COVID-19-Gesundheitskrise: Maßnahmen & Instrumente im Kunst- und Kulturbereich

Eine Auflistung der Corona Unterstützungsinstrumente des Bundes für den Bereich Kunst und Kultur.

Maßnahmen für Einzelpersonen

1. Überbrückungsfinanzierungs-Fonds für selbständige Künstler*innen (SVS)

  • Phase 1: Einmalzahlung in Höhe von 6.000 EUR
  • Phase 2 seit 7.10.: Bezugshöhe pro Person auf 10.000 Euro für 10 Monate erhöht
  • Für alle Personen, die Kunst/Kultur schaffen, ausüben, vermitteln, lehren und bei der SVS als Künstler*innen versichert sind (ca. 15.000)
  • Abwicklung über Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
  • Auszahlung bis dato: rund 42 Millionen Euro
  • Volumen: 110 Mio. EUR (Erst-Dotierung: 90 Mio. EUR / Aufstockung um zusätzliche 20 Mio. EUR geplant – gesetzliche Grundlage ist derzeit in Arbeit)
  • Durchschnittliche Bearbeitungsdauer rund zwei Wochentage
  • Bezugszeitraum wird bis mindestens Ende März 2021 verlängert

2. Härtefallfonds (WKO)

  • Unterstützung zur Abfederung von Einnahmensausfällen selbständiger Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen (Kleinstunternehmen, EPUs, neue Selbständige, freie Dienstnehmer*innen)
  • Muss monatlich angesucht werden
  • 1.000 bis 2.500 EUR monatlich (abhängig vom Einnahmenausfall) für max. zwölf Monate

3. Lockdown-Bonus für freischaffende Künstler*innen

  • Auszahlung: 1.300 Euro pro Künstler*in
  • Für alle betroffenen selbständigen Künstler*innen gibt es die Möglichkeit einer Lockdown-Kompensation
  • Abwicklung über die Überbrückungsfinanzierung für Künstler*innen bei der

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

  • Antragsstellung: seit 17. November 2020 möglich
  • Dieser Bonus wird zusätzlich zur SVS-Überbrückungsfinanzierung oder dem Härtefallfonds (WKO) ausgezahlt

4. COVID-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)

  • Einmalzahlung von 3.000 Euro für 2020
  • Für Künstler*innen, die nicht anspruchsberechtigt für Überbrückungsfinanzierung der SVS oder Härtefallfallfonds der WKO sind
  • Volumen: 20 Mio. EUR (Erst-Dotierung: 5 Mio. EUR / Aufstockung September 2020 um zusätzliche 5 Mio. EUR) / weitere Aufstockung um zusätzliche 10 Mio. EUR geplant – gesetzliche Grundlage ist derzeit in Arbeit)
  • Ausschüttung bis dato: Rund 8,2 Mio. EUR mit rund 4.500 positiv erledigten Anträge (Stand 13.11)
  • Bezugszeitraum wird bis mindestens Ende März 2021 verlängert

Maßnahmen für Betriebe und Vereine

5. Kurzarbeit

  • Zugang für Kultur unter gleichen Voraussetzungen wie andere Bereiche
  • Im Lockdown: Reduktion der Arbeitszeit auf 0% möglich

6. NPO-Fonds zur Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Organisationen (aws)

  • Dotiert mit 700 Mio. EUR
  • Einreichung seit 8.7.2020 möglich
  • Abwicklung über das Austria Wirtschaftsservice (aws)
  • Kunst- und Kulturvereine haben bisher Unterstützung im Ausmaß von rund 29,5 Mio. Euro zugesagt bekommen (Stand: 15.11.2020)
  • Verlängerung und Verbesserung derzeit in Arbeit

