 13.11)
- Bezugszeitraum wird bis mindestens Ende März 2021 verlängert
Maßnahmen für Betriebe und Vereine
5. Kurzarbeit
- Zugang für Kultur unter gleichen Voraussetzungen wie andere Bereiche
- Im Lockdown: Reduktion der Arbeitszeit auf 0% möglich
6. NPO-Fonds zur Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Organisationen (aws)
- Dotiert mit 700 Mio. EUR
- Einreichung seit 8.7.2020 möglich
- Abwicklung über das Austria Wirtschaftsservice (aws)
- Kunst- und Kulturvereine haben bisher Unterstützung im Ausmaß von rund 29,5 Mio. Euro zugesagt bekommen (Stand: 15.11.2020)
- Verlängerung und Verbesserung derzeit in Arbeit
7. Lockdown-Umsatzersatz für Kulturbetriebe
- Für den neuerlichen Lockdown im November werden den direkt betroffenen Kulturbetrieben 80% ihres Umsatzes (auf Basis des Vergleichszeitraums) ersetzt
- In Anspruch nehmen können dies etwa Theater, Kinos, Musikclubs, Konzerthäuser etc.
- Umsatzersatz kann unabhängig von der Gesellschaftsform, also auch von Einzelunternehmern oder Vereinen in Anspruch genommen werden
- Alle in FinanzOnline (E-Government Portal der österreichischen Finanzverwaltung) abgebildeten Betriebe bekommen die Zahlungen auf diesem Weg
- Für alle übrigen Betriebe werden andere Auszahlungswege erarbeitet, z. B. über den NPOFonds
- Beantragungszeit: seit 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020
- Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen: 800.000 Euro
8. Ausfallshaftungsfonds / Schutzschirm für Veranstaltungen
- Übernahme einer Haftung für den finanziellen Nachteil, der aus einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung resultiert.
- Staat übernimmt Risiko
- in der Gesamthöhe von bis zu 300 Millionen Euro
- Für Veranstalter*innen: unabhängig der jeweiligen Rechtsform, Unternehmensgröße und – sitz. Einschränkungen gibt es nur für staatliche Einheiten und für private Veranstaltungen.
- Beantragung und Abwicklung bei und durch ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank)
- Entsprechende Richtlinien in Arbeit
9. Zusätzliche Sonderförderungen
- Sonderförderungen für Kulturbetriebe, wenn diese trotz Inanspruchnahme aller möglichen Hilfsmaßnahmen noch existenzielle Probleme haben
- Volumen: 10 Mio. EUR
- Ausgestaltung in Arbeit
10. Direkte Unterstützung der Bundeseinrichtungen aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds (Nov. 2020)
- Insgesamt 33,5 Mio. Euro für die Krisenbewältigung in den bundeseigenen Häusern
- Bundesmuseen: zusätzliche 23,1 Mio. Euro (1./2. Tranche: 10 Mio./13,1 Mio.)
- Bundestheater: zusätzliche 10,4 Mio. Euro (1./2. Tranche: 5 Mio./5,4 Mio.)
Weitere Maßnahmen
11. Comeback-Zuschuss für Film- und TV-Dreharbeiten
- Übernahme von Corona-bedingten Schäden bei unterbrochenen Dreharbeiten „Ausfallhaftung“ als Ersatz, da Pandemieschäden nicht mehr versichert werden
- Volumen: 25 Mio. Euro
12. Mehrwertsteuersenkung auf 5%
- Mehrwertsteuersenkung auf Kunst und Kultur wird bis Ende 2021 verlängert
13. Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen und geschlossene Kultureinrichtungen
- Entbindung der Veranstalter*innen von der unmittelbaren Rückzahlungspflicht für Veranstaltungen, die wegen Corona abgesagt wurden
- Verlängerung derzeit in Arbeit
14. Weitere Hilfsmaßnahmen für gewerbliche Kulturbetriebe bzw. Unternehmen wie EPUs
- Fixkostenzuschuss
- Verlustrücktrag
- staatliche Garantien für Überbrückungskredite, Rückzahlungsaufschübe für Kredite & Darlehen
- Herabsetzung und Stundung von laufenden Kosten (Miete)
- Ratenzahlung und Stundungen der Beiträge der Sozialversicherung der Selbständigen
15. Zusätzliche Förderungen der Kunst- und Kultursektion des BMKÖS 2020
- Verlagsförderung um 800.000 Euro erhöht
- Förderbudget für den österreichischen Film um 1,1 Millionen Euro erhöht
- Programmkinos erhalten einen außerordentlichen Zuschuss von 500.000 Euro
- Mittel für Kunstankäufe werden um 250.000 Euro erhöht.
- Österreichischer Musikfonds erhält zusätzliche 420.000 Euro
- 200.000 Euro zusätzlich für IG Netz zur sozialen Absicherung von darstellenden Künstler*innen
- Fair Pay-Förderprogramm zur Unterstützung von Kabarett- und Kleinkunst-Nachwuchskünstler*innen: 250.000 Euro
Link:
Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport