Ab Herbst 2024 gelten für Anträge in der Abteilung Musik und darstellende Kunst des BMKÖS neue Einreichfristen. Seit 1. Mai 2024 sind Förderansuchen via Online-Antrag einzubringen. Für Kostenkalkulation, Statistik und Aufstellung der öffentlichen Förderungen wurde ein neues Formular bereitgestellt.
Darstellende Kunst: spätestens 30. September 2024
statt bisher 31. Oktober
für folgende Förderprogramme:
- Jahresprogrammförderungen für Freie Gruppen und Theater für das Jahr 2025
- Förderungen für Festivals im Jahr 2025
- Projektkostenzuschüsse für Theater und freie Gruppen in den Bereichen Theater, Tanz und Performance für Projekte im Jahr 2025
Bitte beachten Sie, dass auch die Einreichfrist für Projekt- und Festivalförderungen mit Durchführung in der zweiten Jahreshälfte 2025 angepasst wurde. Neue Einreichfrist ist der 28. Februar 2025.
Musik: spätestens 15. Oktober 2024
statt bisher 31. Oktober
für folgende Förderprogramme:
- Jahresprogrammförderungen für Konzertveranstalter:innen und Musiktheater sowie für Orchester und Musikensembles für das Jahr 2025
- Projektkostenzuschüsse für Konzertveranstalter:innen, Orchester, Musikensembles und Musiktheater für Projekte im Jahr 2025
- Förderungen für Festivals im Jahr 2025
Bitte beachten Sie, dass auch die Einreichfrist für Projekt- und Festivalförderungen (inkl. Musiktheater) mit Durchführung in der zweiten Jahreshälfte 2025 angepasst wurde. Neue Einreichfrist ist der 15. März 2025.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen im Bereich Musik und darstellende Kunst finden Sie unter diesem Link.
Online-Antragstellung
Seit 1. Mai 2024 sind Förderansuchen im BMKÖS via Online-Antrag einzubringen. Nützen Sie dafür am besten das Transparenzportal, in das Sie mit Ihrer ID Austria oder als Unternehmen mit der USP-Kennung einsteigen. Im Transparenzportal können Sie Anträge anlegen, speichern und absenden und behalten den Überblick über Ihre Förderhistorie.
Machen Sie sich vor der Antragerstellung mit den per Upload beizulegenden Unterlagen vertraut. Informationen dazu finden Sie hier unter dem jeweiligen Förderprogramm.
Für Kostenkalkulation, Statistik und Aufstellung der öffentlichen Förderungen wurde ein neues Formular bereitgestellt, das
Sollten Sie über keine ID Austria oder USP-Kennung verfügen, gibt es die Möglichkeit den Formularservice ohne Login zu verwenden und den Antrag mittels eidesstattlicher Erklärung zu unterschreiben.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BMKÖS.
Hinweis: Eine ID Austria können Sie hier beantragen. Die ID Austria ermöglicht es Ihnen, sich sicher online auszuweisen und Anträge digital zu signieren.