7. Lockdown-Umsatzersatz für Kulturbetriebe

  • Für den neuerlichen Lockdown im November werden den direkt betroffenen Kulturbetrieben 80% ihres Umsatzes (auf Basis des Vergleichszeitraums) ersetzt
  • In Anspruch nehmen können dies etwa Theater, Kinos, Musikclubs, Konzerthäuser etc.
  • Umsatzersatz kann unabhängig von der Gesellschaftsform, also auch von Einzelunternehmern oder Vereinen in Anspruch genommen werden
  • Alle in FinanzOnline (E-Government Portal der österreichischen Finanzverwaltung) abgebildeten Betriebe bekommen die Zahlungen auf diesem Weg
  • Für alle übrigen Betriebe werden andere Auszahlungswege erarbeitet, z. B. über den NPOFonds
  • Beantragungszeit: seit 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020
  • Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen: 800.000 Euro

8. Ausfallshaftungsfonds / Schutzschirm für Veranstaltungen

  • Übernahme einer Haftung für den finanziellen Nachteil, der aus einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung resultiert.
  • Staat übernimmt Risiko
  • in der Gesamthöhe von bis zu 300 Millionen Euro
  • Für Veranstalter*innen: unabhängig der jeweiligen Rechtsform, Unternehmensgröße und – sitz. Einschränkungen gibt es nur für staatliche Einheiten und für private Veranstaltungen.
  • Beantragung und Abwicklung bei und durch ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank)
  • Entsprechende Richtlinien in Arbeit

9. Zusätzliche Sonderförderungen

  • Sonderförderungen für Kulturbetriebe, wenn diese trotz Inanspruchnahme aller möglichen Hilfsmaßnahmen noch existenzielle Probleme haben
  • Volumen: 10 Mio. EUR
  • Ausgestaltung in Arbeit

10. Direkte Unterstützung der Bundeseinrichtungen aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds (Nov. 2020)

  • Insgesamt 33,5 Mio. Euro für die Krisenbewältigung in den bundeseigenen Häusern
  • Bundesmuseen: zusätzliche 23,1 Mio. Euro (1./2. Tranche: 10 Mio./13,1 Mio.)
  • Bundestheater: zusätzliche 10,4 Mio. Euro (1./2. Tranche: 5 Mio./5,4 Mio.)

Weitere Maßnahmen

11. Comeback-Zuschuss für Film- und TV-Dreharbeiten

  • Übernahme von Corona-bedingten Schäden bei unterbrochenen Dreharbeiten „Ausfallhaftung“ als Ersatz, da Pandemieschäden nicht mehr versichert werden
  • Volumen: 25 Mio. Euro

12. Mehrwertsteuersenkung auf 5%

  • Mehrwertsteuersenkung auf Kunst und Kultur wird bis Ende 2021 verlängert

13. Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen und geschlossene Kultureinrichtungen

  • Entbindung der Veranstalter*innen von der unmittelbaren Rückzahlungspflicht für Veranstaltungen, die wegen Corona abgesagt wurden
  • Verlängerung derzeit in Arbeit

14. Weitere Hilfsmaßnahmen für gewerbliche Kulturbetriebe bzw. Unternehmen wie EPUs

  • Fixkostenzuschuss
  • Verlustrücktrag
  • staatliche Garantien für Überbrückungskredite, Rückzahlungsaufschübe für Kredite & Darlehen
  • Herabsetzung und Stundung von laufenden Kosten (Miete)
  • Ratenzahlung und Stundungen der Beiträge der Sozialversicherung der Selbständigen

15. Zusätzliche Förderungen der Kunst- und Kultursektion des BMKÖS 2020

  • Verlagsförderung um 800.000 Euro erhöht
  • Förderbudget für den österreichischen Film um 1,1 Millionen Euro erhöht
  • Programmkinos erhalten einen außerordentlichen Zuschuss von 500.000 Euro
  • Mittel für Kunstankäufe werden um 250.000 Euro erhöht.
  • Österreichischer Musikfonds erhält zusätzliche 420.000 Euro
  • 200.000 Euro zusätzlich für IG Netz zur sozialen Absicherung von darstellenden Künstler*innen
  • Fair Pay-Förderprogramm zur Unterstützung von Kabarett- und Kleinkunst-Nachwuchskünstler*innen: 250.000 Euro

Link:
Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport