Fördergeber: Das Land Kärnten
Wer wird gefördert
Kulturvereine- und organisationen, Kunst- und Kulturschaffende, Veranstalter, Einzelpersonen, etc.
FÖRDERANTRÄGE können laufend eingebracht werden.
Allgemeine Voraussetzungen
Der schriftliche Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Es gelten die Kärntner Kulturförderungsrichtlinien (K-KFördRL) siehe unter den Punkt Downloads.
Sie haben folgende Möglichkeit, einen Antrag auf Kulturförderung einzureichen:
- NEU: mit dem ONLINE-Formular. Dafür benötigen Sie eine digitale Signatur!
- mit dem PDF-Formular: Zum Ausfüllen des pdf-Formulars empfehlen wir die Verwendung der aktuellen Adobe Reader Version, um das pdf-Formular auf Ihrem PC lokal speichern und bearbeiten zu können.
Bitte beachten: Bei Gewährung einer finanziellen Förderung ist der Abdruck des Logos „Land Kärnten Kultur“ (siehe Beilagen) verpflichtend!
Nach Abschluss des Vorhabens ist die widmungsgemäße Verwendung der Förderung mittels saldierter Originalrechnungen und Einzahlungsbestätigungen in mindestens Subventionshöhe nachzuweisen (siehe Informationsblatt unter „Downloads).
Weiterführende Informationen
- Förderungen Land Kärnten
- Förderantragsformular (PDF)
- Informationen Verwendungsnachweis (Auszug aus dem K-KFördRL) (PDF)
- Tabelle Belegsübersicht (XLSX)
- Kulturlogo
- Förderantragsformular Slowenisch (DOCX)
- Informationsblatt Allg. Förderungsbedingungen (PDF)
- Kulturförderungsrichtlinien (PDF)
- Kriterien für den Abschluss eines mehrjährigen Fördervertrages (PDF)
Kontakt
Website: Stipendien
Website: Preise
Förderungen für Volkskultur
Im Interesse des Landes und seiner Bewohner unterstützt Kulturreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser verschiedenste Tätigkeiten im Bereich der Volkskultur und Brauchtumspflege. Vorrangig gefördert werden jene Projekte und Aktivitäten aus diesem Bereich, die im Bundesland Kärnten umgesetzt werden oder aber einen starken Kärnten-Bezug haben. Förderziele sind die Pflege und Stärkung der authentischen Kärntner Volkskultur – insbesondere ihrer Nachwuchsförderung.
Information & telefonische Beratung unter der Förder-Hotline: 050536 – 34077
Weiterführende Informationen
- Förderung der Volkskultur in Kärnten Informationen, Formelare und Volkskultur Logo
- Richtlinien zur Förderung der Volkskultur in Kärnten (PDF)
Kontakt
Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 14
Volkskultur und Brauchtumswesen
Burggasse 8
9021 Klagenfurt
Tel: +43 50 536 34075
Fax: +43 50 536 34000
E-Mail: abt14.volkskultur@ktn.gv.at
Website: Förderungen Volkskultur
Website: Volkskultur und Brauchtumswesen
Letzte Aktualisierung: 14.10.2021