Brief der Staatssekretärin für Kunst und Kultur Andrea Mayer an die Kunst- und Kulturbetriebe Österreichs

Die Staatssekretärin für Kunst und Kultur, Mag.a ANDREA MAYER gibt Auskunft über die von der österreichischen Bundesregierung verlautbarten Lockerungen für den Kunst- und Kulturbereich.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Künstlerinnen und Künstler,
sehr geehrte in Kunst und Kultur Tätige,

heute ist der Tag, an dem die Bundesregierung weitreichende Lockerungen für den Kunst- und Kulturbereich verlautbaren kann. Die Kultur ist einer der wesentlichen gesellschaftlichen Bereiche, die mit 19. Mai – unter aller gegebenen Vorsicht – österreichweit und in all ihren Sparten wieder stattfinden wird können. Die epidemische Lage, die fortschreitende Immunisierung und bewährte Präventionskonzepte erlauben diesen Schritt.

Das öffentliche Kulturleben fehlt uns allen. Demnächst wird die Phase, in der kulturelle Veranstaltungen eingeschränkt werden mussten, die Sechsmonats-Marke erreichen. Eine lange Zeit, die von Unsicherheit, Ungewissheit und Sehnsucht nach Normalität geprägt war, die viel an Energie und Durchhaltevermögen abverlangt hat, in der die künstlerische Tätigkeit vielfach nur im Bereich des Planens, Schreibens, Konzipierens und Probens möglich war. Wie unterschiedlich Sie diese Zeit erlebt haben, dazu durfte ich in zahlreichen Gesprächen Einblicke erhalten.

Mit einer Reihe von kulturspezifischen Instrumenten konnten wir die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Krise abfedern und Risiken mindern. Wir bleiben hier weiterhin aktiv, verlängern, ergänzen und justieren nach – aktuell etwa beim Schutzschirm für Veranstaltungen und der Schaffung eines neuen Notfallfonds. Ich darf Sie auch auf die laufenden und noch geplanten Förderausschreibungen unseres „Neustart-Pakets“ hinweisen, die über die Krise hinaus wirken sollen.

Eine neue Etappe steht nun bevor: Im ersten Öffnungsschritt können ab 19.5. Veranstaltungsräume bereits mit bis zu 50 Prozent ausgelastet werden, bis zu 1.500 Sitzplätze werden im Innen-, 3.000 im Außenbereich möglich sein. Die Sperrstunde um 22 Uhr erlaubt einen Abendbetrieb. Einzuhalten sind dabei die bekannten Sicherheitsmaßnahmen wie FFP2-Masken, Abstand und Zugangstests. Viele dieser Rahmenbedingungen wurden durch Ihre zahlreichen Inputs mitgestaltet. Vielen Dank dafür!

Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, im Sommer – nach derzeitigem Stand ab 1. Juli – weitere Lockerungen zu ermöglichen. Wir werden uns bemühen, alle relevanten Details – so wie auch jetzt – rechtzeitig zu kommunizieren.

Ich freue mich sehr, dass Sie Ihrem künstlerischen Beruf in wenigen Wochen wieder umfassender nachgehen können. Hierfür wünsche ich Ihnen allen einen erfolgreichen Wiederbeginn, Gesundheit und Inspiration.

Ihre Andrea Mayer

Link:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport